Mann sollte dir den Lappen noch ein einziges mal abnehmen - für immer!!

Du hast überhaupt nicht verstanden. Wirklich absolut gar nichts.

Das einzige, was dich interessiert ist, wieder bekifft in deine Karre zu steigen und und Unbeteiligte zu gefährden.

Um Missverständnisse zu vermeiden:

Es geht überhaupt nicht darum, ob und wie viel du rauchst. Das ist ganz alleine deine Sache.

Und wenn du tatsächliche eine MPU gemacht hast, wird dir der Verkehrspsychologe auch garantiert nichts anderes erklärt haben.

Die Frage, die bei der MPU beantwortet werden sollte war, was du zukünftig unternehmen willst, um das Auto stehen zu lassen - wenn du dir die Birne zu geballert hast.

Das Kiffen reicht dir nicht. Kohle für's Taxi gibst du lieber anderweitig aus. Und du handelst bewusst und mit Vorsatz.

Ich hab echt Schiss nochmal meinen Lappen zu verlieren....

Ich, Ich, Ich.......

Dir fehlt einfach die Reife um zwischen richtig und falsch zu unterscheiden.

und ja bitte lasst die Kommentare mit "dann hör doch auf "

"dann hör doch auf" - wie süß. Selbstmitleid.

Warum sollte ich dir sagen, dass du auf deine Drogen verzichten sollst. Wie komme ich ich dazu?

Sag' mir, warum du nicht aufs Fahren verzichten kannst, nachdem du gekifft hast. Du hast etwas zu erklären, was ich nicht nachvollziehen kann.

Und ich sage dir noch was. Vor gut 20 Jahren ist ein guter Freund im Straßenverkehr getötet worden. Von einem LKW, der nachts ungebremst auf ein vor einer roten Ampel stehendes Moped gebrettert ist.

Das muss einen Riesen Knall gegeben haben und eine rote Ampel in der Nacht, sollte man auch erkennen können.

Der Typ hatte gut 3 Promille im Blut. Was noch viel schlimmer war, ihm wurde bereits 2 x Lappen wegen der Sauferei entzogen.

Ich hab ekeine Ahnung, was man machen muss, damit auch eine 3. Chance bekommt. Vielleicht auch eine 4. und 5.?

Es ist doch scheiß egal ob bekifft, besoffen, oder völlig nüchtern ein Autorennen gefahren wird.

Jeder nimmt billigend in Kauf anderen Schaden zuzuführen. Und leider sind es völlig unschuldige Opfer, die häufig auf der Strecke bleiben.

Alkoholbedingte Verkehrsunfälle in Deutschland bis 2022

Im Jahr 2022 kam es in Deutschland zu 38.771 Verkehrsunfällen unter Alkoholeinfluss. Bei rund 16.800 Unfällen mit Personenschaden wurden etwa 20.100 Menschen verletzt. Die Zahl der Unfälle, Verletzten als auch Toten hat bis 2014 kontinuierlich abgenommen, stagnierte seitdem aber weitestgehend. Insgesamt gab es im Jahr 2022 rund 167.000 Alkohol- und Drogenverstöße im Straßenverkehr.

https://de.statista.com/statistik/daten/studie/459049/umfrage/anzahl-der-alkoholbedingten-verkehrsunfaelle-deutschland/

167.000 Alkohol. und Drogenverstöße im Jahr = 457 am Tag. Jeden Tag!

Und das sind lediglich die Verstöße, die dokumentiert wurden.

Bei Trunkenheitsfahrten wird wird im Schnitt nur jede 600ste durch eine Polizeikontrolle auffällig.

Und das sind keine Nebenwirkungen des Konsums, sondern belegbare Fakten

Ich sage dich nicht, du sollst damit aufhören, sondern endlich mal anfangen.

Anfangen die die Dinge aus anderen Perspektiven zu sehen.

Du machst dir in die Hose, weil du deinen Lappen verlieren könntest.

Vor was sollen zig Tausende Schiss haben, die keine Wahl haben, sondern in besten Fall Glück gehabt zu haben?

167.000,- nachweisbare Risiken, die hätten vermieden werden können, wenn andere nicht so egoistisch wären.

Wenn du hier öffentlich deine Absicht, erneut unter Drogeneinfluss fahren zu wollen verkündest, musst du halt auch mit Reaktionen wie dieser rechnen.

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Mach dir keine Sorgen. Da wird es keine Probleme geben!

Schließlich kannst du das Starter Set auch als Geschenk für jemanden kaufen, der erst nächsten Monat Geburtstag hat.

Allerdings muss das Set innerhalb der Werbeaktion gekauft werden.

Starter set verschenken

Das Starter-Set ist in jeder deutschen ALDI Filiale und in unserem Onlineshop erhältlich und kostet im Aktionszeitraum bis zum 02.06.2024 nur 2,99 €.

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https://www.alditalk.de/faq

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Ideen alleine reichen nicht. Sie müssen sich auch realisieren lassen!

Kostengünstig - auch das ist leider kein Maßstab.

Jemand der der bereit ist 1.000,- EUR auszugeben, freut sich sicher über ein Schnäppchen, das nur die Hälfte kostet. Ein Student, der 1.000,- EUR im Monat hat, weil er nebenbei jobt, wird sich wahrscheinlich sehr genau überlegen, ob er 50 % seine Monatseinkommen in eine Gartenlauben stecken will.

Schnell soll es gehen. Wie groß deine Laube ist verrätst du leider nicht.

Da es sich um eine alte DDR Laube handelt, muss sie mindestens 35 Jahre alt sein. Das ist ja schon mal was. Wie sieht Presspappe nach so langen Jahren aus?

Besteht die ganze Laube aus Pappe, oder lediglich die Innenverkleidung?

Welchen Zweck soll die Renovierung erfüllen. Möchtest du die Wände anschließend belasten, zum Beispiel Regale oder Hängeschränke montieren?

Stehen eher optische oder praktische Überlegungen im Vordergrund?

