Stornierung eines Ferienhauses, Buchung storniert, 80% zahlen?

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Wo hast du denn gebucht? Dort stehen in der Regel die Buchungsbedingungen. 

Meine Meinung als Vermieter einer Ferienwohnung: 80% des Mietpreises halte ich für überzogen, allerdings wirst du ganz ohne Kosten sicherlich nicht davon kommen. Üblich sind mindestens 20%, aber: Der zeitliche Abstand zwischen Buchung und Stornierung hat dabei aber keine Relevanz, es kommt auf den Zeitraum an, wie lange die Anreise noch entfernt ist. Du hast Ende Juni storniert, Anreise war Anfang August geplant. Da ich die genauen Termine nicht kenne, gehe ich mal davon aus, dass ca. 6 Wochen also 42 Tage vor Reisebeginn storniert wurde. In diesem doch relativ kurzen Zeitraum ist es natürlich schwerer, einen neuen Mieter zu finden, als mehrere Monate vorher, daher nehmen viele Vermieter bei Stornierungen ab 6 Wochen vorher schon 50% des Mietpreises (gestaffelt, je näher dran am Reisetermin, desto mehr). Dabei kommt es aber auch darauf an, in welcher Region das Ferienhaus liegt. Eine im Sommer gebuchte Skihütte wird nahezu unvermietbar sein, ein Haus am Strand findet aber sicher auch kurzfristig noch Urlauber. Wenn es dem Vermieter nun gelingt, das Haus anderweitig zu vermieten, dann muss er dir deine Zahlung abzüglich seiner Kosten erstatten. Diese Kosten sind z.B. die Mühen für eine Neuvermietung (Anzeige schalten etc.), Kosten für einen Leerstand, wenn das Haus nicht die volle von dir gebuchte Zeit neu vermietet wurde oder auch den Preisnachlass, den der Vermieter geben musste, um kurzfristig neu zu vermieten. Aber Achtung: Du musst das vom Vermieter einfordern, er muss sich nicht selbst bei dir melden! 

Dem Vermieter steht also eine Entschädigung zu, da es sich nicht wirklich um eine Buchung (wie z.B. in einem Hotel) handelt, sondern um einen Mietvertrag! Und ein Rücktrittsrecht für Mietverträge gibt es nicht, sofern nicht vertraglich etwas anderes vereinbart wurde. Es gibt aber Gerichtsurteile, die besagen, dass der Vermieter keine 100% berechnen darf, da er auf jeden Fall die eingesparten Kosten (z.B. Strom, Wasser, Müllentsorgung, etc.) abziehen muss. Je nach Urteil wurden 80-90% des Mietpreises als angemessen entschieden. 

Kurz zusammengefasst: Wenn der Vermieter trotz aller Mühen keinen alternativen Mieter findet, dann darf er - auch ohne das in Mietbedingungen oder ähnlichem vorher darauf hingewiesen zu haben - durchaus 80% des Mietpreises in Rechnung stellen.

jeromep 
Fragesteller
 02.08.2015, 20:33

Das ich ganz ohne Kosten nicht davon komme ist mir bewusst, und das sehe ich auch ein, jedoch finde ich "mehr als 80%" schon viel, Sie hat mir eben nur geschrieben das es mehr als 80% werden, wie viel weiß ich auch nun nicht. Wenn das Haus nicht vermietet wird, und ich gebeten werde zu zahlen, woher weiß ich denn dass das Haus wirklich nicht vermietet wurde? Ich meine Sie könnte ja mir erzählen dass das Haus eben nicht vermietet wurde, es aber dennoch wurde.

Auf jeden Fall vielen lieben Dank für die ausführliche Antwort!

jeromep 
Fragesteller
 02.08.2015, 20:46

"aber ich habe mich für den gesetzlichen Satz bei einer Hotelbuchung entschieden."
Wie kann bzw. soll ich das verstehen? Es ist doch ein Mietvertrag, und keine Hotelbuchung. Die Dame vermietet dies wohl Privat, also nicht als Firma o.ä.

Die fehlenden Unterlagen, AGBs oder was auch immer, sind eine Sache. Üblich ist, dass dort eine zeitliche Staffelung enthalten ist: Soundsoviele Tage vor Mietbeginn storniert = soundsoviel Prozent der Miete zahlen.

