Was tun bei Kaufabbruch auf ebay?

5 Antworten

Beschwerde an eBay. Reaktion abwarten.

Gegebenenfalls den Verkäufer verklagen. Die Chancen stehen gut. Ob es sich lohnt, ist eine andere Frage. Die Begründung, er hätte das Gerät nicht mehr, hat er ja selbst gegeben.

KEINEN Anwalt nehmen! Der wird effektiv mehr kosten als das Gerät. Und auch wenn ich schrieb, dass die Chancen gut stehen, bleibt immer noch das geringe Risiko, dass Du verlierst.

Hallo Bottt79!

Bei Ebay melden und Anzeige erstatten.

Wer das Gerät nicht mehr hat, kann es nicht rechtsverbindlich bei Ebay zum Kauf anbieten.

Ich habe solche Sachen auch schon erlebt. Klar geht es immer um den Preis.
Ich habe mit Betrügern kein Mitleid und kenne da keine Gnade.

Und, wenn Du nachweislich die Aktion gewonnen hast, ist es ein rechtsverbindliches Geschäft. Daran müssen sich Käufer und Verkäufer halten.

Notfalls muss der Verkäufer für Ersatz sorgen. Wenn er das Gerät nicht mehr hat -was ich als Ausrede werte- hätte er sich vorher Gedanken machen müssen. Man stellt nicht Dinge rechtsverbindlich ein, wenn man diese nicht oder nicht mehr hat.

Beschwerde bei Ebay einreichen. Ob es Sinn ergibt, den Verkäufer anzuschreiben und auf das Recht hinzuweisen, ist fraglich. Bei so einem Fall würde ich sofort Anzeige erstatten!

Mir ist so etwas auch schon passiert. Ich habe sofort Anzeige erstattet. Der Verkäufer hat dann einen auf den Deckel bekommen und musst mir das Produkt zu den Preis verkaufen. Du hast gemäß Kauf ein Recht auf das Produkt und somit die Erfüllung des Kaufvertrags.

Schaue auch einmal hier:
https://www.juraforum.de/lexikon/kaufvertrag-ebay

Bild zum Beitrag

Natürlich steht es Dir bei uns "frei" als Bürger eine (Straf)Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Ob dies oder jenes durch die Polizei verfolgt wird, steht auf einem anderen Blatt. Auch, ob die Staatsanwaltschaft ermittelt oder man sich außergerichtlich einigen kann.

Fakt ist doch, dass Ebay (habe ich selbst schon bei eigenen Fällen und Fällen meiner Klienten/Kunden erlebt) kaum etwas unternimmt. Manche Verkäufer/Anbieter werden gesperrt, andere nicht. Selbst wenn "nur" eBay ermahnt, heißt es doch nicht, dass sich ein Verkäufer davon beeindruckt fühlt und Dir dann die Ware verkauft. Leben wir denn im Märchenland? Die Realität ist leider anders.

Natürlich kannst DU dem Verkäufer auch eine Nachricht schreiben, um Einhaltung des Kaufvertrags bitten und auf Rechtsfolgen hinweisen. Nur, welcher Verkäufer, der schon so frech dreist agiert, wird denn dann vor Dir niederknien, Reue zeigen und Dir umgehend geläutert die Ware zuschicken?

Du kannst Dir auch einen Anwalt nehmen, aber das kostet Geld und ist bei solchen Kleinbeträgen eher wenig zielführend.

Und, da der Verkäufer wohl einen Betrug begangen hat bzw. der Verdacht besteht, steht es Dir auch frei, diese Straftat bei der Polizei zur Anzeige zu bringen. Ob Du dies nun per Fax, Mail, Online, Post (Einschreiben) oder mündlich vor Ort machst, bleibt Dir überlassen.

Die Tatsache, dass bzgl. einer Straftat ermittelt werden kann oder man dies zur Anzeige bringt, schmälert doch die Sache, dass es sich um einen Kaufvertrag handelt, und etwaige zivilrechtliche Ansprüche in keiner Weise.