Lösungsvorschläge sollten natürlich die gegebene Beschaffenheit berücksichtigen.

Wände und Decke müssen in der Lage sein, die neue Verkleidung tragen zu können.

Deshalb würde ich zu leichtem Material, das verklebt werden kann, tendieren.

Wie so was aussehen könnte, siehst du im folgenden Video. Es soll lediglich ums Prinzip, nicht um das gezeigte Produkt gehen. Ähnliche Platten, dünner und günstiger könntest du dir auch in jedem Baustoffhandel oder Baumarkt beschaffen.

Was hast du denn bisher selbst überlegt, bzw. könntest du dir vorstellen?

https://www.youtube.com/watch?v=K0f_W2ruaWM&t=10s

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Fahrer ohne Fahrerlaubnis unterwegs: Ist auch der Beifahrer verantwortlich?

Wenn Sie als Fahrzeughalter nun dem Fahrer ohne erforderliche Fahrerlaubnis Ihr Auto überlassen, werden auch Sie als Beifahrer belastet. Ihnen droht eine Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr. Das regelt das Straßenverkehrsgesetz in § 21.

https://efahrer.chip.de/news/fahrer-ohne-fahrerlaubnis-unterwegs-ist-auch-der-beifahrer-verantwortlich_107012

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OLG entscheidet: Straßenbahnen haben immer VorfahrtRegelung der Vorfahrt von Straßenbahnen

Teilen sich Autos und Straßenbahnen den Verkehrsraum, ist die Regel einfach und eindeutig: Straßenbahnen haben immer Vorfahrt. Dies gilt auch bei grünem Lichtsignal für Autofahrer und speziell auch dann, wenn diese dabei Straßenbahnschienen kreuzen. Dies hängt mit der höheren Betriebsgefahr eines Schienenfahrzeugs zusammen. Eine Straßenbahn hat einen deutlich längeren Bremsweg, daher müssen Autofahrer ihr stets Vorfahrt gewähren. Auch wenn eine Ampelschaltung, die diese Situation gar nicht erst aufkommen lässt, die sicherere und wünschenswerte Variante darstellt, hat ein Pkw-Fahrer keinen Anspruch darauf. Ein gleichzeitiges Grünlicht für Straßenbahnen und Linksabbieger ist somit zulässig.

https://www.klugo.de/blog/olg-entscheidet-strassenbahnen-haben-immer-vorfahrt

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Hier geht es nicht um Tier-Liebe, sondern um Machtspielchen mit narzisstische Tendenzen!

Die Rechtslage ist klar und unmissverständlich.

Grundsatz: Der Eigentümer kann den Hund bei Trennung herausverlangen

Zunächst gilt: Wer sein Alleineigentum am Tier nachweisen kann, darf dieses auch behalten bzw. von dem anderen Partner herausverlangen. Dies ergibt sich aus § 985 BGB. Tiere sind zwar keine Sachen, gemäß § 90 a BGB sind die Vorschriften über Sachen jedoch entsprechend anzuwenden.

Die Frage des Eigentums ist grundsätzlich von der des unmittelbaren Besitzes zu unterscheiden.

Besitzer ist derjenige, der die tatsächliche Sachherrschaft über eine Sache bzw. ein Tier ausübt.

Eigentümer dagegen ist derjenige, dem die Sache rechtlich zugeordnet wird. Streiten die Parteien darüber, wem das Eigentum am Tier zusteht, kommt es oftmals auf eine umfangreiche Gesamtschau an.

Als Anhaltspunkte dienen im Streitfall regelmäßig Punkte wie:

  • Wer hat den Kaufvertrag unterzeichnet?
  • Wer hat den Kaufpreis gezahlt?
  • Wer zahlt Versicherung und Steuern?
  • Wer hat das Tier aktuell in seinem Besitz?

Diese Fragen hast du glaube ich hinreichend beantwortet.

Weitere Informationen zum Thema findest du hier:

https://www.kanzlei-fritz.nrw/2023/10/hund-bei-trennung/

Mein Tipp an deinen Vater:

Geld für den Anwalt sparen und lieber an den Tierschutz spenden!
...zur Antwort
Rechtlich gesehen bist du der Wohnungsgeber und deine Freundin UntermieterinWohnungsgeberbestätigung: Kostenlose Vorlage für die Ummeldung

Die Wohnungsgeberbestätigung ist eine Bescheinigung des Vermieters für das Einwohnermeldeamt über den Ein- und Auszug seiner Mieter. Sie ist ein Beleg dafür, dass Sie an einem Ort wohnhaft sind. Die Wohnungsgeberbestätigung – im Volksmund auch Wohnungsgeberbescheinigung oder Vermieterbescheinigung – muss bei der Anmeldung im Einwohnermeldeamt vorliegen. Ihre Ausstellung erfolgt formlos und schriftlich. Formlos bedeutet, dass kein einheitliches Formular vorgegeben ist. Wir beantworten die wichtigsten Fragen rund um die Wohnungsgeberbestätigung und bieten Ihnen eine kostenlose PDF-Vorlage zum Download an.

Was du sonst noch wissen solltest, erfährst du hier:

https://www.immonet.de/umzug/wohnungsgeberbestaetigung.html

Wer zahlt die Strafe wenn das ganze ans Tageslicht kommt.

In diesem Fall hätten sowohl deine Freundin, als auch du gegen das Meldegesetz verstoßen.

Allerdings müsste die Behörde auch nachweisen, dass sich der Lebensmittelpunkt tatsächlich bei dir und nicht an ihrer Meldeadresse befindet.

Dem Vermieter war es egal wer noch mit in der Wohnung lebte.

Das sollte es eigentlich nicht sein!

Grund hierfür sind die Nebenkosten. Diese werden entweder nach tatsächlichen Verbrauchen abgerechnet. Zum Beispiel Heizung und Wasser. Oder anteilig der im Haushalt lebenden Personen. Zum Beispiel die Müllabfuhr.

