Darf ein Vater Volljährigen Sohn rausschmeißen?
Darf ein Vater seinen 18 Jährigen Sohn rauschmeißen obwohl der noch Schule macht und kein eigenes Geld verdient undso oder ist Das Verboten?
12 Antworten
Grundsätzlich ja!
Mit 18 Jahren ist man volljährig und sollte dann ganz besonderes Augenmerk darauf richten, dass man seinen "Pflichten" nachkommt. U.a. muss man dann seine Ausbildung "zielstrebig" voran treiben, um auch weiterhin einen evtl. Unterhaltsanspruch an die Eltern zu haben!
Wie ich lese, kommst Du in der Schule nicht so recht voran und das wird vielleicht bei Euch ein Streitpunkt sein. Wenn Dein Vater Dich dann ermahnt und sogar mit Rauswurf droht, solltest Du eher kleine Brötchen backen. Ein Anspruch auf Unterhalt kann sonst auch verwirkt werden und Du musst zusehen, wie Du ohne elterliche Unterstützung weiter kommst.
Reiß Dich also zusammen und denk vielleicht auch mal über eine Entschuldigung nach. Eltern müssen sich ganz sicher nicht alles von ihren Halbwüchsigen Kids gefallen lassen und dürfen dann auch schon mal hart durchgreifen.
Leider meinen viele junge Erwachsene in der heutigen Zeit, dass sie machen können was sie wollen und die Eltern MÜSSEN in jedem Fall zahlen - so ist es eben nicht!
"Ohne Fleiß keinen Preis!"
Alles Gute
Ok Ja Nein Es Geht um meinen Bruder nicht um mich ... Naja hast da nicht so Recht wie Du denkst läuft es zuhause.
Aber hilfreich trz danke
Mit 18 bist Du volljährig und für Dich selbst verantwortlich. Dein Vater kann Dich also rauswerfen.
Solange Du Deine Schule und die erste Ausbildung machst, muss er Dir jedoch Unterhalt zahlen.
Unterhalt gibt es nur noch dann, wenn das volljährige Kind seine "Pflichten" erfüllt!
Warum haben denn bei den Meisten NUR die Eltern Pflichten? Ein Volljähriger ist erwachsen und hat genauso Pflichten wie jeder andere auch!
nein das ist nicht verboten. es wird einen grund für den rauswurf geben. ist der triftig wird sohn zukünftig arbeiten müssen neben der schule oder diese abbrechen. wenn der grund nicht im verhalten liegt, kann und muss sohn unterhalt einfordern. bis dahin kann er sich ans jobcenter wenden und alg2 beantragen zur sicherung des lebensunterhaltes und zur zusicherung einer wohnung mit erstausstattung.
Ein Vater ist gesetzlich dazu verpflichtet, seine Kinder finanziell zu unterstützen bis sie die Schule, das Studium, die Ausbildung fertig haben (bis zum 25. Lj.).
die eltern sind bis ende 1. ausbildung unterhaltspflichtig. wenn der junge die mit 18 durch hat, sind die eltern nicht mehr verantwortlich, dann ja.
Nur müssen sie dann die Unterkunft des Sohnes zu 100% zahlen oder so, bis er seine erste Ausbildung beendet hat oder ich glaube 26 ist.
Das sagt dann aber das "Unterhaltsgericht".
Also fauler Sohnemann im Hotel Mama das geht nicht, denn er ist Ü18.
Dann legt das "Unterhaltsgericht" den Betrag fest, den die Eltern zu zahlen haben an den Sohn jeden Monat. Was er damit macht ist dann seine Sache.
es gibt kein unterhaltsgericht. die müssen auch keine wohnung zu 100% zahlen. wenn sohn den rauswurf durch sein verhalten provoziert, müssen sie garnix zahlen. sollten sie nicht leistungsfähig sein, müssen sie auch nix zahlen.
hat oder ich glaube 26 ist.
Wann verschwindet denn endlich bitte mal diese absolut sinnfreie Altersangabe! Es gibt sowas im ganz normalen Unterhaltsrecht nicht! Warum schreibt man immer wieder sowas in solche Fragen?
Keine Elten sind dazu verplichtet weil der Sohn oder die Tochter mit 50 immer noch nicht ihre Schule oder Ausbildung geschafft haben sie zu unterstützen. Also ist da irgendwann mal Schluß. Wann ohne jede Diskussion Schluß ist steht mit Sicherheit auch im Unterhaltsrecht.
Ich dachte 26 ist vielleicht das Alter weil ab da habe die Versicherungen auch keine Möglichkeit mehr, das man noch Familienmitversichert sein kann
Es gibt einzig eine Altersbeschränkung im "Sozialrecht". Und zwar bezieht es sich darauf, wenn alle Familienmitglieder von Hartz4 leben, bekommt ein Volljähriger erst nach dem 25. Geburtstag Geld für eine eigene Wohnung! Muss also bis 25 Jahren zu Hause wohnen bleiben um somit die Kosten für die Allgemeinheit so gering wie möglich halten.
Im Unterhaltsrecht gibt es keine Altersgrenze. Hier zählt einzig und allein, ob das volljährige Kind seinen Pflichten nachkommt und seine Schule/Ausbildung/Studium "zielstrebig" voran treibt. Tut der Nachwuchs das nicht und gammelt rum, besteht auch keine Unterhaltspflicht seitens der Eltern mehr = Nachwuchs muss sich einen Job suchen und seinen Lebensunterhalt selber verdienen - und das gilt bereits ab dem 18. Geburtstag!
Danke für die Info. Also spreche ich das nächste mal von Sozialrecht, wenn wieder so eine Frage kommt.
DAS wäre auch nicht in Ordnung, weil es ja in dieser Frage z.B. um das ganz normale Unterhaltsrecht geht und das hat mit dem Sozialrecht nichts, aber auch gar nichts zu tun!
Das Unterhaltsrecht ist alles andere als einfach. Wenn man also die Frage schon gar nicht richtig einsortieren kann, ist es mMn besser, man schreibt gar nix statt irgendwelche Vermutungen, die den FS eher verwirren, als ihm tatsächlich weiter helfen ;-)
Nur wenn man gar nichts sagt ist ihm auch gar nicht geholfen.
naja, aber falsche Hoffnungen machen - hilft auch keinem wirklich weiter :-/
Was hat dies mit der Frage zu tun?
Auch wenn die Eltern noch Unterhalt zahlen müssen, können sie dem Sohnemann mitteilen, dass er sich eine andere Bleibe suchen soll.
Er ist volljährig und somit ein Erwachsener!