Der "Grundsatz der Erfahrung" ist ein Prinzip, das besagt, dass Entscheidungen und Bewertungen auf allgemein anerkannte Tatsachen und Erfahrungen des täglichen Lebens gestützt werden sollen.
Ein Verstoß gegen diesen Grundsatz liegt vor, wenn eine Behörde oder ein Gericht Schlussfolgerungen zieht, die jeglicher Lebenserfahrung widersprechen und damit nicht mehr nachvollziehbar sind.