Stell dir folgendes Szenario vor:

Im Haus gibt es 2 Wohnungen. In einer Wohnung leben 2 in der anderen 1 Mieter.

Es entstehen 300,- EUR an Betriebskosten (u.a. für Müllentsorgung)

Dann fallen anteilig pro Mieter 100,- EUR an.

Tatsächlich leben aber 4 Personen im Haus.

Würden die Kosten fair berechnet, müsste jeder Bewohner nur 75,- EUR zahlen, also 25 % weniger.

Tatsächlich musst du im Nachhinein aber nicht mehr mit Konsequenzen rechnen.

Die Meldepflicht hat aber eigentlich auch einen ganz anderen Hintergrund.

Zum einen soll vermieden werden, dass Wohnungen zum Beispiel als Ferienwohnung, oder an Schwarzarbeiter aus Osteuropa total überteuert vermietet werden.

Wo kein Kläger, da kein Richter!

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Deine Beschreibung ist nicht nachvollziehbar!

Du behauptest:

Mein Arbeitgeber verlangt von mir, dass ich eingezäunte Grundstücke betrete, bei dem ich "etwaige Hindernisse überwinden soll".

Welchen Nutzen hat dein Arbeitgeber von dieser Aktion? Schließlich muss er dafür zahlen.

Näher will ich da nicht ins Detail gehen.

Das ist auch eigentlich gar nicht erforderlich. Du kannst aber bestimmt sagen, was du machen sollst, sobald du auf dem Grundstück bist, oder? Eine durchaus berechtigte Frage, die dir etwa auch der Bewohner des Hauses stellen könnte.

Offensichtlich sollst du auch unterschiedliche Grundstücke betreten.

Und was spricht dagegen den üblichen Weg zu nehmen. Auch eingezäunte Grundstücke haben in der Regel einen Zugang.

Gibt es einen Paragraphen im Arbeitsschutzgesetz wo steht, dass man die Arbeitsanweisung verweigern darf?

Wenn du dich selbst strafbar machst, indem du den Anweisungen deines Arbeitgebers Folge leistest, kannst du diese selbstverständlich auch verweigern, ohne arbeitsrechtliche Konsequenzen befürchten zu müssen.

Er sagt, das ist Legal, ich sage, dass ist Hausfriedensbruch und damit Illegal.

Ich halte es für utopisch, dass ein Arbeitgeber seine Angestellten zu Straftaten anstiftet oder diese diskutiert.

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Was geschieht, wenn ich dem Makler eine Pflichtverletzung nachweisen kann?

Wenn Sie nachweisen können, dass der Makler mutwillig einen Mangel verschwiegen oder gar verborgen hat, dürfen Sie laut § 123 des BGB den Kaufvertrag anfechten. Dann liegt eine arglistige Täuschung vor, die Sie als Käufer allerdings beweisen müssen. Wenn dieses Vorgehen erfolgreich ist, dürfen Sie vom Kaufvertrag zurücktreten, erhalten den Kaufpreis vom Verkäufer zurück und können die Provision oder Ihren Anteil daran vom Makler zurückfordern.

Was du sonst noch wissen solltest, erfährst du hier:

https://www.immobilienscout24.de/wissen/verkaufen/haftet-makler-fuer-maengel-beim-immobilienverkauf.html

Viel Erfolg!
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Probezeitmaßnahmen werden erst ab einer Überschreitung von 21 km/h verhängt!

Bis 21 km/h bleibt es bei einem Bußgeldbescheid bis 70,- EUR.

Du willst wissen:

muss ich jetzt irgendwas befürchten?

Dein Verhalten kann durchaus Konsequenzen haben. Unabhängig von der Probezeit.

Der Sachverhalt:

  • Tatvorwurf: 3 Geschwindigkeitsüberschreitungen
  • Alle 3 Verstöße wurden innerhalb der letzten 3 Monate begangen

Der erste Bußgeldbescheid wurde dir noch nicht zugestellt, da bist du bereits erneut auffällig geworden.

Die Führerscheinstelle kann die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen durchaus in Frage stellen, wenn davon ausgegangen werden muss, dass die verhängten Sanktionen nicht ausreichen, um die Verhaltensweise der Fahrers positiv zu ändern.

So kann zum Beispiel auch dem der Führerschein entzogen werden, der permanent falsch parkt. Dabei spielt es keine Rolle, dass er die Knöllchen stets bezahlt.

Die Annahme, es gibt keine Probleme, solange nur ein Bußgeld fällig wird, ist ein fataler Irrtum.

Schwer vorstellbar, dass ein Fahranfänger in relativ kurzer Zeit wiederholt die Verkehrsregeln missachtet.

Unabhängig von Bußgeldern und Probezeitmaßnahmen kann wohl davon ausgegangen werden, dass dich Regeln nicht sonderlich interessieren, oder?

Du kannst präzise sagen, wie schnell du warst, als du geblitzt wurdest.

Hier handelt es sich zudem lediglich um 3 Verstöße, die dokumentiert wurden. Die tatsächlichen Geschwindigkeitsüberschreitungen dürften erheblich höher sein.

Meine persönliche Meinung ist:

Auch wenn ich nicht davon ausgehe, dass du ernsthafte Konsequenzen befürchten musst, solltest du wissen, dass diese durchaus realistisch sein können.

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Altes Thema und neue Geschichten!
Hatte die 1 Prüfung Praxis B klasse nicht bestanden.

Das hast du bereits vor einigen Tagen verkündet. Auch damals hast du die Fahrschule für die nicht bestandene Prüfung verantwortlich gemacht. Wenn ich mich recht erinnere soll dir der Fahrlehrer sogar ausdrücklich gesagt haben, dass du dich nicht an Tempolimits (50 km/h) halten musst und ruhig schneller fahren kannst, richtig?

Meine Frage nach den Gründen für das negative Prüfungsergebnis hast du leider nicht beantwortet.

Du schreibst:

Die fahrschule sagte mir das 3? Doppelstunden nötig sind .
Jetzt grad gelesen das das nicht stimmt .

