Themenspecial 11. November 2020
Missbrauchsprävention
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Kindesmissbrauch? Keiner hilft?

1 Antwort

Hallo Rebecca960,

vielen Dank für die kurze Schilderung der Situation und das Vertrauen.

Leider werden immer noch viel zu viele Gerichtsverfahren, bei denen es um sexuellen Kindesmissbrauch geht, eingestellt. Der Nachweis der Taten ist in den meisten Fällen sehr schwierig bis unmöglich. Dies ist tatsächlich eine niederschmetternde Erfahrung. Wir können aus der Ferne und mit den wenigen uns vorliegenden Informationen leider nicht viel mehr dazu sagen.

Wir raten Ihrer Schwester allerdings sich nochmal an unser “Hilfetelefon Sexueller Missbrauch” zu wenden. Ein persönliches Gespräch ermöglicht, notwendige Fragen zu klären und die Situation von allen Seiten zu beleuchten. Die Beraterinnen und Berater am Hilfetelefon kennen sich sehr gut aus im Themengebiet und verfügen über jahrelange Erfahrung in der Beratung und Begleitung von Menschen, die sexuellen Missbrauch erfahren haben oder mit dem Thema (zum Beispiel aufgrund eines Verdachts) konfrontiert werden. Gemeinsam können am Telefon weitere Schritte abgewogen werden. Die anonyme, telefonische Beratung erfolgt bundesweit und kostenfrei unter der Telefonnummer 0800 22 55 530. Unsere Beratungszeiten sind immer montags, mittwochs und freitags von 9 bis 14 Uhr sowie dienstags und donnerstags von 15 bis 20 Uhr. Nähere Informationen finden Sie unter www.hilfetelefon-missbrauch.de.

Es macht in solchen Fällen auch Sinn, Kontakt zu einer spezialisierten Fachberatungsstelle vor Ort aufzunehmen, um sich beraten zu lassen. Bei der Fachberatungsstelle kann Ihre Schwester im persönlichen Gespräch und auf Wunsch auch zunächst anonym die Situation schildern, Fragen und Unsicherheiten klären. Die Berater*innen werden mit ihr gemeinsam überdenken, wie ein nächster Schritt aussehen könnte. Entsprechende Adressen von geeigneten Beratungsstellen finden Sie über die Suchfunktion auf dem ‚Hilfeportal Sexueller Missbrauch‘ unter www.hilfeportal-missbrauch.de

Alles Gute und viele Grüße!

Das N.I.N.A.-Team

Phoenix2018  14.11.2020, 18:22

auch ist das weitere Problem von unsicheren Beweislagen, dass nicht nur das Opfer nicht gehört wird und dementsprechend der Täter unbestraft bleibt, sondern es auch passieren kann, dass ein Unschuldiger zum Täter gemacht wird aus manch niederen Beweggründen (Scheidungsrosenkrieg, Besitzansprüche an Kinder, Eifersucht ...).

daher ist es leider auch im Gebiet sexueller Straftaten wichtig und nötig, dass Beweise vorliegen und entsprechend gewürdigt werden und nicht allein auf einer Aussage und einem vagen Gefühl ein Urteil gesprochen werden darf.

so schwer es dem mutmaßlichen Opfer (und deren Verwandtschaft) auch fallen muss, damit zu leben dass der Täter nicht verurteilt (bzw. gar nicht angeklagt) wurde, so wichtig ist es den mutmaßlichen Tätern gegenüber auch, die Möglichkeit einzuräumen, dass diese wirklich unschuldig sind und im Zweifel halt auch freigesprochen werden.

nur so kann ein Rechtsstaat funktionieren, dass nicht nur aufgrund von Gefühlen und Aussagen schwerwiegende Eingriffe in die persönliche Freiheit vorgenommen werden, wie z.B. eine mehrjährige Haft und damit ein totaler Verlust von Wohnung, Besitz, Job und Einkommen, und ebenfalls jeglicher Verlust von Reputation und Glaubhaftigkeit, jeglicher Verlust von Ehre.

ich erinnere da nur an den Fall des Lehrers, der durch eine Kollegin angezeigt wurde wegen sexueller Nötigung und dafür zu 5 Jahren Haft verurteilt wurde. diese musste er voll absitzen, weil er in der Hafttherapie weiterhin seine Unschuld beteuerte.
mittlerweile, nach Entlassung, kam dann heraus dass er wirklich unschuldig war und die Kollegin ihn loswerden wollte weil sie seinen Job, seine Stelle haben wollte.

der unschuldige "Täter" hat die Zeit nach der Haft leider nicht lange überlebt und ist an einem Herzinfarkt verstorben, der sicher auch durch die Haftbedingungen begünstigt wurde, durch den Stress der damit verbunden war.

die Täterin wurde dann wegen uneidlicher Falschaussage, Freiheitsberaubung und Erfindens einer Straftat zu 5 einhalb Jahren Haft verurteilt.
das Urteil konnte der unschuldig verurteilte Lehrer nicht mehr erleben, er war gestorben als die Staatsanwaltschaft Anklage gegen das vormalige "Opfer" erhoben hat.

Link: https://www.bild.de/news/inland/vergewaltigung/prozess-urteil-vergewaltigungsluege-bio-lehrerin-darmstadt-lange-haftstrafe-32373764.bild.html

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