Aber: Diese Stornierungsregelungen sind für den Mieter immer besser als die gesetzliche Regelung. Denn die besagt, dass, wenn du einmal ein Ferienhaus gebucht hast, den Preis dafür zahlen musst - Stornierung ist nicht vorgesehen. Wenn also in den nicht vorhandenen Geschäftsbedingungen keine Zeitstaffel für Stornierungen vorhanden ist, bezahltst du den vollen Preis - abzüglich der durch die Nicht-Nutzung der Wohnung für den Vermieter entfallenden Aufwendungen (Abnutzung, Nebenkosten etc.). Diese Aufwendungen werden auch gern pauschal mit 20 % des Mietpreises angegeben - und da bist du schon bei den 80 %, die du zahlen sollst.

Ich würde also beim Vermieter darauf drängen, dass er seine AGBs rausrückt. Wenn du Glück hast, findet sich dort eine günstigere Zeitstaffel. Wenn du noch mehr Glück hast, vermietet der Vermieter die Wohnung noch und du musst gar nichts zahlen. Aber wenn du Pech hast, zahlst du eben 80 Prozent.

Viel Glück wünscht Toskana-Kalle

Der Vertrag wurde schriftlich abgeschlossen, jedoch gibt es gar keine Vertragsunterlagen oder sonstiges.

wer soll das jetzt verstehen?

jeromep 
Fragesteller
 01.08.2015, 19:23

Hi,
Ich wurde per E-Mail gefragt ob ich nun tatsächlich gebucht habe, oder nicht. Ich habe diese E-Mail mit einem "Ja" beantwortet. Ich habe ehrlich gesagt erwartet das ich irgendwelche AGB's oder noch etwas schriftlich zugeschickt bekomme bzw. per Anhang der E-Mail etwas erhalte, dies war jedoch nicht der Fall. Ich finde dies eben etwas verwunderlich das ich gar nichts in der Hand habe, außer ein Blatt Papier mit einem Preis und dem Datum, ansonsten eben nichts.

Natürlich mußt du dem Ferienhausvermieter den Schaden bezahlen, wenn er nicht neu belegen konnte.

Ein Hotel kann abgesagt werden. Eine Ferienwohnung nicht.

Hier gilt: gebucht ist gebucht. Ob mündlich oder schriftlich, ob mit Vertrag oder ohne. Gebucht ist gebucht. Da reicht eine Email.Das kannst du gern auch nochmal nachlesen unter http://www.deutschertourismusverband.de/service/recht/reservierung-buchung.html

Das klingt tatsächlich merkwürdig. Normal schließt man eine Reiserücktrittsversicherung ab dann gäbe es jetzt keine Schwierigkeiten. Anderseits habt ihr früh genug abgesagt. Warte einfach mal ab.

jeromep 
Fragesteller
 01.08.2015, 19:28

Hallo,
Ich stehe halt mit nichts da, so gesagt mit leeren Händen, da ich rein gar nichts, bis auf dieses eine Blatt Papier habe, wo Preis und das Datum drauf stehen, bekommen habe, keine AGB's, diese findet man nicht mal auf der Homepage von denen.
Und ja, ich habe in der Tat früh storniert, da wundert es mich noch mehr das die Dame 80% des Preises haben möchte. Es vergingen nicht knapp 31 Tage zwischen der Buchung und der Stornierung. Meine Mutter sagte mir, das ich da nichts zahlen soll, ich möchte jedoch nicht in Schwierigkeiten kommen.

Nutzerin9567  01.08.2015, 19:30
@jeromep

Du wirst wenn dann nochmal angeschrieben. Und nen Vertrag gibt es auch nicht. Warten.

jeromep 
Fragesteller
 02.08.2015, 20:31
@Nutzerin9567

Sicher dass das kein Vertrag ist? Ist ja egal ob es schriftlich oder mündlich zugesagt wurde bzw. abgeschlossen wurde, eben ein Mietvertrag, oder nicht?

Genesis82  01.08.2015, 19:51

eine Reiserücktrittsversicherung hätte hier auch nicht geholfen, weil so eine Versicherung nur zahlt, wenn ein Reisender oder ein naher Angehöriger erkrankt, verstirbt oder einen besonders schweren Notfall erleidet (eigene Wohnung ausgebrannt z.B.).