Ein Mann

rechtlich - ab 18 gilt man als Erwachsener - aber juristisch kann es sein, dass man als Jugendlicher eingestuft wird von der geistigen Entwicklung her durch Gutachten (hat dann eine Relevanz, ob man nach Jugendstrafrecht verurteilt wird oder nicht).

Jugendlicher geht bis Vollendung des 17 Lebensjahres

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nein

7-9 wären gut, mehr oder weniger

aber 5 sind zu wenig

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Was du jetzt machen sollst - entscheide du - einmal kannst das machen.

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Bei Fachbüchern seh ich da einen Sinn.

Belletristik zu Hause - seh ich nicht wirklich - außer man will das Werk analysieren etc.

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öffentlicher Grillplatz

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oder du fragst den Eigentümer der Wiese

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Grund und Boden gehört immer jemandem - darfst nicht einfach so

(... etwas versteckt tun - hört sich nach viel Liebe in der großen Gruppe an :)

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Eigenes Auto nehmen

Mit deinem Auto hast, dann auch noch den Verschleiß.

Aber mehr Zeit ...

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Ich würde das eigene Auto bevorzugen.

(wenn dann noch 3 weitere Arbeiter mitnimmst [auf deinem Weg ohne große Umwege], und ihr die Spritkosten teilt, dann hast nur 25€ Spritkosten...)

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Krampfadern, Venenschwäche (varikosis crusis)- scheinst auch Wasser in den Beinen zu haben, sind geschwollen

zum Hausarzt und der überweist dich zum Phlebologen

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Linderung bringen Kompressionsstrümpfe

- für gleich Kompressionsbandage, die drum rum gewickelt wird

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-> vermute ich mal - so - aber genau und was sagen dir die Ärzte

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10.000 Lumen werden reichen - könntest auch mieten

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Es gibt Freibeträge - bei den Eltern sind es 400.000€, die du in einem Zeitraum von 10 Jahren frei von der Schenkungssteuer sind.

bspw. schenken sie dir jetzt 400.000€ nach 10 Jahren können sie dir weitere 400.000€ schenken ohne dass du Schenkungssteuer zahlen musst

Angeben musst du es

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Sollten sie pflegebedürftig werden innerhalb der 10 Jahren, bspw. nach zwei Jahren der Schenkung, dann kannst 2/10 behalten, die anderen 8/10 muss für die Pflegekosten aufgewendet werden, bspw. wenn sie in Pflegeheim müssten.

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15.Juli 2025, bis dahin bewirbst du dich

also erst nächstes Jahr - bis dahin hast ein Halbjahreszeugnis - falls das Abizeugnis bis zur Einsendung der Bewerbung nicht hättest, kannst es nachreichen.

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Widerruf schriftlich per Einschreiben Einwurf.

Verbraucherzentrale hinzuziehen

Deinen bisherigen Stromanbieter kontaktieren.

(Lastschrift kannst zurückweisen bei der Bank, dann kommt das Geld zurück, wenn die es abbuchen - wenn ungerechtfertigte Züruckweisung deinerseits, dann entstehen dir Kosten)

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edit:

Hier die Masche von denen

https://www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de/presse/mivolta-gmbh-sorgt-wieder-fuer-aerger

dort heißt es:

"...Zudem dürfen Energielieferverträge nur noch in Textform geschlossen werden, ein Telefonat reicht nicht mehr aus. Diese Regelung gilt seit Juli 2021."

-> rechtlich kam es nie zu einem Vertragsabschluss

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nein

Gott ist ein Konstrukt/Konzept der Menschen.

Meine Meinung ist, dass wer nur auf Gott wartet und nichts macht ist verloren.
Darf jede/r anders sehen.

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