Andere

Ich habe dazu eine differenzierte Meinung.

Ist die Frau aufgrund Verhütungsfehler oder fehlender Verhütung schwanger geworden, dann sollte Abtreibung gänzlich verboten sein. Der Staat kann sich ja dann dem Kind annehmen.

Ist die Frau aufgrund von Vergewaltigung schwaner geworden, sollte Abtreibung erlaubt sein.

Die "Pille danach" solle immer erlaubt sein.

Manche werden jetzt sagen, "es ist aber auch Kindsmord, selbst wenn das Kind durch Vergewaltigung entstanden ist.
Dass sehe ich nicht so. Ich sehe einen Fötus nicht als Mensch. Das ist mein Zugang zu dem Thema.

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Nein, solche Kundgebungen sollten definitiv nicht verboten werden.

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sonstige Antwort:

Von den ÖRR bekomme ich nur noch wenig Informationen. Ich habe die Tagesschau auf Instagram abonniert und erhalte von daher 2 - 3x pro Tag so eine Überschrift mit 5 - 6 Worten Erklärung.

Ansonsten lese ich gerne die österreichische Kronenzeitung. Deren Schreibstil gefällt mir besser für internationale Artikel. Außerdem fühlen sie sich nicht gezwungen ständig vorwörter wie "rechtsextrem" oder "populistisch" vor die Namen republikanischer oder konservativer Politiker zu schreiben.

Dann lese ich noch die Junge Freiheit und seit kurzem den Heimatkurier.
Ich schaue die Fernsehsender "Auf1" und "ServusTV" an. Gelegentlich schaue ich auch auf den Onlineauftritt von "Auf1" oder "CompactMagazin".

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Weil die Menschen von der Polizei nicht konnte.

Die SA war der Polizei in dieser Hinsicht gleichgestellt und konnte nicht belangt werden.

Die SS war militärisch organisiert und in SS-Arealen galt das nationalsozialistische Militärrecht.

Die GESTAP war der normalen Polizei keine Rechenschaft schuldig.

Die Gerichte erkannten Juden und vielen anderen keine Rechte zu.

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Ja, echt.

Ja, das war echt.
Das war damals ein Präzedenzfall, für den es keine eindeutige Regelung gab.
Das Plakat wurde vor einem Holocaust-Museum und einer Synagoge aufgehängt.


Es wurde entschieden, dass die Plakate entfernt werden müssen. Eine Strafe konnte nicht gegeben werden, weil neue Gesetze nicht ohne weiteres für Verbrechen in der Vergangenheit angewandt werden können.
Also kurz: Ja, das ist echt. Ja das ist strafbar. Damals wurde die NPD für dieses Plakat aber nicht bestraft.

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M, nutze nur M-Produkte

Mir ist der Geruch des Shampoos relativ egal. Produkte für Männer sind meistens viel billiger als Protukte für Frauen. Deshalb kaufe ich nur Produkte für Männer.
Ich verurteile aber keine Männer die sich Frauenprodukte kaufen. Ein Kollege von mir kauft sich dieses Kokosshampoo von Rewe, weil er es gerne mag.

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Gut. Die Erfahrung von der Einführung in anderen Ländern, z. B. Österreich, zeigt aber, dass die Wahlbeteiligung einige Jahre nach der Einführung für 16 - 18 Jährige heftig abnimmt.
In Österreich dürfen 16 - 18 Jährige schon seit über 20 Jahren bei allen Wahlen wählen.
Die Wahlbeteiligung von Jugendlichen liegt aber bei unter 40 %.

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Das kann schon sein, aber die Defintion ist falsch.

Die Hamas können keine israelischen Soldaten als "Geiseln" nehmen, weil sie laut Genfer Konvention berechtigt sind, "an Kampfhandlungen direkt selbst beteiligte Personen" als Kriegsgefangene zu nehmen.

Sollten sie diese Kriegsgefangenen verhungern lassen oder töten, so begehen sie Kriegsverbrechen.

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Leicht rechts

Die AfD ist die eigentliche Mitte-Rechts Partei. Die anderen Parteien können es nicht wahrhaben, weswegen sie die Partei nur mit dem Verfassungsschmutz verfolgen können, aber nicht verbieten können.
Es wird seit 10 Jahren über Parteiverbot lamentiert, in der Regierung rauf und runter diskutiert, dennoch wurde noch kein einzigen Verfahren auch nur beantragt, weil sie wissen, dass es nicht geht.

Sie wollen nur das "Gespenst" des Verbots aufrechterhalten.

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