Du willst dich jetzt also entscheiden für welchen Studiengang Master du dich einschreiben willst. Um in die A13 aufwärts zu kommen - sollte es auf jeden Fall eine Universität sein. Unabhängig vom Fach.
Egal was der Karrieberater dir erzählt hat, würde ich mir konkrete Stellenangebote oder Laufbahnausbildungen ansehen
BKA - dein Dienstherr ist der Bund, Dienstort nach Beendigung?, Versetzung meines Wissens nur mit Tauschpartner.
https://www.karriere.bka.de/Karriereportal/DE/Jobs/BerufeBeimBKA/Kriminalratanwaerter/kriminalratanwaerter_artikel.html
LKA oder Polizei - dein Dienstherr ist das Land.
Eine B Besoldung - die würde ich zumindest nicht als erreichbar mit einkalkulieren oder erst zu einem späteren Zeitpunkt. Ist bei mir zB.dem Direkor als Leiter der Dienststelle vorbehalten. Aber ich kenne die Polizeistruktur nicht. Eine Führungsposition als "Frischling" - wäre meines Erachtens Glückssache
Du vergleichst die Karriere öffentlicher Dienst mit angestelltem Anwalt. Ggfs irgendwann als Nachfolger eine Kanzlei übernehmen. Reime ich mir so zusammen.
Dann ist das Gehalt das Eine, die Stundenanzahl, die Arbeitszeit ein anderes Thema.
Letztendlich ist es deine Entscheidung: die Verbrecher vertreten oder bei der Verhaftung zu unterstützen. Wobei du als Anwalt deinen Schwerpunkt ja nicht zwingend im Strafrecht sehen musst.;)
Und im öffentlichen Dienst selbständiges Arbeiten - nur bedingt. Irgendwer ist dir hier immer weisungsbefugt, der dir dann auch sagt was jetzt vordringlich zu bearbeiten ist.