Das der Fahrlehrer eine Empfehlung ausspricht, damit die nächste Prüfung besser funktioniert, kannst du ihm wohl kaum zum Vorwurf machen, oder?

Und das es keine Verpflichtung geben kann, weitere 6 Fahrstunden absolvieren zu müssen, versteht sich eigentlich von selbst.

  1. Der Gesetzgeber schreibt vor, dass die Frist bis zum nächsten Prüfungstermin mindestens 14 Tage dauern muss. Grund hierfür ist in erster Linie die Verwaltung. Etwa die erneute Vorstellung zur praktischen Prüfung.
  2. Es ist auch sicher hilfreich, sich auf die nächste Prüfung vorzubereiten. Ob und in welchem Umfang hierfür weitere Fahrstunden empfehlenswert sind, muss individuell entschieden werden und kann nicht pauschal vorgeschrieben werden.

Angenommen, der Fahrschüler hat ein Verkehrszeichen übersehen und ist verkehrswidrig in eine Einbahnstraße abgebogen. Dann ist das sicher ärgerlich. 6 Fahrstunden währen in diesem Fall sicher unverhältnismäßig.

Wird durch ein Überholmanöver die Höchstgeschwindigkeit überschritten, ist die Prüfung zu Ende. Ist mir selbst passiert, als ich bei starken Regen einen LKW überholt habe. Der LKW hat so viel Wasser aufgewirbelt, dass ich mich nur noch darauf konzentriert habe, endlich an ihm vorbei gefahren zu sein.

An der nächsten Ausfahrt sollte ich die Autobahn verlassen. Wenig später erklärte mir der Prüfer, dass die Prüfung zu Ende ist. Für mich nicht nachvollziehbar, da ich wusste, nicht schneller als 100 km/h gefahren zu sein.

Mein Pech war, dass ich mich derart auf den LKW konzentriert hatte, dass ich nicht mitbekam, dass die Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h auf 80 km/h reduziert wurde. Dies wurde deutlich durch Verkehrsschilder (rechts und links) an der Autobahn angezeigt. Pech gehabt.

Regen, Schnee und schlechte Sicht sind zwar Gründe, aber keine Rechtfertigungen. Dumm gelaufen, aber keineswegs ein Grund für 6 weitere Fahrstunden.

Unglaublich aber war so wie ich mitbekommen habe sind einige Fahrschulen auf möglich viele Fahrschstunden aus zum finanziellen Wohlergehen ihrerseits

Bei deiner letzten Frage habe ich versucht dir zu erklären, dass deine Verschwörungstheorien nicht nachvollziehbar sind.

Die Fahrschule kann kein Interesse daran haben, ihre Fahrschüler vorsätzlich schlecht und unzureichend auszubilden.

Der Wettbewerb ist groß und eine überdurchschnittlich hohe Durchfallquote schlechte Werbung.

Negative Statements verbreiten sich immer sehr viel schneller als positive Bewertungen. Das ist so.

Eine Fahrschule, die ihre Kunden so abzockt, wie du dir das ausmalst, hätte in kürzester Zeit keine Fahrschüler mehr, die sie abzocken könnte.

Nicht zu vergessen, dass der Prüfer mit von der Partie sein muss. Denn der muss dich ja bewusst durchfallen lassen, damit die Fahrschule weitere Fahrstunden verkaufen kann.

Meine persönliche Meinung ist:

Tacheles statt üble Nachrede.

  • Warum sagst du nicht einfach mal, warum du die Prüfung nicht bestanden hast?
  • Warum hast du 50 Fahrstunden gebraucht, bevor du die Prüfung gemacht hast?
  • Warum hast du bei den ganzen Vorwürfen nicht längst die Fahrschule gewechselt?

Irgendwas muss dich ja magisch anziehen und gefallen, wenn du trotz der ganzen Vorwürfe keine Konsequenzen ziehst.

Sag' einfach mal was Sache ist.

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Oft ist bereits ein Perspektivwechsel hilfreich!
Der Fahrlehrer hat mich hochgradig schlecht unterrichtet.
Bin nach 50 Fahrstunden durchgefallen.

Wenn dich die Fahrschule bewusst abzocken wollte, müsste man sich fragen, weshalb sie damit bis nach der 50. Fahrstunde wartet? Üblich sind im Schnitt 30 Fahrstunden.

Die Fahrschule kann überhaupt kein Interesse daran haben, jemanden bewusst schlechter zu behandeln, als andere Fahrschüler.

Fahrschulen mit überdurchschnittlicher Durchfallquote hätten sehr schnell ein schlechtes Image.

Das, was du deinem Fahrlehrer vorwirfst, wäre also das Schlechteste, was er machen könnte. Er würde am meisten sich selbst schaden.

Warum bist du denn letztendlich überhaupt durchgefallen?

Der Prüfer fertigt ein Prüfprotokoll an. Dort kannst du exakt nachlesen, womit der Prüfer dieses mal nicht einverstanden war.

Du behauptest:

Nicht Fahrstunden wurden 11 Uhr vormittags gemacht und als Abendstunden abgerechnet Sonderfahrt.

Sonderfahrten sind Pflicht und durch den Gesetzgeber vorgeschrieben.

Eine Fahrstunde vormittags um 11:00 Uhr kann nicht einfach als Nachtfahrt (Sonderfahrt) abgerechnet werden.

Welchen Sinn sollte so etwas auch haben?

Nachgefragt:

Wenn die Fahrschule nur halb so schlecht ist, wie du sie beschreibst, musst du dich fragen lassen, weshalb du trotzdem schön brav ganz 50 Stunden dort hingegangen bist?

Wenn man dich über den Tisch ziehen will, wäre es normal, wenn du die praktische Prüfung nicht dort wiederholst. Warum machst du es trotzdem?

Ein Teil der immensen kosten zurückerstattet bekommen.

Wie kommst du denn auf das schmale Brett? Erbrachte Leistungen musst du selbstverständlich auch bezahlen.

