Anzeige wegen unangenehmer notiz?

2 Antworten

Wenn du was nicht weißt, dann kannst du es auch nicht anzeigen. Das mal zuerst.

Und was ist das für eine Art, alles was dir kleinen Schneeflocke irgendwie unangenehm ist zu verbieten und anzeigen zu wollen. Manche Leute sind unangenehm. Lerne damit umzugehen, das wird es noch öfter in deinem Leben geben.

Nein. Persönlich darf jeder aufschreiben was er will.

Derjenige darf sogar bei der abendlichen Männer/Frauenrunde sämtliche Details erzählen ohne verklagt zu werden.

Lediglich Fotos/Videos und Chats unterliegen dem Datenschutz.

Erzählungen (sofern keine Verleumdung oder Rufmord) und Notizen darf jeder halten wie er will


Kitharea  20.05.2024, 16:41

Bei Erzählungen darfst sogar von Mord berichten und es kann dir keiner was. Weils nur persönliche Notizen sind. Kann auch ne Geschichte sein. Hat null Relevanz

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Kitharea  20.05.2024, 16:43
@TinaChris123460

du schreibst sofern kein Rufmord oder Verleumdung. Ist auch irrelevant. Mord war nur noch ne Spur schlimmer. Um zu sagen: es ist absolut egal wie schlimm das ist was du schreibst. Du darfst das

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TinaChris123460  20.05.2024, 16:46
@Kitharea

Nein. Wenn ich bewusst jmd schädige damit, KANN derjenige mich anzeigen, schlägt das Wellen.

Genauso darf mich mein Gesprächspartner wegen Mordes anzeigen, MUSS er sogar da er sonst Mittäter- bzw Wisser ist.

Es gibt schon Grenzen, auch bei Erzählungen.

Erzähle ich jz das mein ONS von letzter Nacht für 50 Euro jeden nimmt, ist das Verleumdung/Rufmord..

Aber die WAHRHEIT darf jeder frei erzählen wie er will, ja.

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Kitharea  20.05.2024, 16:48
@TinaChris123460

Du KANNST in deinem Tagebuch und in deiner Notiz solange das nichts offizielles ist KEINEM schaden. Und niemand kann dich für Geschreibsel anzeigen - völlig egal ob das die Wahrheit ist oder nicht.

Du schreibst doch selbst es unterliegen nur Bilder, Chats und Videos dem Datenschutz? Wenn ich was für mich aufschreibe ist das keines davon.

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Kitharea  20.05.2024, 16:49
@TinaChris123460

"Aber die WAHRHEIT darf jeder frei erzählen wie er will, ja."
NEIN. Wenn die Wahrheit etwas nicht öffentlich bekanntes ist und du das öffentlich bekannt machst und damit den Ruf von jemanden schädigst oder gegen geltendes Recht verstösst, kann man dich verklagen. Weil keiner beweisen kann, dass es wahr ist oder es verboten ist. Solche Konstellationen kommen vor.

Aber bei Dingen die DU FÜR DICH schreibst ist das alles irrelevant.

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TinaChris123460  20.05.2024, 16:51
@Kitharea

Ich rede von ERZÄHLUNGEN.

Die hast du in deinem ersten Kommentar selber angesprochen..

Aufschreiben kannst alles. Sogar mit Foto und Nummer der Person.

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TinaChris123460  20.05.2024, 16:53
@Kitharea

Ich sprach aber von mehr in meinem kommi. Habe das ausgeweitet. Du erklärst im Grunde somit das selbe, was in meinem kommi steht aufs schreiben bezogen

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Kitharea  20.05.2024, 16:54
@TinaChris123460

Weiß nicht - wenn ich ein Buch schreibe was für ne S*** Person xy ist, ist das Rufmord. Weil das Buch öffentlich ist. Wenn ich nur das MAnukript schreibe was bei mir in der Schublade vergammelt ist es kein Rufmord. Wenn das irgendwann die Polizei findet oder sonstwer noch immer nicht.

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TinaChris123460  20.05.2024, 16:55
@Kitharea

Ich sprach von ERZÄHLUNGEN bei ner Männer oder Frauenrunde. Was daran hast du in meinem kommi nicht verstanden?

Lies doch nochmal nach erst...

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