Meinung des Tages: Transfrau wird von einem Frauen-Fitnessstudio abgewiesen – wie schätzt Ihr den Fall ein, der womöglich vor Gericht landen wird?

Frauen-Fitnessstudios sind keine Seltenheit mehr, man findet sie vermutlich an mehreren Stellen in den meisten größeren Städten. In Erlangen allerdings sorgte eines dieser Studios nun für Schlagzeilen. Eine als Mann geborene Frau wollte Mitglied in einem Studio werden. Die 28-jährige ist als Frau anerkannt, hat aber noch keine geschlechtsangleichende Operation gemacht. Das Fitnessstudio verwehrte ihr die Mitgliedschaft. Daraufhin wandte sie sich an die Antidiskriminierungsstelle. 

Das fordert die Antidiskriminierungsstelle 

Das Fitnessstudio erhielt von der oben genannten Institution eine dreiseitige Stellungnahme. Darin wird unter anderem erwähnt, dass die Frau, der die Mitgliedschaft verwehrt wurde, zivilrechtliche Schritte erwägt. Weiter plädiert die Antidiskriminierungsstelle für eine einvernehmliche Lösung. Der Vorschlag: Eine Entschädigung in Höhe von 1.000 Euro soll das Studio aufgrund der erlittenen Persönlichkeitsverletzung zahlen. Es wird auch erwähnt, dass die Betroffene sogar auf Nutzung von Duschen und Umkleiden verzichtet. 

Reaktion des Fitnessstudios 

Das Studio erteilte der Aufforderung der Antidiskriminierungsstelle eine mehr als deutliche Absage. So erklärte etwa der Anwalt des Studios, dass wenn dann ein Gericht entscheiden müsse, ob überhaupt eine Diskriminierung vorliegen würde. Weiter sieht er nicht, dass es im Aufgabenbereich der Antidiskriminierungsstelle liegen würde, etwaige Entschädigungsansprüche geltend zu machen. In seinen Augen ist das lediglich eine Anmaßung judikativer Kompetenzen. 

(Reißerische) Schlagzeilen und Auseinandersetzungen auf X

Das von Julian Reichelt (Ex-Bild-Chefredakteur) verantwortete Portal „Nius“ griff den Fall auf. Die Überschrift lautete „Regierung will 1000 Euro Bußgeld für Frauen-Fitnessstudio, weil es einen Mann nicht in die Dusche lassen will“.

Die Betreiberin des Studios äußerte sich ebenfalls. Sie argumentierte, dass sie Verständnis für die Situation der Frau habe, sie allerdings nur einen Trainingsraum, nur eine Umkleide und eine Dusche hätten. Weiter seien 20 Prozent der Mitglieder Musliminnen. Würden Sie die angeforderte Mitgliedschaft erlauben, würde es wirken, als ließe das Studio einen Mann dort trainieren. Auf X (ehemals Twitter) entbrannten viele Diskussionen zum Thema. 

Reaktion aus dem Bundesjustizministerium 

Auf Anfrage erklärte das Ministerium, dass Rechtsauffassung der Antidiskriminierungs-Stelle (ADS) für Gerichte oder andere Stellen nicht bindend sind. Sanktionen wie Bußgelder oder ähnliches dürften sie demnach nicht verhängen. Selbstverständlich seien Vorschläge für eine einvernehmliche Einigung möglich, aber eben nicht bindend. 

Weiter seien unterschiedliche Behandlungen wegen des Geschlechts erlaubt, wenn es einen sachlichen Grund gebe. So wurde erklärt, ein sachlicher Grund würde genau dann vorliegen, wenn eine unterschiedliche Behandlung dem „Bedürfnis nach Schutz der Intimsphäre oder der persönlichen Sicherheit Rechnung“ tragen würde. Dies sei unberührt vom Selbstbestimmungsgesetz. Vertragsfreiheit und Hausrecht, so stehe es ausdrücklich im Gesetztext, werden nicht berührt

Ataman von der ADS betonte wiederholt, dass ihre Stelle unabhängig sei und lediglich versuche, dass Fälle dieser Art gar nicht erst vor Gericht landen. Außerdem habe die Betroffene sich wiederholt dazu bereit erklärt, weder die Umkleideräume noch die Duschen im Fitnessstudio zu betreten. Ataman findet deshalb, dass das Argument des Hausrechts an dieser Stelle nicht wirklich gelte. 

