Warum dürfen Beamte nicht streiken?

5 Antworten

Der Ausschluss vom Streikrecht ergibt sich aus Art. 33 des Grundgesetzes. Im Absatz 5 heißt es, dass die "althergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums", die noch auf Königs und Kaisers Zeiten zurückgehen, das Berufsbeamtentum regeln sollen. Später wurde der Artikel um die Komponente der Fortentwicklung ergänzt, die es z. B. den Ländern möglich machten, die Beamten nach Haushaltslage zu besolden.

Nach diesen althergebrachten Grundsätzen ist der Beamte in einem besonderen Dienst- und Treueverhältnis. Es gibt keinen Arbeitsvertrag, sondern er wird ernannt. Um die Versorgung muss er sich nur anteilig kümmern, eine Arbeitslosenversicherung benötigt er dabei nicht.

Diese Grundsätze schränken übrigens nicht nur das Streikrecht ein, sondern auch die Meinungsfreiheit und das Recht auf Freizügigkeit.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Das Streikverbot ist einer der hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums und ergibt allein schon daraus, dass Beamte nicht in einem privatrechtlichen Beschäftigungsverhältnis stehen, sondern in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis.

Das Beamtenrecht ist nach Art. 33 Abs. 5 GG unter Berücksichtigung der hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums zu regeln und fortzuentwickeln.

Das Streikverbot soll die Handlungsfähigkeit des Staates sicherstellen. Nicht auszudenken, wenn in der gesamte öD inkl. Zoll, Polizei, Berufsfeuerwehr und Justiz geschlossen Streiken würde. Hier nur ein paar Beispiele dafür:

  • Straftäter kommen frei, weil eventuelle Fristen verpasst werden.
  • Häftlinge in den JVAs würden nicht bewacht werden.
  • die einheimische Wirtschaft würde vor Produktpiraterie nicht geschützt werden, und der Import von anderen illegalen Waren könnte massiv zunehmen.
  • Die Strafverfolgung wird nicht aufgenommen.
  • die Berufsfeuerwehr würde bei Einsätzen nicht ausrücken.
  • Sozialleistungen (Sozialhilfe, Arbeitslosengeld, Hartz IV) würden nicht ausgezahlt werden.
  • Schulen wären komplett geschlossen.
  • Vollstreckungstitel würden von Gerichtsvollziehern nicht durchgesetzt werden.
  • Sämtliche Bürgeranträge würden nicht bearbeitet werden.

Es bedarf einer zuverlässigen Verwaltung, damit der Staat in allen Bereichen zu jeder Zeit handlungsfähig bleibt. 

Den Tag, an dem Beamte streiken (dürfen), möchte ich nie erleben.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Zollbeamtin / Beamtin im gehobenen Zolldienst
Beamte stehen in einem Treueverhältnis gegenüber dem Staat. Denn dieser soll jederzeit, auch in Krisen, handlungsfähig bleiben. Im Gegenzug hat der Staat dann eine "Fürsorgepflicht" gegenüber seinen Beamten. Diese sind auf Lebenszeit angestellt und müssen angemessen bezahlt werden ("Alimentation"). Bei diesem wechselseitigen System sei ein - so wörtlich - "Rosinenpicken" nicht zulässig. (...)
Die Kläger (genauer: "Beschwerdeführer") hatten argumentiert: Ein Streikverbot sei nur für solche Beamten angemessen, die sogenannte "hoheitliche Aufgaben" erfüllen, etwa Polizisten oder Soldaten, nicht aber für Lehrer. Man solle nicht auf den Status abheben, sondern auf die Funktion.
Dem folgt das Gericht aber nicht. Zum einen sei es gar nicht so leicht abzugrenzen, wer "hoheitliche" Aufgaben übernimmt und wer nicht. Zum anderen würde man ansonsten zwei Kategorien von Beamten schaffen: "Beamte mit Streikrecht" und "Beamte ohne Streikrecht". Dahinter steckt der Gedanke, eine Art "Zweiklassengesellschaft" unter den Beamten zu vermeiden.

https://www.tagesschau.de/inland/faq-beamte-streik-103.html

Wer ein Beamter ist hat auch Vorteile die andere nicht haben.

Z.B. die relative Unkündbarkeit. So lange du nicht straffällig wirst hast du den Job bis zur Rente.

Und die Rente ist durchaus mal besser als bei anderen und/oder kann früher erreicht werden.

Diese Vorteile bringen aber auch ein Nachteil mit sich wie eben das nicht vorhandene Streikrecht.


Still  25.02.2023, 09:33

...und sie bekommen auch keine Rente, sondern eine Pension!

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Asporc  25.02.2023, 12:58
@Still

Und was ist der Unterschied ausser der Bezeichnung ?

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Das ist der Ausgleich für die Fürsorgepflicht des Staates.
So'n Beamter hat lebenslänglich, kann nicht kündigen und nicht gekündigt werden.


karol2010  25.02.2023, 00:47

Klar kann der kündigen und klar kann dem gekündigt werden.

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OliverKrieger  25.02.2023, 01:08
@karol2010

So ist es, nur ist der Prozess etwas länger, und umständlicher als in der freien Wirtschaft. Es muss schon etwas passieren, bis einem Beamten "gekündigt" wird.

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karol2010  25.02.2023, 01:22
@OliverKrieger

Geht so. Ist zumindest einfacher als den Geschäftsführer einer GmbH rauszuwerfen. Noch schwieriger ist's bei Gläubigern. Die wirst du idR niemals los und die nehmen dir sogar noch das letzte Hemd. Also "freie Wirtschaft" hat damit weniger etwas zu tun.

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Knochi1972  25.02.2023, 03:13

Doch, wenn er gehen will, kann er gehen.

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