Leinenpflicht im Dorf?

6 Antworten

Hallo ,j Jeder Hundebesitzer weis ,was es bedeutet seinen Hund frei laufen zu lassen ,ohne die Leinenpflicht ein zuhalten .Das ist in jedem Bundesland so nicht nur in Niedersachsen .Wenn diese Kätzchen ,das er zu Tode gehetzt hat ,ein Kind gewesen wäre .hätte man den Besitzer schon lange zur Rechenschaft gezogen. Wenn das Tier so bissig ist ,ist ein Beißkorb sogar Pflicht. Jedem Hundebesitzer ist dies bekannt das Hunde Katzen jagen. Deswegen würde ich nicht zögern in an zu zeigen .Den dieser Tierhalter hat kein Gewissen. N.G..


Seshikas  15.09.2014, 19:49

die Leinenpflicht ein zuhalten wenn es keine Ortssatzung dazu gibt gibt es keine Leinenpflicht!

Wenn diese Kätzchen ,das er zu Tode gehetzt hat der Hund ist aklso der böse und das kätzchen hat nichts gemacht. Da du nicht weisdt werr angefangen hat solltest dui nicht unbedingt den sieger verurteilen. So ist halt das leben einbes streuners

Den dieser Tierhalter hat kein Gewissen. genauu, der Katzernhalter jhat kein gewissen

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xerxes1948  15.09.2014, 19:58
@Seshikas

Du bist wohl genau so ein Hundehalter .Denk mal nach,wenn jeder seinen Hund einfach steunen lässt und über Deine Rechtschreibung?.. N.G. Xerxes 1948

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Seshikas  15.09.2014, 20:05
@xerxes1948

Nöö, bin ich nicvht. Nur nerven Leute die ohne irgendeinen sachverhalt zu kennen erstmal pauschal jemandem die schuld zu schieben. Fakt ist beides waren wohl streuner (neudeutsch Freigänger) . Und die Katze ist wohl nun tot. Mehr weiss keiner. Beide Tierhalter handeln verantwortungslos wenn sie Ihre Tiere nur so rumlöaufen lassen.

und über Deine Rechtschreibung? sonst haste keine Probleme.
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hamstalein 
Fragesteller
 15.09.2014, 19:59

Danke für die Antworten.. Hab leider keine Beweise für ne Anzeige. Es hat nur jemand gesehen, wie ein Hund in eine Richtung aufm Grundstück gelaufen ist. Laut der Beschreibung ist es der Hund von einer bestimmten Person, kann man aber ja nicht beweisen.. Die Katze wurde auch erst 10 Tage später gefunden..

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hamstalein 
Fragesteller
 15.09.2014, 19:59

Danke für die Antworten.. Hab leider keine Beweise für ne Anzeige. Es hat nur jemand gesehen, wie ein Hund in eine Richtung aufm Grundstück gelaufen ist. Laut der Beschreibung ist es der Hund von einer bestimmten Person, kann man aber ja nicht beweisen.. Die Katze wurde auch erst 10 Tage später gefunden..

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Seshikas  15.09.2014, 20:06
@hamstalein

Also ist nicht mal sicher das es tatsächlich ein Hund war. Marder, Fuchs, Dachs...es gibt viele Möglichkeiten

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hamstalein 
Fragesteller
 16.09.2014, 10:20
@Seshikas

naja, ein Hund läuft genau an dem Tag, als sie verschwunden war dahin, wo sie gefunden wurde.

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xerxes1948  16.09.2014, 13:10
@hamstalein

Hallo harnstalein , das muß nichts zu bedeuten haben ,das dort der Hund hingelaufen ist .Hunde haben eine feine Nase .Es ist auch nicht erwiesen ,ob dies der Hund gewesen ist.Eine gesunde Katze weis sich einem Hund zu erwehren oder hat Möglichkeiten bei großen Hunden auf Bäume und andere Schutzmöglichkeiten eine direkte Konfrontation zu entgehen.Du kannst selbstverständlich nicht den Besitzer gezielt anzeigen ,wenn Du es nicht gesehen hast ,ohne Zeugen.Aber ein ernstes Gespräch einer Amtsperson würde den Anfang machen der Streunerei ein Ende zu setzen.Katzen würden nie einen Menschen angreifen ,wenn sie streunen.Aber in jedem Hunde ist ein Wolf und der Jagd hinter allem her was sich bewegt.Auch Menschen und Kindern .Und man sollte eine Wesensveränderung durch diesen Jagdinstinkt und einen evtl . Angriff einplanen.Es gibt Rassen ,die sind unberechenbar. L.G.xerxes1948

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Es hat nur jemand gesehen, wie ein Hund in eine Richtung aufm Grundstück gelaufen ist. ... Die Katze wurde auch erst 10 Tage später gefunden..

Es gibt außer in der Brut- und Setzzeit keine generelle Leinenpflicht in Niedersachsen. In ländlichen Gebieten ist es auch noch gang und gebe, dass es Hunde gibt, die relativ frei durch den Ort laufen.

Wenn es keine Beweise gibt, dass der Hund die Katze getötet hat, ist die Frage irgendwie überflüssig, oder?!

Moin hamstalein,

auch wenn die Anleinpflicht für Hunde nach dem von @safran123 zitierten Niedersächsischen Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung jetzt nicht mehr gilt, kann es in Eurer Gemeindeordnung strengere Regeln geben.

Diesbezüglich solltest Du einmal Eure/n Bürgermeister/in oder ein Mitglied des Gemeinderates ansprechen. Eigentlich sollten diese Personen das wissen.

Liebe Grüße

Achim

Egal ob Leinenpflicht oder nicht. Ein Hund darf nicht unbeaufsichtigt herumlaufen. Wenn etwas passiert, ist der Halter auf jeden Fall haftbar.

sofern euer Ortsrat keine dementsprechende satzung gemnacht hat gilt das nicht!. wende dich an das Ordnubngsamt.

Ist hald das risiko eines streuners