Unsere Fragen an Euch: 

  • Wie bewertet Ihr diesen Fall? 
  • Sollte es zu einer Gerichtsverhandlung kommen? 
  • Sollte das ADS gegebenenfalls auch juristische Kompetenzen zugesprochen bekommen?  
  • Sollte das Hausrecht in derartigen Fällen ausgesetzt werden?
  • Könnt Ihr die Positionen der unterschiedlichen Seiten nachvollziehen?

Wir freuen uns auf Eure Antworten!
Viele Grüße
Euer gutefrage Team

Bitte beachtet auch bei einer Frage zu viel diskutierten Themen wie diesem unsere Netiquette. Wir freuen uns auf Eure Diskussionen auf Augenhöhe!

Quellen:

https://www.rnd.de/panorama/erlangen-fitnessstudio-weist-trasfrau-ab-fall-koennte-vor-gericht-gehen-3VRRIKBCNFK2LHTSAAUPR76WMQ.html
https://www.nius.de/politik/regierung-will-1000-euro-bussgeld-fuer-frauen-fitnessstudio-weil-es-einen-mann-nicht-in-dusche-lassen-will/7517c182-22a1-440f-bb22-fd8e05a17f8d
 

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Ich finde, das Studio ist im Recht, denn ...

Das ist wie ein Restaurant - der Wirt kann, aber muss nicht jeden Gast bedienen. Anders als ein Hotel - der muss.

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Wir haben es der AfD zu danken dass der IMPFTERROR der Systemparteien aufhörte. Milliarden wurden an Big Pharma verschenkt - wir zahlen dafür Steuern, dafür dass sich Alt Partei Leute die Taschen mit Provisionen vollgestopft hatten.

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Die Haftpflicht vom Kfz. Das andere Notstand - wird nicht bestraft

§34StGB u. §228BGB

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Gar nicht - wird wg Geringfügigkeit eingestellt. §248StGB. Privatklagedelikt und Antragsdelikt - Zv Hausverbot unterschreiben - das war es dann.

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Sehr gut! Das braucht Thüringen!

Alle Punke sind große Probleme - Wenn BASF hier Schluss macht dann bekommen die Linken (Wähler) im Westen Ihre eigene Dummheit zu spüren. Es folgen andere - und Industrie die abgewandert ist kommt nicht wieder. Noch kann man die Klimafaschisten auf der Zielgeraden stoppen.

Die labern vom Grünem Stahl, "das ist Stahl aus China" 🤑🤑🤑. Oder wie Krahl von der AfD das mal sagte: Was Deutschland mit dem Heizungshammer bis 2032 an CO2 einspart. (44Mio Tonnen) emittiert China an einem Tag.

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Leider ist da eine Menge Wasser drin - und das wird einige Kurzschlüsse erzeugt haben.

sag ganz leise RIP

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Tatsache ist, dass man das Masseträgheitsmoment und die Schwerkraft nicht unterscheiden kann, in Ihren Wirkungen. So glaube ich, geht das auch mit Raum und Zeit. Es gilt als gesichert, dass sich das Universum ausdehnt und beschleunigt - ohne Antriebsquelle... ? Antrieb die Zeit... ?

Mach Dich an die Arbeit - der Nobelpreis wartet....

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Weil Höcke gesagt hat: Wenn der Höcke Ministerpräsident wird, wird Er dann den Rundfunkgebührenstaatsvertrag kündigen? Ja, das macht der Höcke dann!

Damit hat er die ganze linke Entourage aufgeschreckt, denn wenn der den kündigt, dann gilt der Vertrag auch in anderen Bundesländern nicht mehr.

Darauf basiert aber die Macht der Grünen. Jetzt versucht man der AfD zu schaden - wie das vor jeder Wahl gemacht wurde.

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Meinung des Tages: Scholz will Mindestlohn auf 15 Euro anheben – haltet Ihr das für sinnvoll?

