Darf mein Nachbar die Einfriedung seines Grundstücks mithilfe eines Bauzauns verweigern?

Hallo,

ich habe in den vergangenen zwei Jahren ein Grundstück erworben und darauf ein Haus gebaut. Nun beschäftigen wir uns mit der Gartenplanung. Wir leben im Bundesland Brandenburg in dem man gesetzlich zur Einfriedung seiner rechten Grundstücksseite verpflichtet ist, folgerichtig muss also der Nachbar der links an uns angrenzt, diese Seite auch einfrieden. Dort steht (nach Aussagen des Nachbarn) schon seit 10 Jahren ein Bauzaun direkt auf der Grundstücksgrenze auf steinernen Standbeinen, die mithilfe von Erdnägeln am Boden befestigt sind.

Diese Erdnägel stehen sehr weit raus, auch zu unserer Seite des Grundstücks und stellen für uns ein Verletzungsrisiko für unseren Hund und unser Kind dar, sowie für uns selbst, sollte man mal stolpern. Außerdem ist der Bauzaun auch trotz allem binnen Sekunden leicht auszuhebeln und kann von jedem durchschnittlichen Menschen somit leicht passiert werden. Weiterhin hat der Zaun auch eine große Lücke, durch die sich Tiere leicht (und auch schlanke Menschen) durchquetschen können.

Wir haben unserem Nachbarn also vorgeschlagen gemeinsam einen neuen Zaun zu errichten und würden uns an den Kosten auch zu gleichen Teilen beteiligen, da der neue Zaun ja nur aufgrund unseres Zuzuges nun notwendig wird und wir gern ein gutes nachbarschaftliches Verhältnis aufbauen würden. Wir haben auch Vorschläge für Kompromisse an unserer ursprünglichen Gartenplanung gemacht, da ein Gebäude auf der Nachbarseite des Grundstücks unweit von unserer Grenze errichtet wurde (wenn auch ohne Fenster auf dieser Seite) und wir verstehen können, dass er etwas mehr Platz für etwaige Fassadenarbeiten benötigt, für die wir ihm den Zutritt unseres Gartens gewähren würden.

Dies lehnt der Nachbar jedoch alles ab und besteht darauf, dass der Bauzaun eine langjährige ordnungsgemäße Einfriedung darstellt und er keinerlei Kosten auf sich nehmen wird, um nun einen neuen Zaun zu errichten.

Wir sind fassungslos und besorgt, da der Bauzaun für uns wie gesagt ein Sicherheits- und auch Gesundheitsrisiko darstellt und wollten gern wissen, ob wir ihn rechtlich dazu "zwingen" können, einen neuen sichereren Zaun zu errichten, der den rechtlichen Vorgaben entspricht? Gilt der Bauzaun wirklich als Bestandszaun, auch wenn es keine Absprachen zu dem Zaun mit dem vorherigen Grundstücksbesitzer gab?

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