Klage beim Toben der Hunde - Unfall?

11 Antworten

Mir ist so etwas ähnliches vor ein paar Jahren passiert. Meine zwei Doggen hatten zusammen auf der Koppel getobt, ich wich auf die falsche Seite aus, sie rannten mich um, Ergebnis war komplizierte Kniegelenkverletzung mit OP und 10 Wochen an Krücken laufen. Meine Hunde waren gut erzogen, aber im Spiel kann das passieren.

Warum sollte ich das der THP Versicherung melden? Die behandelnden Ärzte wussten wie der Unfall entstanden ist. Meine Krankenkasse hat sämtliche Behandlungskosten übernommen, ich bekam nicht mal einen Unfallfragebogen.

Deshalb ist mir schleierhaft, warum die Halterin überhaupt eine Meldung an ihre Versicherung gemacht hat, wenn sie vom eigenem Hund über den Haufen gerannt wurde. Haftpflichtversicherung tritt nur für Schäden an Dritten ein. Irgend etwas ist faul an der Sache.

Wenn sie der Meinung ist, dass du als Halter des am Spiel mitbeteiligten Hundes eine Mitschuld hast, irrt sie sich. Sie hat dem Spiel beider Hunde zugestimmt und muss als Halterin immer mit einem gewissen Risiko rechnen. Egal jetzt hat dich ihre Versicherung am Haken und du brauchst einen Fachanwalt.

Eine 50:50 Regelung tritt ein, wenn sich z. B. zwei freilaufende Hunde begegnen und einer wird gebissen oder ein Schadensverursacher nicht eindeutig bestimmt werden kann.

Ist absolut unnötig über verschüttete Milch zu jammern, aber vor steuerlicher Anmeldung, Impfungen und all dem was dazugehört, steht stets eine THV an erster Stelle. Aus Schaden wird man hoffentlich klug. Viel Glück.

Danke euch für die Antworten.

Das Urteil stand mit in dem Brief, die Klage kam von der Krankenversicherung. Die Halterin verklagt mich natürlich nicht!. Der Hund war nicht versichert/angemeldet weil ich ihn erst ein paar Tage hatte und mein verstorbener Hund natürlich nach dem Einschläfern abgemeldet wurde. Ich hatte ihn ja auch nur von der Schleppleine abgeleint damit "nichts" passiert.

Als Beispielurteil wurde das Oberlandesgericht Oldenburg aufgeführt: Urteil vom 4. Februar 2002 · Az. 11 U 79/01

Dazu habe ich auch im Internet was gefunden: https://openjur.de/u/313130.html

Demnach soll ich zur Hälfte, also 50% haften. Ich bin völlig entsetzt, zum Anwalt werd ich wohl müssen. Danke für die Rückmeldungen..


Pfaffenhofener  29.04.2018, 07:37

Daß das ein ganz anderer Fall ist, hast nicht gemerkt?

Mehr sag ich nicht, willst ja nicht von mir hören...

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Goodnight  29.04.2018, 09:52

Das ist kein vergleichbarer Fall, da ist ja nicht mal klar wer die verletzte Frau umgerannt hat.

Zudem hat der der mit dem frei laufenden Hund den mit dem angeleinten Hund genötigt seinen Hund auch von der Leine zu lassen.

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Wie immer: GuteFrage ist keine Rechtsberatung, ich bin kein Rechtsanwalt und alle Angaben ohne Gewähr. ;)

Zuerst einmal: Wirst du bereits verklagt oder liegt nur eine Forderung gegen dich vor? Gab es vielleicht bereits eine Forderung, der du widersprochen hast?

Wenn dich die Versicherung hierbei tatsächlich bereits verklagt würde ich mir einen Anwalt nehmen und dagegen vorgehen. Da es sich hier um einen Zivilprozess handelt, würde § 91 ZPO gelten - Die unterliegende Partei trägt die Kosten des Rechtsstreites. Solltest du also siegen, erhälst du deine Auslagen für Anwalt, Gutachter etc. erstattet.

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Zum Fall selbst:

Ich sehe das hier wie die Meisten und kann auch nicht verstehen was das Urteil(OLG Oldenburg vom 4. Februar 2002 · Az. 11 U 79/01) hier überhaupt zu suchen hat.

Wer sich mal die Mühe macht das Urteil durchzulesen, der wird sehr schnell erkennen, dass diese "50% Regelung" nur zustande kam, weil nicht klar erkennbar war, welcher Hund schuld an dem Unfall hatte.

In deinem Falle ist scheinbar eindeutig, dass ihr Hund sie umgerannt hatte, nicht deiner.

Hier mal ein Kurzer Ausschnitt aus dem Urteil(Bitte nicht aus dem Kontext reißen und als absolute Wahrheit ansehen):

Punkt 50 auf https://openjur.de/u/313130.html

d.) Da nicht geklärt werden kann, welcher Hund die Klägerin umgelaufen hat, haften beide Tierhalter zur Hälfte, d.h. die Klägerin kann vom Beklagten dem Grunde nach Erstattung von 50 % ihres Schadens beanspruchen

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Wie immer gilt: Anwälte behaupten sehr gern Sachen und hoffen das der gegenüber davon nichts versteht, eingeschüchtert wird und ohne Prozess einknickt.

So ein Glück das ihr Hund sie nicht noch paar mal gebissen hat, da wärst dann vermutlich auch noch dran schuld...

Hab ich noch nie von gehört das beide Halter dann eine Schuld bekommen. Wieso auch? Man lässt die beiden Hunde zusammen spielen und muss sich bewusst sein das etwas passieren kann.
Wenn man nun aber von einem Hund umgerannt wird, dann können ja nicht beide Hunde dran beteiligt sein.

Muss aber eine recht zierliche Frau gewesen sein, mein Hund hat mich auch schon mal umgerannt beim Spielen und da war nix gebrochen.

dein Hund war an dem Unfall nicht beteiligt. Gefährdungshaftung, Eigenschäden werden kaum versichert sein. Es war ihr eigener Hund ...

Schätze du brauchst ebenfalls einen Anwalt.