Eigentlich sollte der Mindestlohn im kommenden Jahr auf 12,82 Euro pro Stunde steigen. Jetzt allerdings spricht Scholz sich für eine verhältnismäßig massive Anhebung aus. Nämlich erst auf 14 und dann auf 15 Euro. Doch für diese Forderung erntet er auch viel Kritik – zurecht?

Arbeitnehmer, Arbeitgeber und die Mindestlohnkommission

Die Positionen der beiden erstgenannten Instanzen lassen sich erahnen – sie sind nicht immer einer Meinung. Vor der letzten Empfehlung bezüglich des Mindestlohns gab es bereits ein Zerwürfnis. Die Gewerkschaftsvertreter forderten eine Anhebung auf 13,50 Euro, wohingegen die Arbeitgeber sich gegen eine Erhöhung aussprachen und letztlich zumindest auf einen Anstieg gemäß der Tariflöhne beharrten. Die Kommissionsvorsitzende votierte für diesen Vorschlag der Arbeitgeberseite und gab damit den entscheidenden Ausschlag. 

Im Herbst 2022 hatte Olaf Scholz ohne Einbeziehung der Mindestlohnkommission den Mindestlohn auf 12 Euro angehoben. Er sprach von einer einmaligen Aktion – unter anderem deshalb wird er nun stark kritisiert.

Meinungen aus der Politik

Die CDU-Abgeordnete Gitta Connemann erklärte, Scholz würde „den nächsten Wortbruch“ vorbereiten. Connemann, die auch Chefin der Mittelstands- und Wirtschaftsunion ist, findet, dass Scholz sich „an die Spitze des politischen Überbietungswettbewerbs“ setzte.

Gegen einen politischen Eingriff in die Unabhängigkeit der Mindestlohnkommission sprachen sich außerdem die Liberalen (FDP) aus.

Zustimmung hingegen gibt es von Seiten der Grünen, Linken und auch von der Gewerkschaft Ver.di. Katrin Göring-Eckardt fordert: Eine Erhöhung auf 14 Euro sei noch dieses Jahr nötig, sodass alle mit ihrem Einkommen auskommen können. Nächstes Jahr soll ihrer Auffassung nach dann der Lohn auf 15 Euro angehoben werden.

Der Mindestlohn in Deutschland im Vergleich zum Mindestlohn anderer Länder

Mit der von Scholz geforderten Anhebung wäre Deutschland im Vergleich zu anderen Staaten ein Spitzenreiter.

Zum Vergleich: In Bulgarien haben etwa Arbeiter auf einer Baustelle einen Mindestanspruch von 2,85 Euro in der Stunde.
In Ungarn wird der Lohn in Forint bezahlt. Umgerechnet handelt es sich um mindestens 4,02 Euro.
Auch Portugal und Spanien liegen mit 4,85, bzw. 6,87 Euro weit unter den Mindestlohn, den es bereits aktuell in Deutschland gibt.
Einen deutlichen Ansprung gibt es, wenn man nach Frankreich blickt: Die Lohnuntergrenze pro Stunde beträgt hier 11,65 Euro.
Belgien kommt nah an den derzeitigen Mindestlohn in Deutschland: Hier verdient man mindestens 12,09 Euro in der Stunde.
Aktuell liegt Deutschland mit 12,41 Euro auf dem zweiten Platz. Übertrumpft wird der Mindestlohn aktuell nur von Luxemburg, wo Arbeitnehmer mindestens 14,86 Euro die Stunde verdienen.

Unsere Fragen an Euch:

  • Sollte die Politik derart in die Regelung des Mindestlohns eingreifen?
  • Wären 15 Euro pro Stunde angemessen oder doch eher zu viel, bzw. zu wenig
  • Was für Folgen könnte es für Deutschland haben, wenn das Land in Sachen Mindestlohn zum Spitzenreiter wird?
  • Könnte dies ein wichtiger Schritt sein, um etwa dem Fachkräftemangel entgegen zu wirken?
  • Welche Konsequenzen seht Ihr auch für die Arbeitgeber, würde eine solche Forderung umgesetzt werden? 

