Frage zum Datenschutz auf Arbeit?

3 Antworten

Deine Krankheit darf die Chefin natürlich nicht weitertratschen. Daß Du gesundheitliche Probleme und gewisse Schwächen hast, darf sie ihren Vorgesetzten und den Mitarbeitern der Personalstelle mitteilen.

Das ist ein Verstoß gegen denk Datenschutz. Wende Dich an den Datenschutzbeauftragten.

Eine Führungskraft ist nicht an eine "Schweigepflicht" hinsichtlich der mitgeteilten Informationen gebunden.

Mit Datenschutz hat das an der Stelle nichts zu tun, egal wie fies die Aktion jetzt nun ist. Geht vielleicht maximal gegen interne Vorhaltensvorschriften, ist aber kein Datenschutzverstoß.


ScopeZ68 
Fragesteller
 13.05.2024, 17:47

Achso okey. Ja weil viele mir sagen wie kann sie nur dies das würd das anzeigen und so weiter.
weil ich bin weder krank oder sonstiges habe das nur mit erwähnt im Gespräch und sie stellt es vor jeden als da als wäre ich krank dies das

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LePetitGateau  13.05.2024, 17:49
@ScopeZ68

Was denkst du kommt dabei raus wenn du sie anzeigst? Realistisch rein gar nichts, selbst wenn es ein Verstoß wäre.

Ich würde dennoch die Richtigstellung und Aufklärung verlangen

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sumpfbub  13.05.2024, 17:48

Das sind personenbezogene Daten und die sind nicht ohne Einverständnis des Betreffenden an Dritte auszugeben. Sie darf nicht nicht mal mitteilen, dass er krank ist. Bestenfalls kann sie erklären, dass er nicht verfügbar ist.

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sumpfbub  13.05.2024, 17:52
@LePetitGateau

Das ist Deine Interpretation, die Du mit Gerichten diskutieren kannst.

Dass sie ihrer Vorgesetzten mitteilt, dass er krank ist, ist zulässig. Dass Hinz und Kunz weiß, dass er eine Essstörung hat, geht keinen etwas an. Das muss er auch nicht erklären; lediglich mitteilen, dass er krank ist.

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