Ich habe freundlich reagiert, eine meiner Töchter ist mit einem Ausländer verheiratet, einem Schweizer. Ich hätte ebenso freundlich reagiert bei einem Franzosen, Liechtensteiner, Holländer, Schweden, Dänen, Belgier oder Schotten. Alles Ausländer - unserer gleichen weißen europäischen Ethnie.

Wenn Du Fremdethnien meinst wie etwa Schwarze, Araber, Asiaten dann nenne die Klientel beim Namen !

"Religiöse", insbesondere Moslems kamen für meine Kinder ohnehin nicht in Frage, gleich welcher Ethnie.

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Klipp und klar =

Ja, sie dürfen da Du minderjährig bist.

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Die Verstorbener weil es sie nicht mehr gibt.

Die vorgetäuschte Liebe all jener die ich hinter mir ließ.

Die eines Schwulen der mich fast zwei Jahre stalkte und wollte das ich "es doch einmal probieren solle, dann nie wieder "Frau". Ich habe es ihm ein Letztes Mal in einem nicht einsehbaren Hauseingang erklärt das ich NICHT schwul bin, es NICHT "einmal versuchen" wolle und das es so er sich mir nur noch ein einziges Mal nähert noch mehr AUA gibt, sehr viel mehr.

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Dafür mußte ich mich in meinem ganzen Arbeitsleben lang nicht künstlich "motivieren". Der Wecker klingelt, Augen auf, Aufstehen, Wecker abstellen und der Tag hat begonnen.

Heute als Rentner genieße ich es sehr jeden Tag ausschlafen zu können. Ich stehe heute erst zwischen 05:00 und 06:00 auf und nicht mehr um 04:00 wie im Arbeitsleben.

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Ich tendiere zu nein...

Eine Fernbeziehung ist keine Beziehung, maximal eine Brieffreundschaft.

Eine Beziehung brauch körperliche Nähe, reales Zusammensein. Ich habe das hinter mir. Ich hätte es nie für möglich gehalten das ich mich im Netz in eine Frau verlieben könnte die ich nie persönlich sah. Und doch passierte es uns. Wir schrieben uns, telephonierten stundenlang über 1,5 Jahre, dann nahm ich eine Ferienwohnung in ihrer Stadt und wir lernten uns persönlich kennen. Ein Jahr später zog ich 1.100 Km Richtung Norden in ihre Stadt und wir waren real zusammen. Es hielt 6 Jahre.

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Freunde weil

Weil ich die Person kenne und ihr Vertrauen.

In meinem Falle ist es meine Nachbarin unter mir. Wir haben seit Jahren die Wohnungsschlüssel des Anderen für Notfälle. Sie kennt meinen Kater und er mag sie sehr.

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Nein, sicher nicht.

Wenn es mir einfiele meine Rente in Quebeck oder in Schweden weiter zu verleben dann erkundige ich mich selbst um alles was es zu wissen und zu bedenken gilt.

Ich brauchte noch nie in meinem Leben ein "Coaching", ich regele mein Leben selbst, lerne aus Fehlern und mache meine eigenen Erfahrungen.

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Bei der Beerdigung meines guten Freundes vor ein paar Wochen.

Ich war entsetzt als der Angestellte des Bestatters der die kleine Zeremonie am anonymen Urnenfeld abhielt anfing aus einen Ordner abzulesen das mein Freund nun bei irgend einem "Herren" sei, in "Paradiesen" herumhüpfe und weiteren "religiösen" Schwachsinn. Ich musste mich zurück halten als er meinen Freund als "guten "Christen" beleidigte. Mein verstorbener Freund war wie ich ein Atheist und ANTI - "religiös".

Ich mußte mich zurück halten weil zwei Frauen währen des Vorgangs eifrig über Mode und Urlaub tratschten, und das in normaler Lautstärke. Wen der Verstorbene gleich 0 interessiert der braucht nicht zur Beerdigung gehen !

Ich hätte mich übergeben können über soviel geballte Heuchelei.

Getrauert haben wohl nur seine Frau und ich.

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Wissenschaft

An Beides nicht.

Wissenschaft ist eine Tätigkeit, ist erforschen der Realität. Wissenschaft bietet keine "Glaubens" - Inhalte.

"Götter" sind Popanze aus des Menschen Phantasie. Und wie immer, von welchem der abertausenden "Gott" - heiten die der Mensch schuf sprichst Du eigentlich ?

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Stelle den unreifen ERWACHSENEN Bengel vor die Wahl, er benimmt sich angemessen oder er fliegt raus. So einfach ist das.

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Meinung des Tages: Transfrau wird von einem Frauen-Fitnessstudio abgewiesen – wie schätzt Ihr den Fall ein, der womöglich vor Gericht landen wird?

Frauen-Fitnessstudios sind keine Seltenheit mehr, man findet sie vermutlich an mehreren Stellen in den meisten größeren Städten. In Erlangen allerdings sorgte eines dieser Studios nun für Schlagzeilen. Eine als Mann geborene Frau wollte Mitglied in einem Studio werden. Die 28-jährige ist als Frau anerkannt, hat aber noch keine geschlechtsangleichende Operation gemacht. Das Fitnessstudio verwehrte ihr die Mitgliedschaft. Daraufhin wandte sie sich an die Antidiskriminierungsstelle. 

