Sollten Frauen dafür bestraft werden?


02.05.2024, 12:04

Edit:

das argument „ der Mann hat seine Entscheidung getroffen als er Sex hatte“ zählt nicht.

mit der Logik könnte man das komplette abtreibungssystem abschaffen und behaupten „ ja da die Frau hat doch ihre Entscheidung getroffen, als sie ihre Beine breit gemacht hat.“

Das Ergebnis basiert auf 33 Abstimmungen

Strafbar 64%
Nicht strafbar 24%
Was anderes 12%

16 Antworten

Nicht strafbar

Guten Abend!

Schwierige Konstellation, die sich strafrechtlich nicht einfach beantworten lässt. Zur besseren Übersicht unterteile ich diesen Beitrag in zwei Bereiche zur Verdeutlichung:

Warum ist das Vortäuschen über die Einnahme der Pille nicht strafbar?

Das Problem liegt hier beim entgegenstehenden Willen im Sinne des § 177 Abs.1 StGB. Die Beurteilung, wann ein entgegenstehender Wille gegeben ist, richtet sich aus der Sicht eines Objektiven Dritten nach den Umständen des Einzelfalls, ist somit ein objektives Merkmal. Die Einnahme der Pille war eine Bedingung für den gemeinsamen Beischlaf, auf die das Opfer vertraut hat. Eine solche ,,Manipulation" wird jedoch vom Sexualstrafrecht nicht geschützt. Das Opfer hat nämlich zu diesem Zeitpunkt weiterhin die Entscheidungsfreiheit über das Geschehen.

Klar wird durch die Täuschung der entgegenstehende Wille ausgehebelt beziehungsweise erschlichen, dieser ist jedoch nicht von Erheblichkeit in Bezug auf die sexuelle Handlung. Vielmehr geht es im Sexualstrafrecht um Eingriffe in die sexuelle Selbstbestimmung selbst zu entscheiden, welche sexuelle Handlungen man praktizieren möchte, und welche nicht. Anders als beim Kondom (wobei irrelevant ist, ob der Herr oder die Dame heimlich das Kondom abzieht/weglässt, was nach Urteil des BGH eine Strafbarkeit nach § 177 Abs. 1 StGB begründet) handelt es sich nicht um eine ,,andere sexuelle Handlung", wenn der Beischlaf ohne die vorherige Einnahme Pille, die die Dame verheimlichte, vollzogen wird. Die Art und Weise des Beischlafs bleibt somit gleich.

Eine Strafbarkeit nach § 177 Abs. 1 StGB durch Vortäuschen der Pilleneinnahme und dem anschließenden Vollzug des Beischlafs scheidet daher unter den genannten Umständen aus.

2) findet ihr, Frauen sollten strafbar sein, wenn sie lügen dass sie die Pille nehmen, aber es nicht tun?

Über eine Strafbarkeit kann man nachdenken. Denkbar wäre die Einführung einer zusätzlichen Nummer oder Absatzes, der das Merkmal der Täuschung wie im Betrug nach § 263 Abs. 1 StGB enthält. Problem ist jedoch, dass das Strafecht nicht vor Enttäuschungen und Hintergehen schützt. Diese gehören nämlich zum allgemeinen Lebensrisiko. Den GV hat das Opfer durch die Täuschung nicht ertragen müssen, wie in den Fällen des § 177 Abs. 2 StGB, bei dem der Täter eine Situation ausnutzt oder das Opfer sogar droht.

Es fehlt der Schaden im Sexualstrafrecht. Dieser ist zutreffend dann gegeben, wenn über eine sexuell übertragbare Krankheit getäuscht wird. In solch einem Fall käme die (versuchte) gefährliche Körperverletzung nach § 224 StGB zur Anwendung.

Mit freundlichen Grüßen

ChaosLeopard

Was anderes

Auch wenn du wollen würdest kannst du das nicht unter Strafe stellen weil die Pille nicht immer wirkt und keiner im Nachhinein beweisen kann, dass nicht genau diese Pille versagt hat. Ist ihr danach schlecht zb und sie muss ko*** wirkt die Pille vllt nicht - und es gibt noch weitere Gründe. Insofern wird es schwer ihr Absicht zu unterstellen. Ein Mann der das Kondom abzieht handelt aber immer absichtlich und böswillig.

Nicht strafbar

Wer sich als Fan eines Sexualstraftäters bezeichnet, hat jegliches Recht verloren so was zu diskutieren, insbesondere mit solchen völlig kruden Ansichten.


Tatefanboy 
Fragesteller
 02.05.2024, 18:03

Wenn diese Ansicht dieser Frage deiner Meinung nach krude ist, bist du die Person die verzerrt denkt.

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Was anderes

Öfter soll es ja vorkommen, dass die Frau das Kondom weg macht und sich schwängern lässt.

Strafbar

Ich kenne das Dilemma. Im Bekanntenkreis gab es den Fall wo das Pärchen (feste Beziehung ) mit Pille verhütet hat, da der Kinderwunsch zu der Zeit nicht gegeben war. Sie hatte dann aber ohne den Partner in Kenntnis zu setzen die Pille abgesetzt.

Die Beziehung ging selbstverständlich auseinander. Er darf trotzdem Unterhalt zahlen. Ich finde sowas extrem unfair. Das ist ja im Grunde arglistige Täuschung. Ich bin definitiv dafür, dass es strafbar ist.