Mein Tipp:

Was gelaufen ist, kannst du nicht mehr ändern und Vorwürfe bringen dich kein Stück weiter.

Beschäftige dich mit den Fehlern, die du gemacht hast und überlege dir was du beim nächsten Mal besser machen kannst.

Bei YYouTube habe ich mehr gelernt als in 40 Stunden

Dann steht doch einer erfolgreichen Prüfung nichts mehr im Wege.

Viel Erfolg!

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Was passiert bei einer Fahrt ohne den benannten Begleiter?

Fährt der Fahranfänger ohne die in der Prüfbescheinigung benannte Begleitperson, drohen ihm ein Bußgeld von 70 Euro und ein Punkt in Flensburg. Außerdem wird die Fahrerlaubnis der Klassen B und BE widerrufen. Da es sich um einen "schwerwiegenden Verstoß" innerhalb der Probezeit handelt, darf eine Neuerteilung der Fahrerlaubnis nur nach Teilnahme an einem Aufbauseminar erfolgen.

https://www.adac.de/verkehr/rund-um-den-fuehrerschein/erwerb/begleitetes-fahren/

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Konfliktmanagement rund um das Nachtragsangebot

Ein Nachtrag – ob gerechtfertigt oder nicht – führt schnell zu Konflikten. Im Bauvertragsrecht gilt jedoch eine Kooperationspflicht. Beide Vertragsparteien müssen verhandeln, Vorschläge des anderen zur Kenntnis nehmen und Streitigkeiten möglichst einvernehmlich beilegen.

  • Für den Auftragnehmer bedeutet das, ein angemessenes Angebot zu stellen, bei dem nicht schon im Vorhinein klar ist, dass es ohnehin abgelehnt wird.
  • Der Auftraggeber muss sich wiederum genau mit den Nachtragsangebot auseinandersetzen, das Prüfungsergebnis nachvollziehbar mitteilen und den nötigen Verhandlungsspielraum bieten.

Das Angebot einfach abzulehnen, ohne die Möglichkeit für ein Gespräch zu bieten, ist daher die denkbar schlechteste Option und führt nur zu Bauverzögerungen. Besser ist es, gemeinsam eine Lösung zu suchen: Vielleicht können z. B. einige Positionen entfallen oder günstiger angeboten werden. Wichtig ist wie immer gute Kommunikation.

Ausführliche Informationen zum Thema findest du hier:

https://bau-master.com/baublog/nachtrag-vob/#:~:text=Ein%20Nachtrag%20(auch%20%E2%80%9ENachforderung%E2%80%9C,ein%20Nachtragsangebot%20f%C3%BCr%20den%20Auftraggeber.

Nachgefragt:

Deine Beschreibung ist teilweise nicht nachvollziehbar

An dem "Nachtragsangebot" ist erkennbar, dass die Arbeiten aufgrund der bestellten Artikel nicht fachgerecht ausgeführt werden.

Für die Materialbeschaffung ist in der Regel der Auftragnehmer verantwortlich. Mehrkosten, die der Auftragnehmer verursacht, können selbstverständlich nicht auf den Verbraucher abgewälzt werden.

Das Vertrauensverhältnis ist derart geschädigt, dass wir Angst haben, dass wir um Schadensfall auf 50.000 Euro sitzen bleiben.

50.000,- EUR Schaden entstehen nicht, weil ungeeignetes Material eingekauft wurde. Wie kommst du auf diesen Betrag?

Bevor du dem Auftragnehmer einen Auftrag erteilt hast, hat dir dieser ein Angebot gemacht, in dem sowohl die zu erbringende Leistung, als auch die Beschaffenheit des Materials detailliert aufgeführt wurden.

Was ist eine Bedenkenanzeige nach § 4 Abs. 3 VOB/B?

Die Bedenkenanzeige nach VOB (auch Bedenkenanmeldung) ist eine Mitteilung der Auftragnehmer:in an die Auftraggeber:in, wenn die geplante Ausführung von Leistungen aufgrund von Bedenken nicht gewährleistet werden kann.

Beispiele sind die mangelnde Güte von Baustoffen und Bauteilen, oder wenn Unfallgefahr besteht. Aus Beweisgründen sollte die Bedenkenanzeige am besten schriftlich und vor Beginn der Arbeiten erfolgen.

https://www.planradar.com/de/bedenkenanzeige-vob-muster/#:~:text=besser%20als%20sanieren-,Was%20ist%20eine%20Bedenkenanzeige%20nach%20%C2%A7%204%20Abs.,Bedenken%20nicht%20gew%C3%A4hrleistet%20werden%20kann.

Du schreibst:

Bedenkenanzeige erhalten, die unser Sachverständiger bereits als nicht korrekt zurückgewiesen hat und den Auftragnehmer zum fachgerechtem Weiterbau nach den anerkannten Regeln der Technik auffordert. 

Der Vertrag mit dem Sachverständigen wurde ausschließlich zwischen dir und dem Sachverständigen geschlossen.

Die Bedenkenanzeige des Auftragnehmers gehört zu den gesetzlichen Informationspflichten, gegenüber dem Auftraggeber.

Was der Gesetzgeber vorschreibt, kann nicht durch einen Sachverständigen, als nicht korrekt zurückgewiesen werden. Das ist nachvollziehbar , oder?

Wie weiter oben bereits beschrieben, sind Auftragnehmer und Auftraggeber sogar verpflichtet zu versuchen, sich gütlich zu einigen.

Ein vereidigter Sachverständiger ist befähigt, einen vorliegenden Sachverhalt zu begutachten. Was sollte der Gutachter für dich prüfen? Ich nehme an die Zulässigkeit der Nachkalkulation.

Das entscheidet jedoch bis heute nicht der Sachverständige, sondern ein Richter.

Die Handwerker aufzufordern nach anerkannten Regeln weiter zu arbeiten, ist lachhaft. Wie kommt er dazu? Das hieße nämlich auch, dass der Auftragnehmer auf sein Recht verzichten und auf unvorhersehbare Mehrkosten sitzen bleiben soll.

