Wenn der Mieter das weiterhin bleibt, bleiben die Schulden ihm logischerweise auch erhalten.

Ich würde diese schnell bezahlen, ansonsten läufst Du Gefahr, dass der Strom abgeschaltet wird. Daran würde auch ein Anbieterwechsel übrigens nichts ändern.

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Du solltest als erstes schauen, welche Zugangsmedien in der Wohnung tatsächlich verfügbar sind. Das schränkt die Anzahl der möglichen Anbieter meistens schon einmal erheblich ein.

Kabel geht am schnellsten mit der Freischaltung, kostet durch Level 4 Betreiber aber eventuell ab Juli extra. Möglicher wären auch noch DSL oder idealerweise Glasfaser.

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Momentan verstehe ich weder die Fragestellung noch das Problem.

Auf beiden Bildern sind die gleichen Werte zu sehen. Beide enden mit März 2023. Insofern kann keine komplette Abrechnung für 2023 anhand dieser Werte erfolgen.

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Wenn es kein dynamischer Tarif sein soll, bekomme ich bei Verivox z.B. folgendes:

  • 1.469,74 € im Jahr
  • Arbeitspreis: 26,03 Ct/kWh
  • Grundpreis: 14,02 €/Monat

Das ist deutlich weniger als die 1.939 € aus Deinem Angebot. Und da sind noch nicht einmal Bonuszahlungen berücksichtigt.

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Ihr könntet das - mit Zustimmung des Vermieters und auf eigene Kosten - auf nur einen Zähler umbauen lassen.

Dadurch ließe sich eine Grundgebühr bzw. ein Vertrag einsparen.

Ihr wärt allerdings beim Auszug dann eventuell zum Rückbau verpflichtet. Und das könnte sehr teuer werden, wenn der Zählerplatz durch den Ausbau seinen Bestandsschutz verloren haben sollte.

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Sowohl der Brenner, die Heizung, das Brauchwasser und der Mischer befinden sich momentan im Automatikbetrieb.

Die Mittelstellung wäre "aus", die untere Zwangsbetrieb.

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Als die meisten Kanäle gebaut wurden, stieg die Abwassermenge noch kontinuierlich an. Folglich wurden die Kanäle dann so dimensioniert, dass auch der für einige Jahre später angenommene Bedarf noch hätte abgedeckt werden können.

Jedoch war der Aufruf zum Wassersparen erfolgreicher als gedacht: Jetzt fließt dort im Verhältnis zu wenig, deshalb muss gespült werden.

Aber das ist immer noch wirtschaftlicher als ein dauerhaft hoher Gesamtverbrauch.

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Die Port sind als "access" und "untagged" im jeweiligen VLAN zu konfigurieren.

Weiterhin ist das Routing zu aktivieren - wenn das nicht eine andere Instanz übernimmt.

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Es geht hier um eine Abgrenzung zum vorherigen Vertrag.

Solange noch keine Rechnung erstellt wurde, kannst Du versuchen, den Zählerstand beim Anbieter noch korrigieren zu lassen.

Einen Anspruch darauf hast Du jedoch nicht, da es Dein Versäumnis ist.

Du hättest Dich sicherlich nicht gemeldet, wenn es zu Deinen Gunsten wäre.

Bitte beachte, dass eventuell bereits eine zweite Rechnung erstellt wurde, nämlich die an den vorigen Inhaber des Zählers. Die dann entsprechend geringer ausgefallen wäre.

Also ist Eile geboten.

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Eine der drei Möglichkeiten, einen breitbandigen Internet-Anschluss zu bekommen, muss der Vermieter in der Wohnung zur Verfügung stellen:

  • DSL
  • Kabelanschluss
  • Glasfaser
  • (strukturierte Verkabelung zu einem dieser Anschlüsse im Anschlussraum.)

Ist das nicht gegeben, muss der Leitungsweg auf Kosten des Vermieters hergestellt werden.

Tipp: Bei einer Neuvermietung immer über den Internet-Anschluss sprechen.

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Zu wenige Informationen für eine vernünftige Antwort.

Ihr habt euch angemeldet. "Bei der Stadt", wahrscheinlich also in der Grundversorgung. Die Vertragsbedingungen dürfte an der Stelle auch einsehbar gewesen sein, wo die Anmeldung erfolgt ist. Also habt ihr diesen zugestimmt - wenn auch wahrscheinlich ungelesen.

Damit ist ein Vertragsverhältnis zustande gekommen, das auch eine Rechnung rechtfertigt. Ein Widerruf ist nach mehreren Monaten nicht mehr möglich, also war es mehr eine Kündigung. Jetzt kam die Schlussrechnung dazu.

Soweit nichts besonderes und alles in Ordnung. Vorbehaltlich der korrekten Übermittlung und Übernahme der Zählerstände in die Rechnung. Schätzungen wären hier übrigens auch zulässig, falls nichts übermittelt wurde.

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Jedes so Gerät, auf dem OpenWRT installiert werden kann, sollte Deine Anforderungen erfüllen.

Der Rest passiert dort innerhalb der Konfiguration.

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Nein, das würde in der Praxis auch nicht funktionieren.