Oft ist es so, dass, obwohl Strafverfahren bereits abgeschlossen sind, Bürger aber dennoch zivilrechtlich vorgehen können. Das Eine schließt doch das Andere nicht aus. Echte Experten hier bei GF wissen dies auch^^

Wie geschrieben, mir ist das schon selbst passiert und meinen betreuenden Kunden/Klienten ebenfalls. Die Polizei hat immer ermittelt und zumeist konnten diverse Dinge dann außergerichtlich geklärt werden. Manche Fälle gingen "schriftlich" über das Gericht und wurden dann "postalisch" geklärt. Ganz wenige Fälle gingen direkt vor Gericht.

Außerdem ersparst Du Dir somit viel Zeit, Geschwurbel und Hinhaltetaktiken.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
 - (eBay, eBay Betrug, Ebay-Kauf)
Bottt79 
Fragesteller
 01.05.2024, 11:42

Und wo mache ich das genau, also eine Anzeige erstatten? Der Verkäufer hat den Laptop auch einfach wieder eingestellt dieses mal zum Sofortkaufen zum Preis von 30€, ich hatte ihn für 10€ per Auktion gewonnen. Ich habe ihn bereits bei Ebay gemeldet.

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Rasentraktor007  01.05.2024, 11:55
@Bottt79
Und wo mache ich das genau, also eine Anzeige erstatten?

Vergiss es, da hier keine Straftat vorliegt, das ist Zivilrecht.

Einfach nochmal meine ausführliche Antwort lesen und verstehen.

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CosmiqUser  01.05.2024, 11:59
@Bottt79

Wo? Direkt bei der Polizei vor Ort oder eben per Mail, Fax, Briefpost (Einschreiben).
Auch wenn es "nur" um 10 € geht, so hat jeder Mensch das Recht, eine Anzeige zu erstatten. Mir ginge es ums Prinzip!

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CosmiqUser  01.05.2024, 12:01
@Rasentraktor007

Interessant, dass hier immer Leute kommentieren, die keine Ahnung haben.
Seit wann ist denn "Betrug" keine Straftat? Man merkt, dass Du keine Ahnung hast.
Ich selbst habe schon solche Fälle gehabt und Anzeige erstattet. Komisch, dass die Polizei dies dann verfolgt hat und manche Fälle sogar vor Gericht gelandet sind.

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Das sollte ein Verkäufer mal bei mir versuchen, hier ist nämlich ein rechtsgültiger Kaufvertrag nach dem BGB zustande gekommen, den musst Du nur durchsetzen:

http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__433.html

http://pages.ebay.de/rechtsportal/private_vk_2.html

http://pages.ebay.de/rechtsportal/kaeufer_4.html

http://resolutioncenter.ebay.de/

Die Daten des Verkäufers bekommst Du nach Anforderung von eBay.

Klicken: Mit eBay Kontakt aufnehmen

Gleichzeitig meldest Du den Verkäufer bei eBay:

Klicken: eBay-Verkäufer melden, weil er gegen eBay-Grundsätze verstößt

Unterpunkt Verkäufer möchte den Kauf nicht abschließen

Das ist übrigens alles, was eBay für Dich tut, weil eBay nicht am Kaufvertrag beteiligt ist.

Und ich bekäme meinen Artikel zum Ersteigerungspreis, sei Dir sicher.

Ach ja:

Vergiss den Blödsinn bezüglich "Anzeige erstatten", der hier immer wieder geraten wird.

Die Polizei ist für sowas nicht zuständig, da es sich hier um reines Zivilrecht handelt.

Bottt79 
Fragesteller
 01.05.2024, 11:45

Und wie genau setze ich den Kaufvertrag durch? Ich habe ihn bereits bei Ebay gemeldet, da er den Laptop auch einfach wieder eingestellt hat

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Rasentraktor007  01.05.2024, 11:48
@Bottt79

Kontaktdaten bei eBay anfordern und dann in einem unmissverständlichen Einwurfeinschreiben klarstellen, dass Du auf der Erfüllung des Kaufvertrages bestehst.

Und wenn das nicht reicht, dann machst Du per Anwalt weiter, zahlt letztendlich alles der Verkäufer.

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CosmiqUser  01.05.2024, 12:11
@Bottt79

Ebay interessiert sich dafür nicht. Ich hatte bei diversen Sachlagen auch schon gemeldet usw. Es ist "nichts" passiert. Und Du glaubst doch nicht ernsthaft, dass der Verkäufer, der schon so frech dreist agiert, dann einknickt und auf Dich hört, wenn Du schreibst bzw. Ebay höflich um Einhaltung des Kaufvertrags bittet? Komme bitte in der Realität an. Wie dem auch sein mag: Alles Gute!