Ein vereidigter Bau-Sachverständiger ist nicht billig. Ein Fachanwalt für Baurecht wäre sicher die bessere Wahl gewesen.

Du schreibst:

 Der Auftragnehmer hat sich im Laufe des Bauvorhabens nur als Baumvermittler herausgestellt. Das war nirgends für uns erkennbar.

Du wirst doch wohl wissen, mit wem du einen Werkvertrag geschlossen hast, oder nicht?

Der Bauvermittler kann selbstverständlich auch keine Nachkalkulation geltend machen.

Der Vermittler (Makler) erhält bei erfolgreicher Vermittlung eine Provision. Und zwar von der Partei, die ihn beauftragt hat.

Meine persönliche Meinung ist:

Du erzählst viel - sagst aber nichts.

Welche Arbeiten wurden bisher ausgeführt und abgenommen?

Wie wurde die Nachkalkulation begründet?

Wie kommst du auf 50.000,- EUR Schadenersatz?

Wer ist dein tatsächlicher Vertragspartner?

Du willst wissen:

Besteht hier möglicherweise ein Recht zur außerordentlichen Kündigung unsererseits?

Das ist gar nicht notwendig. Als Besteller kannst du den Vertrag bis zur Vollendung jederzeit kündigen. Das ist rechtlich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt.

Informationen zum Kündigungsrecht des Bestellers müsste ebenfalls etwas in deinem Werkvertrag stehen. Aber auch das trifft hier offensichtlich nicht zu.

§ 648 BGBKündigungsrecht des Bestellers

1Der Besteller kann bis zur Vollendung des Werkes jederzeit den Vertrag kündigen. 2Kündigt der Besteller, so ist der Unternehmer berechtigt, die vereinbarte Vergütung zu verlangen; er muss sich jedoch dasjenige anrechnen lassen, was er infolge der Aufhebung des Vertrags an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Arbeitskraft erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt. 3Es wird vermutet, dass danach dem Unternehmer 5 vom Hundert der auf den noch nicht erbrachten Teil der Werkleistung entfallenden vereinbarten Vergütung zustehen.

Wenn der Auftragnehmer 5 % der vereinbarten Vergütung geltend machen kann und du du von 50.000,- EUR Schadenersatz sprichst, müsste das ursprüngliche Auftragsvolumen 1.000.000,-

Aber gekündigt wurde der Vertrag offensichtlich noch nicht.

Meine persönliche Meinung ist:

Für eine seriöse Bewertung ist ein detaillierter Sachverhalt unabdingbar.

Aufgrund deiner Beschreibung ist nicht einmal klar, ob das ganze Geschäft überhaupt rechtskräftig ist.

Was ist da los?

...zur Antwort
Dein erster Ansprechpartner ist immer der Vermieter!

Der Vermieter ist verpflichtet, dir die uneingeschränkte Nutzung der Wohnung zu gewährleisten.

Fühlst du dich durch das Handeln eines Nachbarn belästigt oder bedroht, ist der Vermieter verpflichtet, den Verursacher abzumahnen und im Wiederholungsfall, ggf. auch zu kündigen.

Das Ankündigen einer Straftat (Sachbeschädigung) ist nicht strafbar.

...zur Antwort

Der PKW darf dort natürlich nicht parken!

Begründung:

Der PKW parkt außerhalb der ausgewiesenen Fläche zum Parken.

Zudem handelt es sich hier um eine Ein- und Ausfahrt (weißer Kombi).

Fahrern, die aus der Ausfahrt kommen und nach links auf die Straße fahren wollen, versperrt der Mini die Sicht.

Es handelt sich um eine 2-spurige Fahrbahn/Busspur mit einem Parkstreifen.

An solchen Gefahrenstellen ist es eigentlich üblich, dass freie Sicht zum querenden Verkehr vorgeschrieben wird.

der Pkw parkt nach dem Ende des absoluten Halteverbotsschilds und vor abgesenkten Bordstein, was ja erlaubt ist, 

Diese Annahme ist leider ein nicht selten teurer Irrtum. Das Parken am abgesenkten Bordstein rechtfertigt sogar das sofortige Abschleppen des PKW.

Übrigens: Sollte der weiße Wagen auf dem ersten Foto nicht fahren, sondern ebenfalls parken, so wäre das selbstverständlich auch nicht zulässig.

...zur Antwort
Deine Beschreibung ist nicht nachvollziehbar!

Du behauptest:

Mein Nachbar hat dies fotografiert und der Stadt gesendet.

Wenig später heißt es in einem Kommentar:

Da steht ein Name eines Zeugen,weshalb ich mal davon ausgehe,dass er dies gemeldet hat.

Tatsachen und Spekulationen sind nicht dasselbe.

Du schreibst:

Nun liegt eine Geldstrafe vor in Höhe von 25Euro und möchte fragen ob ich diese zahlen sollte oder nicht.

Die Stadt verhängt keine Geldstrafen, sondern Bußgeldbescheide. Ich bin sicher, du findest in dem Bescheid nicht ein einziges Mal den Begriff "Geldstrafe" - oder?

Ein tatsächlicher Sachverhalt ist für eine Bewertung jedoch unverzichtbar.

Meine persönliche Meinung ist:

Wenn dein Nachbar als Zeuge genannt wurde, könntest du ihn doch einfach mal fragen, was ihn zu seiner Entscheidung veranlasst hat.

Dies ist jedoch nicht der Fall,da weder ein Schild noch irgendetwas darauf hingewiesen hatte das ich im Halteverbot stehen würde

Was verstehst du unter "irgendwas"?

Bist du sicher, dass du nicht doch vielleicht unzulässig hast? Vorstellbar wäre z.B. das Parken bei abgesenktem Bordstein, etwa im Bereich von Ausfahrten. In diesem Fall wäre der Vorwurf, falsch geparkt zu haben begründet. Auch dann, wenn du die Ausfahrt nicht versperrt hast.