Wir freuen uns auf Eure Antworten! Viele Grüße
Euer gutefrage Team

Quellen:
https://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/mindestlohn-olaf-scholz-fordert-anhebung-auf-15-euro-a-1e25c3a4-b5e4-4c0f-9a19-37f52954ed9d
https://www.spiegel.de/wirtschaft/deutlicher-reallohnverlust-dgb-gibt-protest-gegen-mindestlohn-empfehlung-zu-protokoll-a-dc6edbed-f603-4267-a9f3-3708c23c45ae
https://www.stern.de/politik/deutschland/mindestlohn-im-europa-vergleich-nach-scholz--forderung-von-15-euro_34710564-34710124.html

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Ich fände 15 Euro Mindestlohn schlecht, denn ...

Wie will man Leute bezahlen, die diesen Lohn nicht wert sind. Die bleiben mangels Fähigkeiten einfach "ohne Job" Niemand stellt die ein,

Dieses Mindestlohngefasel ist eine typische Linksgeburt.

Wer zu wenig verdient (weil er 2 linke Hände hat) soll Unterstützung bekommen - zum Teil als Sachleistungsanspruch zum anderen Teil in Geld.

Wer nicht arbeitet sollte nur Sachleistungen bekommen und nur minimal(st) in Geld.

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Insbesondere wird der Höcke den GEZ Besatzerfunk das Wasser abgraben.

Höcke sagte: Wenn der Höcke Ministerpräsident wird, wird er dann den Rundfunkgebührenstaatsvertrag kündigen? Ja das macht der Höcke dann. Schluss mit der Kriegspropaganda unseres Besatzers.

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Keine Frage - weil die Entscheidung fällen die Hausrechtsinhaber. Aber eines wird dann bestimmt noch passieren

Höcke wird den Rundfunkgebührenstaatsvertrag kündigen und die überfetten Gehälter bei der GEZ sind dann Geschichte.

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Wenn der Höcke Ministerpräsident wird, wird er dann den Rundfunkgebührenstaatsvertrag kündigen, ja das macht der Höcke dann.

Schluss mit GEZ Gehältern von 500 000€ pro Jahr.

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Wie kann man es moralisch vertreten zu einer Religion zu gehören, die oft als Rechtfertigung für ekelhafte Taten benutzt wird?

Hi 👋🏻,

als ich 12 war wurde ich sexuell missbraucht von einem katholischen Betreuer aus dem Kinderheim, in dem ich damals gelebt habe.

Als meine Angst vor diesem Mann so schlimm wurde, dass ich zur Polizei bin, hab ich nicht die Hilfe bekommen, die ich erwartet habe.

Die Polizei hat mich belächelt. Von der damaligen, diensthabenden Erzieherin habe ich für "meine Tat" Hausarrest bekommen. Das Jugendamt hat sich aufgeführt, weil sie jetzt mehr Arbeit meinetwegen hatten.

Im großen und ganzen musste ich mir anhören "der macht sowas nicht, er ist doch so religiös! Er nennt sogar seine Kinder nach biblischen Namen! Außerdem ist er verheiratet!" und "du willst nur Aufmerksamkeit, entschuldige dich gefälligst bei ihm!".

Das Verfahren wurde schnell wieder eingestellt; ich sollte in ein Heim für Schwererziehbare & nicht mal mein Suizidversuch kurz darauf hat sie nachdenklich gestimmt.

Der einzige, der mir geglaubt hat, war mein Vater. Und mein Vater war Atheist.

Nach der ganzen Scheiße, hab ich den Protestantenunterricht abgebrochen, habe die Konfirmation verweigert & habe seither nie wieder eine Kirche betreten.

Ich habe mittlerweile eine richtige Abneigung gegenüber Christen, v.a. Katholiken und ich kann 0 verstehen, wie man zu einer Religion gehören kann, die nicht zum ersten Mal solche Taten rechtfertigt oder vertuscht oder auch andere Dinge sagt, wie Homosexualität sei eine Sünde & Abtreibung ist Mord.

Danke im Voraus LG

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In der Tat, ziehen bestimmte Berufe Päderasten an wie Schexxxe Fliegen.

In der Kriminologie ist das ein alter Hut.

