1und1 will nachträglich Hardware ablöse wegen systemfehler?


03.05.2024, 17:30

Hier ein Screenshot

7 Antworten

Hallo,

mir geht es ähnlich mit 1&1, jedoch durch eine Stornierung. Auch ich werde gebeten, jetzt eine Hardware-Ablöse zu zahlen, obwohl die Vertragsverlängerung storniert wurde. Habe sogar eine schriftliche Bestätigung von 1&1 bekommen, auch das die Rechnung storniert wird. Und diesen Monat wollen sie es wieder abbuchen. Konntest du dein Problem schon lösen?

LG


Celina933 
Fragesteller
 08.05.2024, 11:08

Habe fristlos gekündigt wird gerade bearbeitet

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ElliSpirelli8  10.05.2024, 19:27
@Celina933

Meine Rechnung wurde heute auch abgebucht. Ich habe jetzt eine Vorstandsbeschwerde eingereicht. Da wird wohl nichts dabei rumkommen. 😞

Mit Anwalt hab ich auch gedroht, war sinnlos. Das lustige ist, die sehen selbst nicht durch, man muss alles 1000 Mal erklären, immer wieder von vorne.

Fristlose Kündigung klingt am besten, hoffentlich mit Erfolg und Geld zurück.

Im 1&1 Control-Center steht nun, Netzumstellung abgebrochen. Das machen die mit Absicht, um die Kunden zu irritieren, hatte ich schonmal beim DSL- Vertragsumstellung, angeblich ein Bag, alter Betrag wurde weiter abgebucht, welcher 30 Euro höher war. Ging über Monate angeblich nicht. Schon komisch....

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Hallo so hab ich das jetzt gemacht, ich zahle gar nichts weil der Fehler liegt klar bei denen, Man kann nicht im nachhinein Geld fordern das ist nicht Rechtens!

Grüße Ronny

[Ihr Name]

[Ihre Adresse]

[Datum]

[Name des Anbieters]

[Adresse des Anbieters]

Betreff: Widerspruch gegen Rechnung Nr. [Rechnungsnummer]

Sehr geehrte Damen und Herren,

am [Datum] wurde mir in Ihrem Control Center angezeigt, dass die Hardware-Gebühr 0,00 Euro beträgt. Ich habe diese Informationen gespeichert und basierend darauf die Verlängerung akzeptiert. Am [Datum des Anrufs] erhielt ich einen Anruf von einer Ihrer Mitarbeiterinnen, die mir mitteilte, dass ein Fehler vorlag und ich 620 Euro für die Hardware-Gebühr zahlen müsse. Dies habe ich abgelehnt.

Am [Datum des Rechnungseingangs] erhielt ich dennoch eine Rechnung über 620 Euro. Ich widerspreche dieser Rechnung hiermit formell, da sie nicht den ursprünglich angegebenen und von mir akzeptierten Konditionen entspricht.

Ich bitte Sie, diese Angelegenheit zu prüfen und die Rechnung entsprechend zu stornieren. Ich erwarte Ihre Bestätigung innerhalb der nächsten 14 Tage.

Mit freundlichen Grüßen,

[Ihr Name]

In Ihrem Fall spielen mehrere gesetzliche Regelungen eine Rolle, insbesondere aus dem deutschen Zivilrecht, speziell dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Hier sind einige relevante Bestimmungen und Prinzipien:

  1. Vertragsrecht und Angebot und Annahme (BGB §§ 145-150):
  • Ein Vertrag kommt durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen zustande, nämlich Angebot und Annahme. Wenn Ihnen ein Angebot mit einer Hardware-Gebühr von 0,00 Euro gemacht wurde und Sie dieses angenommen haben, ist dies der Inhalt des Vertrags.
  1. Irrtum und Anfechtung (BGB §§ 119-122):
  • Der Anbieter könnte argumentieren, dass ein Irrtum vorlag. Allerdings muss dieser Irrtum unverzüglich nach Entdeckung angezeigt werden und der Anbieter muss darlegen, dass Sie den Irrtum erkannt haben oder hätten erkennen müssen. Eine Anfechtung wegen Irrtums führt zur Nichtigkeit des Vertrags, der Anbieter kann jedoch für entstandene Schäden haften.
  1. Transparenzgebot und Informationspflichten (BGB §§ 312d, 312c):
  • Im Fernabsatz (wie bei Online-Verträgen) sind Anbieter verpflichtet, transparente und klare Informationen über Kosten und Vertragsbedingungen zu liefern. Fehlerhafte oder irreführende Angaben können den Verbraucher in die Irre führen und sind unzulässig.
  1. Rechtsgrundsätze der Vertragstreue und des Vertrauensschutzes:
  • Es gilt der Grundsatz von Treu und Glauben (§ 242 BGB). Ein Unternehmen kann nicht einfach nachträglich Vertragsbedingungen einseitig ändern, insbesondere wenn der Kunde aufgrund der ursprünglichen Angaben gehandelt hat.

In der Praxis bedeutet dies:

  • Wenn Ihnen eine Gebühr von 0,00 Euro für die Hardware angezeigt wurde und Sie auf dieser Grundlage den Vertrag verlängert haben, ist dies der verbindliche Inhalt des Vertrags.
  • Der Anbieter kann nicht einfach nachträglich höhere Gebühren verlangen, ohne dass eine klare und nachweisbare Begründung dafür vorliegt.
  • Sollten Sie rechtliche Schritte erwägen, wäre es ratsam, die oben genannten gesetzlichen Bestimmungen zu berücksichtigen und gegebenenfalls rechtlichen Rat einzuholen.

Es ist auch hilfreich, alle Kommunikationsunterlagen (E-Mails, Screenshots, Briefe) sorgfältig zu dokumentieren und zu speichern, um im Streitfall klare Beweise vorlegen zu können.

Woher ich das weiß:Recherche

Guten Morgen in die Runde,

ich hab das gleiche Problem mit 1&1 und sehe nicht ein, für deren Fehler zu zahlen.
Habt ihr schon erfolgreiche Lösungen?
z.B. fristlose Kündigung, Verzicht auf die Hardwareablöse, etc.


ElliSpirelli8  27.05.2024, 20:23

Ich habe eine Gutschrift erhalten.

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Wenn du einen Nachweis für die 0 Euro hast, dann kann da 1&1 wenig machen.


Celina933 
Fragesteller
 03.05.2024, 17:30

Oben hab ich ein Screenshot rein

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bei mir das gleiche , die wollen 550€ hardware ablöse . mir wurde eine ratenzahlung angeboten habe aber eine rechnung bekommen wo sie komplett die 550€ haben wollen . kenne auch 2 kollegen bei denen es auch so war mit dem systemfehler