Europa ist ein Kontinent, verbrennt gar nichts und liefert auch keine Waffen. Es wird sich immer jemand finden, der sich von irgendetwas provoziert fühlt.
Ich empfinde es als ekelerregend, dass dieses politische Subjekt ein widerliches Verbrechen für ihren Wahlkampf benutzt. Schämen sollte sie sich, die rote Sahra. Leider braucht sie mediale Aufmerksamkeit, weil ihr (ganz uneitel nach ihr benanntes) Projekt sonst nämlich sang- und klanglos untergeht.
Ich halte das Tragen eines solchen Armbands im Dienst für grenzwertig. Wäre das mein Kollege, spräche ich ihn an. Ups, sorry, bin in Deutschland unterwegs, die österreichische Rechtslage dazu kenne ich nicht.
In einem solchen Fall nähme die Polizei zwei Blutproben.
Dein Kumpel erzählt wilde Geschichten, die definitiv falsch sind.
Ich bin heilfroh um jeden Berufswaffenträger, der wenigstens zu Beginn seiner 40 Dienstjahre vernünftig sehen kann. Wir reden nicht von normaler, natürlich-altersbedingt auftretender Verschlechterung der Sehleistung sondern von einem Berufsanfänger, den sich ein Dienstherr mit einer Lebenszeitverbeamtung dauerhaft ans Bein bindet. Da erwarte ich als Kollege und Steuerzahler, dass junge, nicht voll dienstfähige Menschen nicht eingestellt werden.
In aller Regel beschweren sich die Bürger über Bürokratie, wenn sie selber etwas von Staat wollen. Zum Beispiel Sozialleistungen. Da diese sich teilweise gegenseitig ausschließen (z.B. BaföG und Wohngeld) muss eben belegt werden wie die Lebenssituation aussieht. Nur so kann richtig entschieden werden.
Über eine funktionierende Verwaltung beschwert sich übrigens nur jemand, der noch nie einem Staat ohne selbige gelebt hat.
Es scheint schwierig zu sein, den Sinn von Vorschriften zu erfassen, die Dich schützen sollen.
Für die Berechnung von Unterhalt ist Dein Einkommen maßgeblich. Bekommst Du eine Anfindung, gehört diese zu Deinem Einkommen, würde ich meinen.
Weitere Fragen richte bitte besser an deinen Anwalt und nicht an GF.
Ja, das hatte schon wer. Nutze einfach die Suchfunktion und du erhältst nicht nur einen Treffer
Die Kommune hat in diesem Fall das Recht, abzufragen, ob und welche Konten auf deinen Namen existieren.
Das als unfreundlich zu interpretieren finde ich sehr dünnhäutig.
Die Tat ist nachgewiesen, leugnen oder lügen nützen nix.
Es gibt dort zig betrügerische Wohnungsangebote. Die meisten lauten aber darauf, dass man zwar eine Wohnung in Düsseldorf oder sonstwo hat, sich zur Zeit aber in Italien befindet. Dann werden ein paar Ausweisfotos geschickt und schon überweisen blauäugige Mitbürger tausende Euro (die ersten vier Mieten und Kaution) nach Italien. Es schreit zum Himmel.
Die Portale interessieren sich nicht für dieses Treiben.
Auf keine Fall drauf einsteigen.
Du verletzt die Hausordnung und meinst, es sei besonders schlau, deinen Namen nicht zu nennen? Und beschwerst Dich, wenn man dem Namen dann herausfindet?
Leider verwechselst Du Ursache und Wirkung.
Die Tätersuche läuft zunächst über die Frage nach dem Motiv. Und da sind Ehepartner bisweilen ziemlich weit vorne.
Um eine Mordanklage zur Verurteilung zu bringen, muss ein Beweggrund vorliegen, der den Totschlag zum Mord qualifiziert. Totschlag gleich Mensch getötet - Mord gleich Totschlag mit besonderer Motovlage, nachzulesen im 211 StGB.
Es ist also sehr wohl wichtig herauszustellen, warum das passiert ist, warum der Täter so handelte.
Auch wenn alle Welt vom Mord an dem Polizisten redet, ist dieser rechtlich erstmal nachzuweisen.
Genau so wie bei allen anderen Armeen im Krieg. Nämlich gar nicht
Der Haken an diesen Statistiken ist zum einen die Frage nach dem Dunkelfeld, zum anderen sind sie reine Ausgangsstatistiken der Polizei. Sie sagen also erstmal nichts darüber aus, ob und wenn ja, welche Bewertung/Urteil die Justiz dazu hat.
Wenn das Gericht ein Gutachten anordnet, zahlt es auch erstmal. Nennt sich Verfahrenskosten.
Wenn Du vorgeladen wirst als Zeuge, dann hast Du (nach vorheriger Rücksprache und Genehmigung) die Möglichkeit, angemessene Kosten ersetzt zu bekommen. Mit "möglichst viel" ist da nix.
Dir steht ein Sicherstellungsprotokoll zu, in dem alle Gegenstände aufzuführen sind, die Du nicht wieder zurück bekommst.