Bringen? Was soll das bringen? Du zeigst eine vermutete Straftat an, daraufhin wird ermittelt. Das bringt dir weiter nichts, du bekommst keinen Bonus oder Geld dafür, dass du jemanden anzeigst.

Das Strafmaß sagt dir ein Richter in seinem Urteil.

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  1. Die Kontrolle eines mitgebrachten Behältnisses ist nie grundlos
  2. Auch in Österreich darf das nur die Polizei
  3. Du kannst dich beim Marktleiter beschweren.

Allerdings spricht nichts dagegen, mal schnell den Rucksack zu öffnen, wenn man nichts zu verbergen hat. Ich würde dich im Falle einer Weigerung festhalten und die Polizei rufen.

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Hieran ändert auch der § 182 Abs. 3 StGB nichts. Dieser zielt auf reifverzögerte Jugendliche ab.

Eine Reifeverzögerung beim Jugendlichen ändert alles.

Einvernehmlicher Sex mit Jugendlichen ist erlaubt, wenn er einvernehmlich ist, keine Abhängigkeit ausgenutzt wird, kein Geld fließt, und keine Reifeverzögerung vorliegt.

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Wenn es so weit käme, dass es auf deutschem Boden zu Kriegshandlungen kommt, dann haben wir einen globalen Krieg. Dem kannst du nicht entgehen. Nirgendwo.

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Ermittlungsverfahren stehen nie in einem Führungszeugnis. Im Führungszeugnis stehen abgeurteilte Straftaten ab einer bestimmten Höhe, oder alle Verurteilungen, wenn es mehr als eine gibt. Im Erweiterten Führungszeugnis stehen zusätzlich Sexualdelikte

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Der Vorgesetzte hat Anspruch auf Gehorsam, der Befehl verletzt nicht die Menschenwürde und hat einen dienstlichen Zweck. Also ja, es ist ein rechtmäßiger Befehl und muss befolgt werden.

Allerdings ist eine Meinung kund zu tun, kein Befehl. Der müsste dann mündlich, schriftlich oder in anderer Form gegeben werden.

Etwa so: "Herr Gefreiter Müller, sie nutzen den Fahrstuhl zukünftig nicht, sie nehmen die Treppe."

Oder schriftlich am Aushang: "Der Fahrstuhl darf ab sofort von Lehrgangsteilnehmern nicht genutzt werden".

Den Befehl muss er übrigens nicht erklären.

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Hochmechanisierte Kampfverbände gibt es eigentlich erst in modernen Streitkräften ab ca. 1970.

In der Bundeswehr beispielsweise müsste niemand marschieren, über so viel Transportkapazität verfügt die Truppe. Trotzdem wird Marschieren geübt für den Fall, dass die Fahrzeuge nicht zur Verfügung stehen.

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Wie soll das vor der Wahl irgend jemand wissen? Alles vor der Wahl ist reine Spekulation.

Eines ist meiner Meinung nach sicher: die von der AfD geführten zahlreichen Umfragen hier auf GFN, nach denen die AfD mit hohen Zahlen immer ganz oben steht, weil die ganze braune Suppe sich dazu verabredet hat, wird sich nicht im tatsächlichen Wahlergebnis niederschlagen.

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Nein, das ist nicht das Ende.

  1. Der Inhaber des Hausrechts darf frei entscheiden, wen er einlässt und wen nicht. Hier hat er entschieden, dass jemand, dem ein Schniedel zwischen den beiden großen Zehen hängt, nicht eingelassen wird.
  2. Der Betreiber allein entscheidet, mit wem er einen Vertrag abschließt.

Einer richterlichen Entscheidung würde ich tiefenentspannt entgegen sehen.

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