In unseren Schulsystem ist eine Menge "schief"

Es mangelt an 1/2 jährlichen "unabhängigen" Prüfungen, die müssen von der Schule "losgekoppelt" durchgeführt werden. Dazu gehört auch sozial auffällige Schüler zu behandeln/sei es wo nötig zu fördern oder auch zu sanktionieren. Derzeit ist es leider so, dass Schüler weniger mit dem Lernstoff als vielmehr mit dem sozialen Umfeld Schule zu kämpfen haben. Da muss sowas auch festgestellt werden ob Schüler auffällig sind.

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In der Tat kommt Krah aus der CDU und hat seinen Spion von der CDU mitgebracht. Erstaunlich, dass die Verleumdete AfD kein Recht zur Gegendarstellung bekommt. Es gibt bei einem Wahlsieg der AfD viel zu tun.

Zunächst muss das GEZ Gebührenfernsehen beerdigt werden - da werden Gehälter gezahlt von 30 000€/ Monat und mehr.

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Die mediale Schmutzkampagne gegen die AfD ist erbärmlich. Wie kann sich die AfD dagegen wehren?

Rechtzeitig zur Europawahl. Die Maschine ist geölt. Sorry, aber der zeitliche Zusammenhang mit dem Wahlkampfauftakt für die Europawahlen ist offensichtlich. Hier sollen Schlagzeilen und negative PR erzeugt werden, indem die Staatsanwaltschaft mit großem Getöse bekannt gibt, dass sie "ermittelt". Nach der Wahl wird dann alles ohne Ergebnis eingestellt. Hier zählt nur die initiale Schlagzeile.

Im Fall von Krah betonte der Sprecher, dass die Vorermittlungen derzeit allein der Prüfung dienten, ob sich ein Anfangsverdacht wegen eines strafbaren Verhaltens einer Abgeordneten-Bestechung ergebe. Und dann darf sowas in der Öffentlichkeit breitgetreten werden? Es gibt noch nicht mal einen Anfangsverdacht. Wenn die alternativen Medien und die Leipziger Zeitung Recht haben, dass der angebliche Spion seit 2007 Informant des Verfassungsschutzes ist, fragt man sich, wer das Ganze organisiert hat?

Im Fall von Bystron soll EIN Abgeordneter (aus welchem polit. Lager?) also erkannt haben, dass bestimmte Geräusche auf einer Tonaufnahme vom Rascheln und Zählen von Geld herrühren, und er will sogar heraushören, dass Bystron es ist, der da raschelt. Donnerwetter! Wo ist denn das Video? Wo sind die Ton-Beweise? Hier wird wieder nur im Konjunktiv berichtet! Es gibt ja noch nicht mal einen Anfangsverdacht gegen Bystron.

Zu Höcke: Ich habe in meinem langen Leben nicht gewusst, dass dieser Spruch verboten ist, und dass diese eigentlich wohlmeinende Aussage so negativ interpretiert werden kann. Man sollte doch betrachten, was mit der Aussage gemeint ist, und nicht in welchem Zusammenhang da früher vor 90 Jahren Dinge hineingelegt wurden. Leider ist das genau diese Verengung des "Sagbaren" in Deutschland, die das Leben hier immer unangenehmer machen. Freiheitliche demokratische Lebensweise geht in meinen Augen anders. Unabhängig davon wie man Herrn Höcke beurteilt, finde ich es schon ziemlich irre, dass es verboten sein soll auszusprechen alles für sein Land geben und fordern zu wollen. Wenn ein deutscher Soldat ausspricht "ich gebe alles für mein Land", wird das sicherlich so erwartet und nicht sanktioniert, oder etwa nicht?

Soll, könnte, mutmaßlich, Vorermittlungen....

Wo sind denn die Beweise?

Der Kalender mit den perfekt vor den anstehenden Wahlen abgestimmten Diskreditierungsmaßnahmen gegen missliebige rechtskonservative Politiker wird im Schulterschluss zwischen linksgrüner Politik und ebensolchen Medien minutiös abgearbeitet.

