Vertretung vom Vermieter Hausverbot erteilen?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

... aber es gab doch gar keine Vertretungs-Vollmacht, somit auch keinen Vertreter, und eine Absprache auch nicht.

Somit, was haben die Bewerber in Deiner Wohnung zu suchen, wenn die mit wem auch immer einen Termin haben?

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Es geht dich schlicht nichts an, "wie viele tatsächlich kommen und wann die Termine genau vereinbart sind" noch, wer mit Durchführung der Besichtigung beauftragt ist.

Du hast an angekündigten Terminen Zutritt zu der Wohnung zu ermöglichen, sonst nichts :-O

Da hat die beauftragte Tochter nun Recht. Und wenn die nächsten Besichtigungen nicht mit Gerichtsbeschluss und Polizeipräsenz durchgeführt werden sollen und sich die Vermieterin nicht über die Umstände der Beendigung deines Mietverhältnisses gegenüber künftigen Vermietern äußern soll, die deine Wohnungssuche erheblich erschweren dürfte, solltest du deine Einstellung ändern :-O

Filou2110 
Fragesteller
 21.05.2019, 08:16

Stimmt nicht. Hab beim Anwalt nachgefragt. Jede einzelne Besichtigung MUSS angemeldet werden, und eine Vertretung entweder vom Vermieter selbst angekündigt werden, oder eine Vollmacht haben.

Warum wird gerade bei diesem Thema so viel Unsinn geantwortet?

Ganz offensichtlich hat ein Anwalt Deine Frage ja schon juristisch unanfechtbar beantwortet.

Warum streitest Du Dich denn dann noch hier mit GF-Usern, die was falsches geantwortet haben, herum?

Solltest Du möglicherweise ein Streithansel sein, dann ist Dein Zerwürfnis mit dem Vermieter unter Umständen nachvollziehbar.

Filou2110 
Fragesteller
 21.05.2019, 10:26

Nein, aber andere orientieren sich an den Antworten hier. Dann sollten sie schon richtig sein.

Tatsächlich haben die Vermieter auch noch andere Mieter verklagt, die mittlerweile bereits ausgezogen sind. Mieter die gerade erst vor einem Jahr eingezogen sind, suchen sich schon was neues, weil sie nicht mit dem Vermieter klarkommen. Ich glaube nicht, dass das an uns liegt.

Mein Gerechtigkeitssinn mag vielleicht etwas zu stark ausgeprägt sein, ansonsten bin ich eigentlich ganz umgänglich. Aber ich verstehe was du meinst. 😂

mychrissie  21.05.2019, 11:36
@Filou2110

Meine Erfahrung ist, dass Vermieter, selbst wenn sie Dich beim Einzug mit einem Glas Sekt und Umarmungen begrüßen, beim Auszug fast ausnahmslos zu Monstern mutieren.

Ich bin in meinem Leben sicher über ein Dutzend mal umgezogen. Ich habe dabei nur in einem einzigen Fall eine Vermieterin erlebt, die beim Auszug genau so lieb war wie beim Einzug.

Filou2110 
Fragesteller
 21.05.2019, 12:03
@mychrissie

Ich glaube das zur Miete wohnen so oder so viele Reibungspunkte bietet. Der Wunsch vieler Menschen nach Eigentum ist da nur verständlich. Wir hatten auch mal eine alte Dame als Vermieterin, die meinen Mann um Sonntags um 07:00 Uhr aus dem Bett geklingelt hat und verlangte, dass er sofort hochkommen soll, sich auch nichts anziehen braucht, da ihr Fernseher kaputt ist. Also irgendwann ist dann auch mal Schluss mit der Gutmütigkeit.

mychrissie  30.05.2019, 14:30
@Filou2110

Meiner Erfahrung nach ist es am besten, wenn man sich von Anfang an Unzumutbarkeiten (auch im Job) höflich verweigert. Nach einer Weile haben sich die anderen daran gewöhnt, dass man eben derjenige ist, der dieses und jenes nicht macht. Dann kommen sie irgendwann gar nicht mehr zu einem angeschissen, wenn sie solche Anliegen haben.

Das ist wie bei einem Kind, dass eben abends keine Bonbons mehr kriegt, nach einer gewissen "Lernphase" kommt es erst gar nicht mehr auf die Idee.

Die Vermieter werden die Klage gegen Sie in allen zulässigen Richtungen erweitern, falls Sie nicht vertagsgemäß zu Besichtigungen kooperieren!

