Vorfahrt missachtet und Unfall gebaut Strafe 55€ ist das ein b oder a Verstoß?

5 Antworten

Ich komme mit den 55€ nicht klar. Wenn Du die Vorfahrt missachtet hast mit Gefährdung anderer wäre das ein a-verstoß. Das kostet aber mehr. Es kann auch als Ausfahrt aus einer Grundstückseinfahrt (Du hast was von Baustelle geschrieben) mit Sachbeschädigung gewertet werden. Das kostet aber nur 35€. Was steht genau in dem Bußgeldbescheide?

Zur MPU: Eine MPU bekommt man nicht automatisch auf irgendeinem Vergehen, sondern wird von der Fahrerlaubnisbehörde auferlegt, wenn Die Zweifel haben, ob Du psychologisch in der Lage bist, ein Fahrzeug zu führen. Das kann auch wegen Falschparken sein, wenn das zu oft vorkam (bisschen überspitzt dargestellt).


Unbekannt7190 
Fragesteller
 17.03.2024, 05:12

Also ich hab beim ersten brief 150 € strafe bekommen und ein punkt aber weil ich mich nicht schuldig gefühlt habe hab ich einen anwalt eingeschalten und die haben dann das zurück gezogen also in den neuen brief steht 55€ strafe kein punkt aber ich werde beschuldigt trz die vorfahrt genommen zu haben aber kein punkt

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bikerfan73  17.03.2024, 05:30
@Unbekannt7190

Ah. So wird ein Schuh draus. Da hat ein Richter was dran gedreht. Da die Strafe runtergesetzt wurde, bist Du jetzt auch nicht mehr im a-verstoß relevanten Bereich. Ich denke, da passiert nichts weiter mehr.

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bikerfan73  17.03.2024, 08:34
@Unbekannt7190

Das kann ich Dir jetzt leider auch nicht mit 100%iger Gewissheit sagen. Wenn in dem Urteil dazu selbst nichts steht, dann obliegt es der Führerscheinbehörde, dies entsprechend zu werten. Meine Vermutung: A-Verstoß wird rausgenommen und es erfolgt keine weitere Eintragung. Für die Eintragung als B-Verstoß fehlt meiner Meinung nach die Grundlage. Das müsste dann schon im Urteil stehen. Rein theoretisch könnte es auch passieren, dass die den A-Verstoß stehen lassen. Da würde ich dann aber abermals gegen vorgehen, denn dann würde das Urteil keinen Sinn machen. Am besten, das Urteil noch mal durchlesen, ob da wirklich nichts zu drin steht.

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bikerfan73  17.03.2024, 20:17
@Unbekannt7190

Und auch nichts vom B-Verstoß gehe ich mal von aus. Dann gehe ich davon aus, dass am Ende keine Eintragung bleibt.

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bikerfan73  17.03.2024, 20:19
@Unbekannt7190

Der Tatbestand geht nämlich von einer (mindestens) groben Fahrlässigkeit aus. Der Richter hat bei Dir wohl nur eine leichte Fahrlässigkeit gesehen. Damit gibt es keinen Anlass mehr für einen A-Verstoß.

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Unbekannt7190 
Fragesteller
 18.03.2024, 08:59
@bikerfan73

mir wird ja vorgeworfen das ich die Vorfahrt missachtet hab aber mit ein a vertoß oder b Verstoß steht nix da steht Ordnungswidrigkeit und Bußgeldbescheid gegen mich wird paragraph 17 odnungswidrigkeit eine geldbuße festgesetzt das brief ist vom amt für öffentliche ordnung ich versteh fas ehrlich gesagt nicht schreiben die eigentlich im brief a oder b verstoß ?

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Man ist hier offensichtlich davon ausgegangen, dass du auf Grund der Baustelle die Lage nur schwer einschätzen konntest. Daher hat man sich entschieden, Gnade vor Recht ergehen zu lassen. Das Problem ist, dass du eben offenbar rechtlich gesehen die Vorfahrt missachtet hattest. Ohne ging es also nicht. daher hat man es als Ordnungswiedrigkeit gewertet. Es sollte also nichts weiter kommen, keine Punkte kein sonst was.

lg, Anna

Hi, hier bin ich unsicher:

Ein Vorfahrtsverstoß ist immer A, wenn er denn geahndet wurde.

Da ist dann aber die Geldbuße höher und es gibt auch einen Punkt.

Was wurde Dir denn vorgeworfen, dann Du 55 € zahlen solltest?

Hast Du direkt vor Ort bei der Polizei bezahlt, hast Du einen Verwarnungsgeld- oder Bußgeldbescheid erhalten?


Unbekannt7190 
Fragesteller
 17.03.2024, 05:17

Habe den ersten brief auch punkt bekommen und 150€ strafe aber mein anwalt hat das geregelt habe bußgelbescheid bekommen aber der erste wurde zurückgezogen und der neue nur 55€ mir wird zu last gelegt ordnungswidrigkeit begangen zu haben missachten die vorfahrt es kam zum unfall gegen 55€ strafe und die kosten des verfahrens . Was kommt jz auf mich zu ?

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Pialesb29  17.03.2024, 07:18
@Unbekannt7190

Das ist "nur noch" eine Ordnungswiedrigkeit bezahl die 55€ und die sache ist gegessen

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55€? Dann nochmal Glück gehabt! Eigentlich sieht das so aus:

Vorfahrt missachtet mit Behinderung:

25€ Verwarngeld

Punkte: 0

Fahrverbot: nein

Vorfahrt missachtet mit Gefährdung:

100€ Bußgeld

Punkte: 1

Fahrverbot: nein

-> A-Verstoß!

Vorfahrt missachtet mit Unfall:

120€ Bußgeld

Punkte: 1

Fahrverbot: nein

-> A-Verstoß!

LG

Wenn es nur 55€ sind war die Polizei hier sehr gnädig und hat ein Bußgeld für eine Ordnungswidrigkeit verhängt

normal kostet das 100€ plus gebühren und es gibt einen Punkt


Unbekannt7190 
Fragesteller
 17.03.2024, 05:18

Ja beim ersten brief war das auch so sogar 150 und ein punkt haha aber nachdem ich mein anwalt eingeschaltet hab dann wurde das zurück gezogen und neue strafe bekommen

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