450€ Job Familienversichert?

2 Antworten

Also die Einkommensgrenze für die kostenlose Familienversicherung liegt aktuell bei 455€ mtl. Einkommen:

Familienversichert als Student
Bis zum 25. Lebensjahr können Studenten in der Regel die kostenfreie Familienversicherung nutzen.
Dieser Anspruch verlängert sich um den Zeitraum, in dem der Grundwehr- oder Zivildienst abgeleistet wurde oder für längstens zwölf Monate, wenn freiwilliger Wehrdienst oder Freiwilligendienste absolviert werden.
Um kostenfrei bei den Eltern mitversichert zu sein, darf Ihr regelmäßiges Gesamteinkommen maximal 455 Euro pro Monat betragen. BAföG-Leistungen werden nicht angerechnet. 
Wird diese Grenze überschritten, endet die Familienversicherung und Sie können als pflichtversicherter Student der IKK classic beitreten. Dabei gilt speziell für Studenten ein kostengünstiger Tarif.

https://www.ikk-classic.de/pk/rv/krankenversicherung/studenten


JanSven 
Fragesteller
 24.09.2020, 17:20

Ja meine Frage ist ja ob das durchschnittlich im Jahr 450 Euro pro Monat sein müssen oder man niemals über 450 verdienen darf.

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siola55  24.09.2020, 17:22
@JanSven

IKK fragen, wie die das auslegen bei Überschreitung der mtl. Einkommensgrenze...

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wenn diese über- oder unterschreiten nur eine folge variabler arbeitszeiten sind, und die gesamte lohnsumme im jahr nicht über 5.400 € liegt, dann ist das unproblematisch.

im schlimmsten fall wird später bei einer betriebsprüfung deines arbeitgebers festgestellt, dass die überschreitungen nicht rechtens waren. die folgen trägt aber der arbeitgeber, der für den zeitraum der überschreitung beiträge nachzahlen muss.

für dich hat das (auch rückwirkend) keine folgen, weil dafür der arbeitgeber verantwortlich ist. der müsste im zweifelsfall dafür sorgen, dass dein monatsentgelt immer unter 450 bleibt.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

JanSven 
Fragesteller
 24.09.2020, 17:15

Heißt dann das ich immer noch familienversichert bin und keine Nachzahlungen von meiner Krankenkasse bekomme oder sonstiges?

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siola55  24.09.2020, 17:20
@JanSven

Da würde ich lieber die IKK fragen - die Regelung wie noname68 sie beschrieben hat, ist für den Minijob zutreffend, aber nicht unbedingt auch für die Familienversicherung gültig😥!?

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noname68  24.09.2020, 17:24
@JanSven

die familienversicherung prüft nicht permanent, ob du eine sozialversicherungspflichtige tätigkeit ausübst. sie verlässt sich darauf, ob oder wie du gemeldet bist. die krankenkassen haben dabei zugriff auf den großen pool aller anmeldungen über das standard-tool "sv-net".
die anmeldung zum minijob wird dabei ignoriert, weil sie nicht relevant ist.

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