Parken auch andere Fahrzeuge in diesem Bereich der Straße?

Was glaubst du könnte dein Nachbar für ein Motiv gehabt haben?

Ob du den Bußgeldbescheid über 25,- EUR bezahlen sollst, kann aufgrund deiner widersprüchlichen Angaben leider nicht seriös beantwortet werden.

Die Frage, die hier zu klären ist, ist Folgende:

Hat die Bußgeldstelle einen einklagbaren Anspruch gegen dich?

Du schreibst:

jedoch habe ich einen Brief von der Stadt erhalten,indem steht ich hätte mein Auto im absoluten Halteverbot geparkt.

Es ist unwahrscheinlich, dass die Bußgeldstelle Informationen von Bürgern, ungeprüft als Parkverbot behandelt und auf gut Glück ein Busgeld verhängt.

Als Alternative zum Bezahlen bleibt dir leider nur der Widerspruch gegen den Bußgeldbescheid.

Wenn du sicher bist, nicht gegen die Verkehrsregeln verstoßen zu haben, gibt es auch keinen Grund dafür zu büßen.

Was ist denn überhaupt mit den Fotos? Handelt es sich dabei ebenfalls nur um eine Annahme?

Was für mich nicht so recht verständlich ist, ist Folgendes:

Wenn das Ordnungsamt jedes Vergehen verfolgen müsste, das ich täglich sehe, hätte es viel zu tun.

Parken auf dem Radweg oder Behindertenparkplatz. Parken vor Ein- und Ausfahren. Parken ohne gültigen Parkschein, um nur einige zu nennen.

Wäre dann nicht auch Bußgeld für alle ein Bußgeld fällig, die ich während der Fahrt beim Telefonieren fotografiert habe?

Mein persönlicher Tipp:

Im Internet gibt es Angebote von Anwälten, die eine kostenlose Unterstützung gegen Bußgeldbescheid versprechen.

Kostenlos ist lediglich die erste Einschätzung des Anwalts. Die fällt erfahrungsgemäß vielversprechend aus.

In Erwartung, sich das Bußgeld ersparen zu können, erteilt man dem Anwalt dann oft ein Mandat (Auftrag), damit dieser das Widerspruchsverfahren abwickelt.

Leider ist diese Dienstleistung nicht mehr kostenlos. Akteneinsicht beantragen, den Widerspruch formulieren, den Mandanten informieren, usw. Diese Leistungen stellt der Anwalt in Rechnung. Da kommen schnell ein paar Hunderte zusammen, die der Mandant erst einmal bezahlen soll, bevor der Anwalt Klage beim Gericht einreicht.

Häufig wird dem Mandanten erst jetzt klar, auf was er sich eingelassen hat. Rechtlich ist die Forderung des Anwalts in der Regel nicht zu beanstanden. Und tatsächlich sind die Kosten auch im Kleingedruckten zu finden. Nur das liest halt kaum jemand.

Zahlt der Mandant nicht, legt der Anwalt seine Vertretung nieder. Am Ende ist der Betroffene keinen Schritt weiter. Dafür hat er die Anwaltskosten am Hals, die der Anwalt notfalls auch einklagt.

Als wirklich lieber 3 x fragen und sich bestenfalls schriftlich bestätigen lassen, was unverständlich ist.

Konkrete Fragen stellen:

"Welche Leistung des Anwalts ist kostenlos"?

"Welche Leistungen stellt der Anwalt in Rechnung"?

"Mit welchen Kosten muss der Mandant als Unterlegener in einem Widerspruchsverfahren rechnen"?

Fazit: Entweder du machst dir die Mühe und kannst nachweisen, das du nicht im Halteverbot geparkt hast, oder du bezahlst lieber die 25,- EUR und hast deine Ruhe.

Viel Erfolg!

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Die Regeln der Straßenverkehrsordnung sind klar und unmissverständlich

Du schreibst:

In meiner Stadt gibt es eine Stelle, wo ein Stopschild ist aber die Haltelinie ist direkt nach einem Zebrastreifen.

In diesem Fall musst du 2 x anderen Verkehrsteilnehmer Vorrag gewähren.

  1. Zebrastreifen. Du musst deine Geschwindigkeit reduzieren und bremsbereit sein, falls Fußgänger die Straße queren wollen.
  2. Die Haltelinie: Ist der Fußgängerweg frei, fährst du bis zur Haltelinie vor und hältst an.
Soll ich dann in der Prüfung auf dem Zebrastreifen die 3 Sekunden warten oder davor?

Wo muss ich am Stoppschild anhalten?

Fahren Sie an ein Stoppschild heran, müssen Sie an der Haltelinie anhalten. Dies ist eine weiße durchgezogene Linie auf dem Asphalt. Ist diese nicht vorhanden, ist an der Sichtlinie zu halten, also an dem Punkt, von dem aus die Straße des Querverkehrs überblickt werden kann.

Weitere Informationen findest du hier:

https://www.bussgeldkatalog.org/stoppschild/

Tipp: Solche Fragen kannst/solltest du aber auch einfach mal deinem Fahrlehrer stellen.

Neben einer richtigen Antwort erhältst du in der Regel auch Gelegenheit, auf eine realistische Verkehrssituation zu reagieren.

Wenn du deinem Fahrlehrer die beschriebene Stelle nennst, bin ich sicher, dass er diese, oder vergleichbare auch mit dir befährt.

Meine persönliche Meinung ist:

Während der praktischen Prüfung herrscht erfahrungsgemäß Anspannung. Bei dem einen weniger, bei dem anderen mehr.

Zusätzlichen Stress durch Unsicherheit braucht sicher niemand. Fragen wie diese lassen sich schnell und einfach beantworten und das richtige Verhalten trainieren.

Welches Verhalten ist richtig, wenn bereits ein Fahrzeug an der Haltelinie steht?

Hinter dem Auto und ggf. teilweise auf dem Zebrastreifen halten, weil das Auto unmittelbar weiter fährt?