Leipziger-Volkszeitung 26.04.2024:
"Dresden. Die Affäre um den verhafteten Mitarbeiter des Europaabgeordneten Maximilian Krah (AfD) beschäftigt nun auch den sächsischen Verfassungsschutz: Wie die Bild-Zeitung unter Berufung auf Nachrichtendienstakten berichtet, war der mutmaßliche chinesische Spion Jian G. eine Zeit lang Informant des sächsischen Landesamtes für Verfassungsschutz (LfV). Die Aufarbeitung in Sachsen beginnt nun.
G. soll demnach im März 2007 vom LfV zum ersten Mal angesprochen worden sein, nachdem der Bundesnachrichtendienst die sächsischen Kollegen auf G. hinwies. G. habe sich zuvor als Informant angeboten. Ab Dezember 2007 soll G. dann als Informant für den Verfassungsschutz gearbeitet haben."
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So: DÜSSELDORF. Unter den mutmaßlichen Mitgliedern der Schleuserbande, die vorvergangene Woche im Rahmen einer Großrazzia aufflogen, sind auch prominente Mitglieder der nordrhein-westfälischen CDU und SPD. Die Beschuldigten sollen reichen Ausländern, vor allem aus China, gegen jeweils meist sechsstellige Beträge zur Einreise und zum dauerhaften Aufenthalt in Deutschland verholfen haben.

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Es bleibt zu hoffen, dass das Verfahren eingestellt wird. In anderen Ländern gibt es sowas überhaupt nicht,

Kennzeichen im Sinne des§ 86a Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen sind namentlich Fahnen, Abzeichen, Uniformstücke, Parolen und Grußformen. 

Damit fallen nach diesseitiger Auffassung solche allerweltsbezeichnungen als Parolen weg. Auch wenn linke Organisationen eine nicht überschaubare Liste erstellt haben - die dann wg §86a StGB sanktioniert werden müssten ist dem so.

So hat der Ex Bundespräsident Christian Wulff vor dem Amtssitz die rechte Hand gehoben zum Gruß der anwesenden Gäste "mit nach unten gehaltener Handfläche" - So wurde Er 100ertfach angezeigt wg. Verstoß gg §86aStGB - aber ein Verfahren wurde nicht eröffnet.

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Meinung des Tages: Klimaschutz ist Menschenrecht - wie bewertet Ihr das Urteil des EGMR?

Eine womöglich historische Entscheidung: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschied gestern, dass es ein Menschenrecht für effektiven Klimaschutz gibt. Diese Grundsatzentscheidung könnte künftig weitere Klagen nach sich ziehen...

Wer hat geklagt?

Werden elementare Menschenrechte verletzt, wenn der Staat nicht genügend für den Klimaschutz tut? Habe ich sogar das Recht, gegen staatliche und systematische Missachtung von Klimaschutzauflagen juristisch vorzugehen? Mit diesen und ähnlichen Fragen musste sich am gestrigen Tag der Europäische Menschengerichtshof (EGMR) in Straßburg auseinandersetzen.

Geklagt hatten insgesamt drei unterschiedliche Parteien, von denen allerdings nur die Klage der "KlimaSeniorinnen" aus der Schweiz erfolgreich war. Dem der Umweltorganisation Greenpeace nahestehenden Verein gehören ca. 2.500 Frauen im Alter 60+ an. Der konkrete Vorwurf lautete, dass der Klimawandel mittlerweile immer häufigere und intensivere Hitzewellen nach sich ziehen würde, die gerade für ältere Menschen in vielen Fällen lebensbedrohlich seien. Aus Sicht der "KlimaSeniorinnen" hätte es die Schweiz in der Vergangenheit verpasst, dem Klimawandel aktiv und vehement entgegenzutreten.

Auch sechs junge Erwachsene aus Portugal sind mit ihrem Anliegen für mehr Klimaschutz nach Straßburg gezogen. Auslöser für ihre Klage waren die verheerenden Waldbrände in Portugal im Jahr 2017 sowie deren Sorge vor weiteren und häufiger stattfindenden Naturkatastrophen und deren Auswirkungen auf die körperliche und geistige Gesundheit. Konkret richtete sich die Klage gegen alle EU-Mitgliedstaaten sowie Norwegen, Russland, die Schweiz, die Türkei und das Vereinigte Königreich. Es war das erste Mal überhaupt, dass mehrere Staaten gleichzeitig angeklagt worden sind.

