Konstruktionsplan ist mir eher ein Begriff aus dem Maschinenbau.

Im Hochbau nennt sich das im Maßstab 1:100 Entwurfsplanung/Genehmigungsplanung und im Maßstab 1:50 ist das ein Werkplan.

Für meine Begriffe ist ein Werkplan eher vergleichbar mit einer Konstruktionszeichnung, sie ist detailreicher.

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Bei feuchten Wänden: Auf garkeinen Fall diese dann auch noch verkleiden!

Sauna mit hoher Luftfeuchtigkeit wird die Sache noch verschlimmern.

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Kann sein...

Sprühe den Schimmel mit Spiritus ein, dann ist er wenigstens unschädlich.

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Ebenfalls fotografieren und den Mangel per Einschreiben an den Vermieter und Eimer unterstellen. Mehr kannst du nicht tun.

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Kontaktiere den Vermieter. Auch eine Geruchsbelästigung ist ein Mangel.

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Am besten Geld, Betrag selber nach Ermessen.

Auf keinen Fall würde ich Schokoladenhäuschen oder so, schenken.

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Natürlich. Auch das ist eine Belästigung.

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Fast unendlich viele.

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Ja, das ist Schimmel.

Es sollte unbedingt abgeklebt werden, nicht nur wegen der eindringenden Feuchtigkeit, sondern damit die feinen Fasern der Wolle nicht in der Luft herum fliegen, die man einatmet.

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Kette in jedem Baumarkt - Befestigung mit Mauerankern.

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Schalungssteine sollten immer mit Beton verfüllt werden.

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Generalputz, wie immer man das auch definiert, weiß ich nicht. Fakt ist, dass jeder Handwerker die Baustelle besenrein zu verlassen hat.

Also dass da jemand kommt und die Gläser nachwischt und das besteck poliert, glaube ich jetzt kaum.

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Als Mieterin hast du bereits alles getan: Den Vermieter verständigt.

Alles andere geht nun mit ihm heim. Also die Ursache des Wasserschadens beheben, die professionelle Trocknung der Wand und das neu tapezieren.

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Tja, den Verstorbenen zu verklagen wird vermutlich schwierig...

Als Mieter hält man sich auch nur grundsätzlich an den Vertragspartner und das ist der Vermieter.

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Dann wellt sie sich irgendwo anders. Du kannst nicht den ganzen Teppich mit Klebestreifen bekleben.

Raus mit dem Mist.

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