  • Hinter dem Vordermann halten, weil ich nur kurzfristig auf dem Zebrastreifen stehenbleibe und noch genug Platz für Fußgänger vorhanden ist
  • Oder vor dem Zebrastreifen halten und warten bis das vordere Fahrzeug abgebogen ist?

Tipp: Der Fahrlehrer soll dir das Autofahren beibringen. Erfahrungsgemäß werden hierfür bevorzugte Strecken des Fahrlehrers abgefahren.

Diese muss ein Zeitfenster von 90 Minuten (1 Doppelstunde) ausfüllen, möglichst viel Wissen vermitteln und rechtzeitig beendet sein, weil bereits der nächste Fahrschüler wartet.

Ohne zu wissen, was den Fahrschüler beschäftigt und Erklärungsbedarf besteht, spult er den regulären Lehrplan ab.

Viele Fahrschüler trauen sich nicht, ihren Fahrlehrer anzusprechen und vergeben dadurch die Chance auf nachvollziehbare Lösungen.

Die Annahme, sich durch Fragen zu blamieren oder den Fahrlehrer zu nerven ist falsch.

Der Fahrlehrer reagiert verständnisvoll und geht in der Regel auf das, was einen Fahrschüler interessiert ein.

Weitere Situationen, in denen sich Fahrschüler unsicher fühlen sind u.a.

  • Anfahren am Berg
  • Hoch und runter schalten der Gänge
  • Rückwärts einparken

Der Fahrlehrer hat häufig auch ein paar Tipps parat, wie man sich Verkehrsregeln leichter merken kann.

So hat mein damaliger Fahrlehrer im Bezug auf die Vorfahrtsregel rechts vor links immer gesagt: "Wer von rechts kommt hat Recht".

Ob das richtig formuliert ist, lässt sich vielleicht in Frage stellen. Als einfache Regel, die sich gut behalten lässt, weiß der Fahrschüler in der Prüfung aber immer, welches Verhalten richtig ist. Und nur darum geht es letztendlich bei der praktischen Prüfung.

Die gute Nachricht ist:

Wenn man die praktische Prüfung nicht besteht, liegt es erfahrungsgemäß weniger daran, dass sie Situation völlig unbekannt war.

Sehr viel häufiger stellen die Probanden später fest, dass sie einfach aufgrund von Stress so aufgeregt waren und eine falsche Entscheidung getroffen haben.

Das hat nichts damit zu tun, dass der Prüfling nicht Auto fahren kann. Denn das könnte er 14 Tage später wahrscheinlich auch nicht besser.

Neben Kenntnisse über die Straßenverkehrsordnung spielt auch die persönliche Eignung des Fahrers eine maßgebliche Rolle.

Nervosität und Unsicherheit können im Straßenverkehr für den Fahrer und andere zu schweren Unfällen führen.

Tipp: Prüflinge führen die Anweisung des Prüfers aus und sehen permanent in der Rückspiegel um eine Reaktion des Prüfers zu erhalten.

In der Regel sehen sie jedoch lediglich einen Prüfer, der sich Notizen zu machen scheint.

Nicht selten interpretiert der Prüfling das als eine negative Bewertung des Prüfers.

Umso mehr der Prüfer schreibt, desto größer wird die Unsicherheit und damit das Risiko Fehler zu machen.

Gut zu wissen:

Prüfer haben in der Regel eine feste und bevorzugte Prüfstrecke. Hinzu kommt der Fahrlehrer, der auf dem Beifahrersitz sitzt und in einer Gefahrensituation eingreift.

Viele Prüfer nutzen die 55 Minuten um nebenbei auch andere Aufgaben zu erledigen. Oft Arbeiten, die sich so bequem erledigen lassen, aber mit der Prüfungsfahrt wenig zu tun haben.

Vor Jahren hat mir mal ein Prüfer Folgendes erklärt:

Ein Prüfling, der stets eine Bestätigung seiner Entscheidung erwartet, ist unsicher oder möchte für seine Leistung belohnt werden.

Wer etwas macht, um belohnt zu werden, macht es ggf. nicht mehr, wenn die Belohnung fehlt.

Für beides gibt es jedoch wenig Spielraum. Schließlich geht es nicht darum, dem Prüfer zu gefallen. Der Prüfling soll den Prüfer davon überzeugen, dass er in der Lage ist, sich gefahrlos im Verkehr zu bewegen. Auch dann, wenn kein Fahrlehrer und kein Prüfer im Fahrzeug sitzt.

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Deine Beschreibung ist nicht nachvollziehbar!

Du schreibst:

Ich fahre auf der Landstraße höchstens 80kmh.

Gibt es einen bestimmten Grund dafür, dass du höchstens 80 km/h fährst, obwohl die Höchstgeschwindigkeit 100 km/h beträgt und es die Verhältnisse zulassen?

Meistens sind es BMW Fahrer die gefährlich überholen lol.

Soll der nachfolgende Verkehr ebenfalls mit höchstens 80 km/h hinter dir her schleichen? Umso mehr KFZ müssen überholt werden.

 ich hab währenddessen mein Leben nicht riskiert und Sprit gespart.

Würdest du deine Geschwindigkeit anpassen und z.B. 95 km/h fahren, würden dich vielleicht auch weniger Fahrzeuge überholen.

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Fahren im Kreisverkehr: So funktioniert's

Das Fahren im Kreisverkehr verunsichert oft auch geübte Autofahrer. Wann muss man blinken, wer hat Vorfahrt, wie verhält man sich im mehrspurigen Kreisverkehr? Wer diese Regeln beachtet, ist auf der sicheren Seite. 

Für jeden Kreisverkehr gilt: Fahrzeuge fahren nach rechts ein und dann entgegen dem Uhrzeigersinn.

Bild zum Beitrag

Weitere Informationen findest du hier:

https://www.adac.de/verkehr/recht/verkehrsvorschriften-deutschland/kreisverkehr/#zweispuriger-kreisverkehr-wer-faehrt-wann-raus

Gute Fahrt!
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