Stornierungsbedingungen bei Ferienwohnungen?

Funfroc  02.05.2023, 15:27

Liegt deiner Frage ein konkreter Fall zugrunde? Dann solltest du die Sachlage schildern - sonst kann man dir nur sagen, dass es keine grundsätzliche gesetzliche Regelung dazu gibt.

HugoWalther 
Fragesteller
 02.05.2023, 16:46

Danke !

4 Antworten

Hallo,

"danke" war natürlich nicht wirklich eine Antwort auf meine Nachfrage. Daher hier die relativ allgemeine Antwort - die aber nicht so stark verkürzt ist.

Grundsätzlich ist die Stornierung einer Leistung nach deutschem Recht ein nicht steuerbarer Schadenersatz. Für Schadenersatz gilt zunächst mal, dass man sich entstandenen Schaden ersetzen lässt. Ist Schaden nicht entstanden, ist er auch nicht zu ersetzen.

Im Falle der Stornierung eines Ferienhauses oder auch eines Hotelzimmers gilt, sofern nichts anderes vereinbart ist, dass es keine Erstattung gibt, da der entfallende Mietpreis in beinahe voller Höhe einen Schaden darstellt.

Es gibt die Annahme, dass schadensmindernd z.B. die nicht vorzunehmende Reinigung des Zimmers ist - im Falle von enthaltenem Frühstück im Hotel auch dieses. Im groben geht man davon aus, dass die entfallenen Reinigungskosten 10% des Buchungswertes ausmachen.

Weiterhin kann der Vermieter keinen oder nur anteiligen Schadenersatz geltend machen, wenn er das exakt gleiche Zimmer oder Ferienhaus erneut vermieten kann. Als Stornierender müsste ich dem Vermieter allerdings nachweisen, dass er die gleiche Mieteinheit erneut vermieten konnte. Der Nachweis dürfte in der Regel recht schwer fallen. Kosten für die erneute Vermarktung z.B. dürfte in diesem Fall der Vermieter aber auch als Schaden geltend machen.

Du sieht... sehr komplexes Thema. DESHALB habe ich gefragt, ob es einen konkreten Sachverhalt gibt.

LG, Chris

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – seit 2006 in verschiedenen touristischen Bereichen tätig

Da muss man in die Vertragsbedingungen schauen. Kurz vorher sind es meist 80 bis 100 Prozent, dacvor etwas weniger (40 bis 60 Prozent).Gesetzlich ist das nicht geregelt .


HugoWalther 
Fragesteller
 02.05.2023, 16:46

Danke !

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Es gibt keine gesetzlichen Stornierungsbedingungen.

Es gelten diejenigen, die die beiden Vertragspartner vereinbart haben.


HugoWalther 
Fragesteller
 02.05.2023, 16:46

Danke !

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Hier gibt es keine gesetzlichen Vorgaben. Wenn der Vermieter nichts anbietet, dann gibt es auch keine Möglichkeit, ohne Totalverlust zu stornieren. Das einzige wäre, dass er Kosten, die nicht anfallen, nicht abrechnen kann, also Strom, Reinigung ...


HugoWalther 
Fragesteller
 02.05.2023, 16:47

Danke !

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