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Filou2110 
Fragesteller
 20.05.2019, 20:26

Ich untersage ja keine Besichtigungstermine. Die Antwort geht an meiner Frage vorbei..

Filou2110 
Fragesteller
 20.05.2019, 20:30

Ach so, die Klage kann auch nicht erweitert werden. Sie musste ja zurückgezogen werden, damit die Vermieter nach korrigierter Abrechnung überhaupt noch Anspruch haben. Wäre ein Urteil gefällt worden, dann zu unseren Gunsten.

schleudermaxe  21.05.2019, 06:00
@Filou2110

... dann habt ihr aber doch Glück gehabt. Ich habe bisher gegen die Damen und Herren von solchen Vereinen immer hochkannt gewonnen.

Filou2110 
Fragesteller
 21.05.2019, 08:29
@schleudermaxe

Naja, die war so falsch, dass sein Anwalt von einer Klage abgeraten hat. Er hat sich dann selbst vertreten. Der Richter hat ihn dann so auseinandergenommen, unser Anwalt musste tatsächlich kein Wort sagen...

schelm1  21.05.2019, 09:56
@Filou2110

Warten Sie einfach mal ab, was Ihr Vermieter da weiter zur Vermeidung von Schaden aus durch Sie schuldhaft verwehrten Besichtigungen zur nahtlosen Anschlußvermietung unternimmt.

Filou2110 
Fragesteller
 21.05.2019, 10:00
@schelm1

Mein Gott, ich verwehre doch keine Besichtigungstermine! Wer lesen kann ist schon klar im Vorteil.

schelm1  21.05.2019, 10:43
@Filou2110

Das ist schon verstanden! Sie werden erleben, was sich da aufgrund Ihrer falschen Eisntellung letztlich ergibt.

Filou2110 
Fragesteller
 21.05.2019, 10:52
@schelm1

Ich glaube ich bin zu blöd um Sie zu verstehen, aber macht ja nichts! 🙈

Den Vermietern habe ich bereits geschrieben, dass ich genaue Angaben habe möchte. (Wer, wann, welche Vertretung)

Und wenn sie deiner Forderung nicht nachkommt, was dann?

Filou2110 
Fragesteller
 20.05.2019, 20:35

Muss ich auch niemanden reinlassen. So steht es auf jeden Fall im Internet. Da würde ich dann aber morgen nochmal beim Anwalt anrufen, bevor ich mich Schadensersatzpflichtig mache.

Das ist aber wohl das mindeste, was ich erwarten kann, oder nicht?

Lotta1965  20.05.2019, 20:48
@Filou2110

Du bist nicht in der Position Forderungen zu stellen.

Filou2110 
Fragesteller
 20.05.2019, 20:51
@Lotta1965

Nein? Also muss ich nicht über Termine und die Anzahl der Besichtigungen informiert werden? Soll ich dann demnächst auch den Nachbarn reinlassen, nur weil er (ohne Bestätigung des Vermieters) behauptet, er wäre die Vertretung? Kann ich mir eigentlich nicht vorstellen...

imager761  21.05.2019, 06:30
@Filou2110
  1. Der VM übt sein Besichtigungsrecht n. § 809 BGB zulässig aus, da er es schonend ausübt (Sammeltermine) und dir Besichtigungstermine rechtzeitig bekannt gibt. Er schuldet dir keine weitergehende Auskunft.
  2. Auch wenn man es auf die Spitze treiben und sich von der Tochter eine Vollmacht im Original vorlegen lassen könnte, warum? Du scheinst auf Krawall gebürstet und eine kostenpflichtige Klage in Kauf zu nehmen. Hast du schon eine neue Wohnung und glaubst, das bekommt der neue Vermieter nicht mit?
Filou2110 
Fragesteller
 21.05.2019, 08:26
@imager761

Nein, er fragt mich ob ich an dem und dem Tag kann, ich sage ja von 17-20 Uhr z.B., und weiter bekomme ich keine Auskunft. Ich weiß nicht, ob wirklich jemand kommt, ich weiß nicht, wann in diesem Zeitraum Termine sind. Kommt einer um 17 Uhr oder erst um 18 Uhr? Kommt nur ein Bewerber, kommen 4 Bewerber? Kommt eine Vertretung, oder nicht...das ist unzureichende Kommunikation!