Angst vor Hunden im Zug - Wie viel Recht steht einem zu?

Ich saß gestern im Zug. Neben mir eine mittelalte Dame. Da der Zug völlig überfüllt war, standen auch Leite im Gang und ich saß nicht auf einem Zweier-Sitz sondern quasi ‚horizontal‘ im Zug, also meine Füße in Richtung des Gangs (doofe Beschreibung)

Rein kam ein Mann mit seiner Freundin und beide hatten jeweils einen Pitbull-ähnlichen Hund an der Leine.

Die Hunde standen mit dem Kopf direkt bei mir und der Dame. Ich selbst habe auch minimal Angst bekommen dass was passiert. So kam mir aber schon die Dame neben mir zuvor und sagte, sie habe Angst und ob die beiden ihre Hunde nicht von ihr wegziehen können.

Gesagt getan. Doch war es eben überfüllt und die Menschen suchten ständig Platz und 30 Sekunden später standen die Hunde wieder direkt vor uns.

Die Frau diesmal ziemlich genervt und meinte, dass sie nicht will das die Hunde vor ihr stehen.

Der Mann der beiden Hunde ebenfalls genervt und sagte dann „Der ganze Zug ist überfüllt wir haben hier alle keinen Platz uns so hinzustellen wie wir wollen. Damit müssen sie jetzt leben“

Ich verstehe beide Parteien irgendwie und hatte auch Angst vor den Hunden. Letztendlich haben die Hunde halt nichts gemacht aber ich wollte mal wissen wie es da rechtlich aussieht.

Vielleicht auch wenn der Zug nicht ganz überfüllt gewesen wäre. Wären Hundehalter dazu verpflichtet sich einen anderen Platz zu suchen, wenn sich jemand durch die Hunde bedroht fühlt (unter den Umständen, dass der Hundehalter nach der sich beschwerenden Person Platz nimmt)

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Bekommt man in jedem Fall eine Erstattung bei der Bahn, wenn man wegen Zugausfall länger unterwegs ist?

Hab ein Sparpreisticket gebucht. Vor der Fahrt wurde gesagt, dass es die Verbindung nicht mehr gibt und damit die Zugbindung aufgehoben ist. Alle Alternativen waren schon mal rund 1 Stunde länger. Also haben wir uns eine rausgesucht, die 1 Stunde eher losfährt. Logischerweise hatten wir gedacht, dass die Fahrtdauer des Tickets mit der der tatsächlichen Fahrt verglichen wird, wenn man eine Entschädigung beantragt.

Fataler Fehler. Laut Bahn gibt es keine Entschädigung, da wir ja nicht später angekommen seien. Auch der telefon. Service der Bahn meinte, nur die Endzeit auf dem gekauften Ticket ist entscheidend. D.h, wenn wir zur ursprünglichen Zeit losgefahren und damit ja 1 Stunde später angekommen wären, hätten wir eine Entschädigung bekommen. Das ist meiner Meinung nach nicht nur unlogisch, sondern auch irgendwie unfair. Steht das wirklich so in den AGBs? Ich meine, ich habe ein Ticket mit einer gewissen Leistung (Fahrtdauer) gekauft und diese Leistung wurde nur teilweise erbracht. Und dann stelle man sich mal vor, man wäre 4 Stunden eher gefahren. Dann kannst du 4 Stunden Verspätung haben, aber bekommst angeblich keine Entschädigung, wtf.

Und jetzt wird's noch verrückter. Laut Aussage vom Service ist wirklich immer nur die Endzeit vom Spar-Ticket entscheidend. D.h., wenn man einfach später fährt und die Fahrtdauer genauso lang wie beim Ticket ist, kommt man dennoch später an und erhält dann entsprechend Entschädigung. Wurde vom Service so auch bestätigt. D.h., wenn man in einer Gegend wohnt, wo das häufiger passiert, kann man das explizit „missbrauchen“ und einfach 2 Stunden später losfahren, ohne das das gegen die AGBs verstößt o.O

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