Das Urteil

Die Klage der Portugiesen jedoch wurde vom EGMR abgewiesen. Begründet wurde das Urteil dahingehend, dass sie nicht - wie für gewöhnlich vorausgesetzt - zuvor die nationalen Gerichte konsultiert hätten, sondern direkt vor den EGMR gezogen seien.

Für die "KlimaSeniorinnen" hingegen gab es gestern allen Grund zur Freude; die Richter am EGMR entschieden, dass der aktuell nicht ausreichende Klimaschutz der Schweiz die Menschenrechte der Klagenden verletzen würde. Dabei entnahm der Gerichtshof dem Recht auf Privat- und Familienleben (Art. 8 der Menschenrechtskonvention) ein Recht auf effektiven und nachhaltigen Schutz vor den negativen Folgen des Klimawandels auf Leben, Gesundheit, Wohlbefinden sowie Lebensqualität. Die Schweiz hätte es versäumt, ein CO2-Budget aufzustellen oder anderweitig zu erreichnen, wie stark die Emissionen reduziert werden müssten.

Angesichts der Komplexität des Themas sowie der Ermessensspielräume einzelner Staaten macht der Gerichtshof der Schweiz allerdings keine konkreten Vorgaben dazu, welche Maßnahmen das Land in der Praxis zu erbringen habe.

Ein wegweisender Präzedenzfall?

Das gestrige Urteil dürfte für weitere Klimaklagen in Zukunft durchaus Symbolwirkung besitzen. Zahlreiche Umweltschützer, Klimawissenschaftler und Aktivisten lobten die Entscheidung des EGMR als bahnbrechendes Urteil im Kampf gegen die Klimakrise. Eine Sprecherin von Greenpeace freute vor allem über die Tatsache, dass man nun "schwarz auf weiß" hätte, dass "Klimaschutz [...] Staatspflicht" sei. Klimaschützer rechnen damit, dass das Urteil auch für kommende Klimaklagen hierzulande als Inspiration dienen dürfte.

Unsere Fragen an Euch:

  • Wie bewertet Ihr das Urteil des EGMR?
  • Sollten Klimaschutzmaßnahmen künftig noch enger mit Menschenrechten verknüpft werden?
  • Welche konkreten Klimaschutzmaßnahmen wünscht Ihr Euch von Deutschland?
  • Wie sollten Staaten sanktioniert werden, die kein Konzept gegen den Klimawandel und den CO2-Ausstoß haben?
  • Wird zu viel Hysterie hinsichtlich des Themas Klimawandel betrieben?
  • Sollte ein Staat Unternehmen sanktionieren, die Klimawandelsünder sind?

Quellen:

https://www.tagesschau.de/ausland/egmr-klimaklage-vor-urteil-100.html

https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/klima-nachhaltigkeit/erste-klimaklage-vor-menschenrechtsgerichtshof-erfolgreich-19640917.html

https://www.sueddeutsche.de/politik/klima-klagen-strassburg-egmr-1.6534413

https://www.tagesschau.de/kommentar/kommentar-klimaklage-egmr-100.html

https://www.zdf.de/nachrichten/politik/ausland/klimaschutz-urteil-schweiz-100.html

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Klimaschutz ist ein Affentheater, zu einem Problem, das nicht existiert. Da verdienen sich Soros und Konsorten eine Goldene Nase mit einem Problem, das erfunden wurde Es gibt nur ein Problem die ungehemmte Vermehrung der Menschheit, gerade in den Staaten, die sich das nicht leisten dürften. Alle Probleme basieren auf diesem Problem. Am Beispiel Afrika: vor 30Jahren 800 Mio. z.Z 1.3Mrd bis 2050 3 Mrd. Da muss rigoros eingegriffen werden. Keine Medikamente - keine Nahrungsmittel - kein Dünger - keine Migration - wenn die uneinsichtig "weiter" machen - alles andere ist blinder Aktionismus der keine Lösung bietet - d.H. NIEMALS... und hier gibt es sorry Spinner, die sich überlegen wie man 9Mrd durchfüttern kann.

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