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CosmiqUser  01.05.2024, 12:33

Übrigens: Das Eine schließt das Andere nicht aus!

Wenn Du Ahnung hättest, dann wüsstest Du das auch. Man kann immer "freiweillig" einen Anwalt zu Rate ziehen, diverse Dinge persönlich regeln oder aber auch die Polizei mit einbinden. Manchmal kann man aber auch alle Wege gehen. Was hat denn das Strafrechtliche mit dem Zivilrecht zu tun? Davon redet hier doch kein Mensch. Ich habe mich auf den Betrug (Straftat) bezogen und jedem Bürger steht frei, bei dem Verdacht oder bei einer ausgeführten Straftat dementsprechend eine Strafanzeige zu erstatten. Die Aussage von Dir, dass die Polizei "nicht" zuständig ist und es sich hierbei um reines Zivilrecht handelt, ist doch lainehaft stümperhafter nicht mehr zu überbieten.

Ich weiß und kann auch nicht alles, hier und da ist man Laie oder man verwechselt etwas. Alles kein Problem. Nur, wenn Du so schlau bist bzw. eher so tust, dann zeige mir doch einmal, dass Betrug keine Straftat ist und obendrein, dass Menschen keine Anzeige erstatten dürfen.

Und, das Zivilrecht bzw. zivilrechtliche Forderungen haben doch erst einmal gar nichts damit zu tun. Es gibt viele Sachlagen, die seitens Polizei/Staatsanwalt verfolgt werden, aber Betroffene "zusätzlich" zivilrechtliche Forderungen stellen bzw. dahingehend rechtliche Wege gehen. Schon diesen Umstand scheinst Du nicht zu wissen/kennen, da Du hier lapidar pauschal von "Blödsinn" schreibst.

Hättest Du Ahnung, dann wüsstest Du das. Die "Nichteinhaltung" eines Kaufvertrags kann man so oder anders sehen. Dass der Verdacht eines "Betrugs" (Straftat) naheliegt, ist doch auch nicht zu unterschätzen.

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CosmiqUser  01.05.2024, 13:07

@Rasentraktor007
Und, ich habe kein Problem mit Dir persönlich oder möchte Dich hier komisch anschrieben. Da es hier oft zu Missverständnissen kommt bzw. manche Leute immer etwas Negatives interpretieren, wollte ich das nur noch anmerken.

Wenn Du etwas Produktives zu schreiben hast, kannst Du das gerne tun oder mir mitteilen.

Ich habe kein Problem mit konstruktiver Kritik und Menschen, die höflich gesittet kommentieren, argumentieren usw.

Nur, hier schimpfen sich sehr viele Leute "Experten", sind es aber offensichtlich nicht. Dann gibt es noch "Experte mit Orden", die allerdings auch keine echten Experten sind. Dies lässt mich immer schmunzeln und facepalmen^^

Ich freue mich, wenn Du mir den Beleg gibst, dass Betrug keine Straftat ist und Menschen bei uns keine Anzeige erstatten dürfen. Auch freut es mich, wenn Du faktisch belegst, dass die Polizei bei Betrug nicht zuständig ist. Klar, man kann auch direkt an die Staatsanwaltschaft herantreten. Ich kann auch privat alles klären. Es geht alles^^

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Wenn er ein Gerät verkauft (als Bieten), kann nach xx Tagen nicht sagen er hätte das Gerät nicht mehr.
Die Auktion ist beendet und die hast die Ware erfolgreich erworben.
Der Käufer abzubrechen, mit der Begründung, er hätte die Ware nicht, zählt nicht mehr.
Hier kann man 1und1 zusammenzählen.
Denn der Käufer hätte das vor Beendigung feststellen müssen, das die Ware nicht mehr da ist etc.

Du kannst Dich bei Ebay beschweren und evtl. wird der Anbieter gesperrt.

An den Artikel kommst Du aber nicht mehr.

Bottt79 
Fragesteller
 30.04.2024, 22:58

Und wo genau kann ich das machen? Ich kenne mich da noch nicht so ganz aus.

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