Wenn ich es jetzt richtig im Kopf habe wäre dies "Erregungen öffentlichen Ärgernisses" und damit auch eine Straftat. Könntet eine Anzeige kassieren, wenn euch jemand erwischt.

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Fake.

Kannst du auch ganz leicht kontrollieren indem du dich in deiner Servicewelt einloggst und nach einer solchen Aufforderung schaust.

Zur Not beim Kundendienst anrufen und ganz wichtig, nicht auf den Link in der SMS klicken.

Tipp für die Zukunft: Winsim verwendet .de und nicht .com

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Grundsätzlich erlöschen mit der Volljährigkeit die Informationsrechte der Eltern.

Die Schule geht dennoch davon aus, dass du damit einverstanden bist.

Teile einen Wiederspruch, am besten per Mail (schriftlich) der Schule mit und sag, dass nur noch du allein über dein Leistungsstand zu informieren bist.

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Eine gemeine Gefahr ist ein Begriff für eine Sachlage, bei der eine unbestimmte Zahl von Personen oder zahlreiche Sachwerte von mindestens insgesamt hohem Wert gefährdet sind

https://de.wikipedia.org/wiki/Gemeine_Gefahr

Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__323c.html

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Nein ist nicht zu teuer

Jede Dienstleistung ist auf lange Sicht "teuer", je nachdem natürlich was man selber als teuer empfindet.

Ne Beziehung könnte dort allerdings abhilfe schaffen.

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Wenn ich mich jetzt nicht komplett täusche darfst du überall fahren, außer auf Autobahnen und Kraftfahrstraße (technische Mindestgeschwindigkeit 60 km/h)

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Entweder deine Eltern von diesem überzeugen, oder ein anderes kaufen, oder bis zu deinem 18. warten und dir dann den C180 kaufen.

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Grundsätzlich kann man nach einem rechtskräftigen Urteil nicht noch einmal der selben Straftat angeklagt werden

...AUßER...

  1. Es tauchen neue Beweise auf, welche zu einer Veruteilung führen könnten
  2. Es kommt heraus, dass das vorige Urteil durch Täuschung, oder Manipulation erwirkt wurde

Siehe:

Grundgesetz Artikel 103 Absatz 3

Strafprozessordnung (StPO) § 359

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Ohne zu wissen um welches Auto es sich handelt und was genau kaputt ist, ist es nicht möglich darüber eine Aussage zu treffen.

Allgemein gesagt: Mit einem entsprechenden Werkstatthandbuch für dein Modell machste schonmal nichts falsch.

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