Wer soll festlegen, wer welche Tätigkeiten ausführen muss bzw. dann überhaupt darf und wieviel Energie dafür maximal verwendet werden darf? Und wie soll das kontrolliert werden?

Das geht alles nur indirekt durch die Besteuerung von Energie, so wie es aktuell auch schon der Fall ist.

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Nein, Du darfst natürlich nicht die Nummer von jemandem anderen verwenden.

Erst einmal wird das natürlich wahrscheinlich niemand merken. Es ist ja nur eine Nummer.

Falls das jedoch das Finanzamt aus irgendwelchen Gründen doch irgendwann merken sollte, wird es eben sehr unangenehm für Dich werden.

Da wäre es mit einer Ausgleichszahlung an Deinen Bekannten nicht getan - der hat ja strenggenommen überhaupt nichts damit zu tun.

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Die Rechnung dürfte grob hinkommen.

Die Einspeisevergütung bleibt Dir für 20 Jahre erhalten, das ist jedoch der einzig einigermaßen sichere Faktor.

Allem voran können die Strompreise variieren. Hier gehen die gängigen Kalkulationen von einer jährlichen Steigerung aus. Was 2025 passiert, wenn variable Stromtarife in der Breite verfügbar sind, weiß noch keiner. Vor allem wird die Nachkalkulation des Amortisierungszeitpunktes dadurch quasi unmöglich.

Weiterhin können Gesetzesänderungen kommen: Zuletzt der Wegfall der Besteuerung der Einspeisevergütung und dadurch leider der Möglichkeit der Abschreibung.

Dann die Verpflichtung einen bestimmten Zählertyp früher als alle anderen nehmen zu müssen, die Verpflichtung zur Abregelungsmöglichkeit und die Ungewissheit in welchem Umfang das dann tatsächlich passiert. (Nebenbei: Rein durch Netzparameter - wie hier in einer anderen Antwort geschrieben - habe ich das noch nie gesehen.)

Zuletzt natürlich bei einer Finanzierung: Die gute alte Zinsentwicklung.

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Mir ist nicht ganz klar, worauf Du hinaus willst. Du sollst mehr bezahlen, als im Kostenvoranschlag stand, soviel ist mir klar.

Beim Rest wird es etwas undurchsichtiger: Wer hat die enorme Verzögerung zu verantworten? Sind gleichwertige Komponenten statt der im Angebot verbaut worden? Wem ist wann aufgefallen, dass der Zählerschrank erneuert werden muss?

Hätte das der Installateur im Vorfeld bemerken müssen, fehlt ihm möglicherweise einfach die Erfahrung. Oder er kennt die Vorschriften des lokalen Netzbetreibers nicht genau genug. Hier wäre die Durchsicht von Bewertungen im Vorfeld möglicherweise hilfreich gewesen.

Durch Veränderungen am Zählerplatz erlischt der Bestandsschutz. Folglich muss zum Zeitpunkt der Abnahme alles auf dem aktuellen Stand sein. Hier haben auch erfahrene Installateure schon nachbessern müssen. Und das muss natürlich auch irgendwie bezahlt werden.

Letztendlich kommt es auf den Vertrag an, den Du geschlossen hast. Ist es ein Werkvertrag, in dem bestimmte Eigenschaften und Lieferzeiten zugesagt wurden? Wenn nicht, wird nach Aufwand abgerechnet. Und der kann sich im Laufe des Projektes nach neuen Erkenntnissen auch verändern.

Persönlich würde ich Dir empfehlen, die Sache auf sich beruhen zu lassen bzw. vielleicht "das Lehrgeld" etwas herunterzuhandeln. Wenn Du keine Rechtsschutzversicherung haben solltest, wäre der Klageweg sowieso viel zu teuer für Dich. Und ein Gutachten vorab macht sowieso keinen Sinn. Einen nachträgliche Erstellung könnte auch an der Dokumentation scheitern. Oder hast Du ausreichend Fotos von allem zu jedem Zeitpunkt?

Es steht Dir frei, die Firma im Nachgang entsprechend zu bewerten.

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Die Werkstatt hätte das bei Anlieferung direkt reklamieren müssen, was wahrscheinlich nicht erfolgt ist. Und will jetzt eben nicht auf den Kosten sitzenbleiben. Und selbst wenn es bemerkt wurde: Wahrscheinlich hätte es in der Kürze der Zeit keine Möglichkeit gegeben eine Alternative zu organisieren.

Es muss eigentlich zwischen der Werkstatt und den Mitarbeitern eine Vereinbarung geben, was das Essen kostet. Und diese wäre auch in diesem Fall bindend. Und darf nicht kurzfristig und vor allem rückwirkend geändert werden.

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Wenn die Telekom bei Dir Leitungsinhaber ist, kannst Du hier https://t-map.telekom.de/ herausfinden, was Sache ist.

Ich würde darauf tippen, dass die Antwort von Looooo790 (Hybrid-Angebot) der Wahrheit am nächsten kommt.

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Das wird so rechtlich in Ordnung sein.

Viele Dinge laufen mit einer Frist von zwei Wochen. Nicht nur die Ablesung der Verbrauchswerte.

Wenn Du also längerfristig in den Urlaub gehst, solltest Du jemanden beauftragen, nach Deiner Post zu sehen. Wöchentlich reicht.

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