https://www.versicherung-hofer.de/sf-rabatt-uebernahme-ausland.html

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Für einen Single in Lohnsteuerklasse 1 sieht die Kurve folgendermaßen aus:

https://www.sozialpolitik-aktuell.de/files/sozialpolitik-aktuell/_Politikfelder/Finanzierung/Datensammlung/PDF-Dateien/abbIII21a.pdf

PS: Bitte auch Seite 2 beachten, wie z.B.:

Einkommensteuertarif 2024: Grenz- und Durchschnittssteuersätze

Der Verlauf des Einkommenssteuertarifs 2024 lässt sich grafisch darstellen; Bezug genommen wird dabei auf die Grenzsteuersätze und auf die Durchschnittssteuer-sätze.

Die Grenzsteuersätze beziehen sich auf die Besteuerung eines jeweils zusätzlichen Einkommenseuro:

- Das Einkommen bis zum Grundfreibetrag bleibt steuerfrei. Damit soll sichergestellt werden, dass das Existenzminimum nicht noch durch Steuerabzüge gemindert wird. Der Grundfreibetrag liegt bei 11.604 Euro im Jahr.

- Übersteigt das Einkommen den Grundfreibetrag beginnt die Besteuerung mit einem Eingangssteuersatz von 14 %.

usw.

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Falls dir Beiträge für die Arbeitslosenversicherung einbehalten wurden (siehe Lohnabrechnung) und dies für mind. 1 Jahr, dann hast du auch Anspruch auf Arbeitslosengeld, falls du dich auch arbeitslos meldest:

https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/arbeitslosengeld/finanzielle-hilfen/arbeitslosengeld-anspruch-hoehe-dauer

Gruß siola55

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Natürlich hast du noch Unfallschutz bis zum Ablauftag, falls die Prämie dafür bezahlt wurde!

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...die Frist ist ja immerhin immer einen Monat.

Ein Monat zum Ablaufdatum, also zum 12.07.2025 ist die Kfz-Versicherung kündbar oder bei einem Schadenfall vorher möglich!

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Ein Versich.maklerbüro weiß dir da guten Rat, denn die haben zahlreiche Möglichkeiten an Gesellschaften und günstigen Tarifen ;-))

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Kannst auch daheim erledigen: https://www.wuenschkennzeichen.de/sepa-vollmacht/

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Gibt es auch komplett als Formular: Vollmacht + SEPA-Einzugsermächtigung

https://www.wuenschkennzeichen.de/sepa-vollmacht/

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Deine Leasing-Sonderzahlung ist ja einmalig und vor der Fahrzeugübergabe fällig, also hast du im Schadenfall keinen Anspruch mehr darauf :-((

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...dass mir die Versicherung die Punkte nicht übertragen wird, weil ich nicht Versicherungsnehmer gewesen bin.

Du kannst doch gar nicht VN gewesen sein, da dein Vater VN war...

Muß also ein anderer Grund vorliegen oder habt ihr das Formular falsch ausgefüllt!?

Ein Versich.vermittler hilft euch da sicher weiter...

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Du findest in beiden dein Geburtsdatum wieder sowie der erste Buchstabe des Geburtsnamen - diese Bezeichnungen sind identisch:

Beispiel: 65 160684 M 007

Die ersten beiden Ziffern bezeichnen den Rentenversicherungsträger, der die Versicherungsnummer erstmalig vergeben hat. Dann folgt das Geburtsdatum und der Anfangsbuchstabe des Geburtsnamens. Die beiden nächsten Ziffern sind Seriennummern und geben das Geschlecht an: 00 - 49 für männliche Versicherte, 50 - 99 für weibliche Versicherte. Die letzte Ziffer ist die Prüfziffer, die maschinell aus den vorherigen Angaben errechnet wird.
Die Versicherungsnummer ist ein unverwechselbares persönliches Identifikationsmerkmal. Sie wird nur einmal vergeben und ändert sich auch bei Namenswechsel oder bei einem Wechsel des Versicherungsträgers nicht.
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Einfach mal bei einem Versich.maklerbüro in deiner Nähe nachfragen!

Die Kravag bzw. RuV hat z.B. für Fahranfänger den Vorteil, daß bereits mit 1 Jahr Führerscheinbesitz die Sonderersteinstufung mit SF1 erfolgt und nicht erst nach 3 Jahren Führerscheinbesitz die SF 1/2 wie bei den meisten anderen Versicherern.

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Lohnt es sich im Studium als Minijobbern freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen...

Bereits seit 2013 besteht doch die Rentenversicherungspflicht für Minijobber! Einen möglichen Befreiungsantrag beim Minijob-Arbeitgeber zu stellen wäre höchst unklug wegen der Wartezeit für Leistungen aus der Rentenversicherung.

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Kindergeldanspruch besteht bis längstens zum 25. Lebensjahr, falls du eine dieser 4 Voraussetzungen erfüllst:

Bild zum Beitrag

Nachzulesen im "Merkblatt Kindergeld" der Familienkasse ab den Seiten 12ff: https://www.arbeitsagentur.de/datei/kg2-merkblattkindergeld_ba015394.pdf

Formulare für diese Änderungsmitteilung findst du hier: https://www.arbeitsagentur.de/datei/erklaerung-kg5d_ba033865.pdf

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Du mußt ganz einfach unterscheiden zwischen dem Versich.schutz und der Versich.prämie: Versich.schutz besteht immer für das Auto - egal wer da gerade rumfährt - falls die Beiträge bezahlt sind!

Die Höhe der Versich.prämie richtet sich neben vielen Merkmalen eben auch nach dem Fahreralter bzw. dem Fahrerkreis. Im schlimmsten Fall müssen die korrekten Beiträge nachentrichtet werden bei einer Überprüfung wie z.B. bei einem Unfall.

Gruß einer ehem. Versich.maklerin

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Also bei der Kfz-Versicherung gibt es keine mitversicherten Personen, da immer das Auto versichert ist!

Der Fahrerkreis, also die weiteren Fahrer wirken sich nur auf die Prämienberechnung aus und haben keine Bedeutung für den Versich.schutz.

Gruß einer ehem. Versich.maklerin

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Kommt drauf an...

In D bestimmen die Arbeitgeber, ob sie den Minijoblohn pauschal versteuern oder individuell nach den Lohnsteuerabzugsmerkmalen.

In Ö einfach mal googeln, dann bist du gleich schlauer:

Laut dem österreichischen Steuerrecht sind Nebenjobs steuerpflichtig, wenn dein jährliches Gesamteinkommen (aus Anstellung + Nebenverdienst) 12.756 Euro übersteigt (Stand 2023). Alles darunter ist steuerfrei.
Stand 28.09.2023

https://www.finanz.at/steuern/lohnsteuertabelle/

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