Das fordert die Antidiskriminierungsstelle 

Das Fitnessstudio erhielt von der oben genannten Institution eine dreiseitige Stellungnahme. Darin wird unter anderem erwähnt, dass die Frau, der die Mitgliedschaft verwehrt wurde, zivilrechtliche Schritte erwägt. Weiter plädiert die Antidiskriminierungsstelle für eine einvernehmliche Lösung. Der Vorschlag: Eine Entschädigung in Höhe von 1.000 Euro soll das Studio aufgrund der erlittenen Persönlichkeitsverletzung zahlen. Es wird auch erwähnt, dass die Betroffene sogar auf Nutzung von Duschen und Umkleiden verzichtet. 

Reaktion des Fitnessstudios 

Das Studio erteilte der Aufforderung der Antidiskriminierungsstelle eine mehr als deutliche Absage. So erklärte etwa der Anwalt des Studios, dass wenn dann ein Gericht entscheiden müsse, ob überhaupt eine Diskriminierung vorliegen würde. Weiter sieht er nicht, dass es im Aufgabenbereich der Antidiskriminierungsstelle liegen würde, etwaige Entschädigungsansprüche geltend zu machen. In seinen Augen ist das lediglich eine Anmaßung judikativer Kompetenzen. 

(Reißerische) Schlagzeilen und Auseinandersetzungen auf X

Das von Julian Reichelt (Ex-Bild-Chefredakteur) verantwortete Portal „Nius“ griff den Fall auf. Die Überschrift lautete „Regierung will 1000 Euro Bußgeld für Frauen-Fitnessstudio, weil es einen Mann nicht in die Dusche lassen will“.

Die Betreiberin des Studios äußerte sich ebenfalls. Sie argumentierte, dass sie Verständnis für die Situation der Frau habe, sie allerdings nur einen Trainingsraum, nur eine Umkleide und eine Dusche hätten. Weiter seien 20 Prozent der Mitglieder Musliminnen. Würden Sie die angeforderte Mitgliedschaft erlauben, würde es wirken, als ließe das Studio einen Mann dort trainieren. Auf X (ehemals Twitter) entbrannten viele Diskussionen zum Thema. 

Reaktion aus dem Bundesjustizministerium 

Auf Anfrage erklärte das Ministerium, dass Rechtsauffassung der Antidiskriminierungs-Stelle (ADS) für Gerichte oder andere Stellen nicht bindend sind. Sanktionen wie Bußgelder oder ähnliches dürften sie demnach nicht verhängen. Selbstverständlich seien Vorschläge für eine einvernehmliche Einigung möglich, aber eben nicht bindend. 

Weiter seien unterschiedliche Behandlungen wegen des Geschlechts erlaubt, wenn es einen sachlichen Grund gebe. So wurde erklärt, ein sachlicher Grund würde genau dann vorliegen, wenn eine unterschiedliche Behandlung dem „Bedürfnis nach Schutz der Intimsphäre oder der persönlichen Sicherheit Rechnung“ tragen würde. Dies sei unberührt vom Selbstbestimmungsgesetz. Vertragsfreiheit und Hausrecht, so stehe es ausdrücklich im Gesetztext, werden nicht berührt

Ataman von der ADS betonte wiederholt, dass ihre Stelle unabhängig sei und lediglich versuche, dass Fälle dieser Art gar nicht erst vor Gericht landen. Außerdem habe die Betroffene sich wiederholt dazu bereit erklärt, weder die Umkleideräume noch die Duschen im Fitnessstudio zu betreten. Ataman findet deshalb, dass das Argument des Hausrechts an dieser Stelle nicht wirklich gelte. 

Unsere Fragen an Euch: 

  • Wie bewertet Ihr diesen Fall? 
  • Sollte es zu einer Gerichtsverhandlung kommen? 
  • Sollte das ADS gegebenenfalls auch juristische Kompetenzen zugesprochen bekommen?  
  • Sollte das Hausrecht in derartigen Fällen ausgesetzt werden?
  • Könnt Ihr die Positionen der unterschiedlichen Seiten nachvollziehen?

Wir freuen uns auf Eure Antworten!
Viele Grüße
Euer gutefrage Team

Bitte beachtet auch bei einer Frage zu viel diskutierten Themen wie diesem unsere Netiquette. Wir freuen uns auf Eure Diskussionen auf Augenhöhe!

Quellen:

https://www.rnd.de/panorama/erlangen-fitnessstudio-weist-trasfrau-ab-fall-koennte-vor-gericht-gehen-3VRRIKBCNFK2LHTSAAUPR76WMQ.html
https://www.nius.de/politik/regierung-will-1000-euro-bussgeld-fuer-frauen-fitnessstudio-weil-es-einen-mann-nicht-in-dusche-lassen-will/7517c182-22a1-440f-bb22-fd8e05a17f8d
 

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Ich finde, das Studio ist im Recht, denn ...

Denn ein freies Unternehmen kann selbst entscheiden wem es Dienstleistungen verkauft oder nicht. Ein Rechtsanspruch auf die Aufnahme in einen Verein oder die Dienstleistung eines bestimmten Unternehmen existiert nicht.

Denn wenn der Kläger Recht bekommt werden alle Schutzeinrichtungen für Frauen obsolent. Ein biologischer Mann ist ein biologischer Mann, egal als was er sich "fühlt".

Bekommt der Mann der sich als Frau fühlt Recht dürfen biologische Männer im Frauenhaus Schutz finden, die Frauensauna besuchen und sämtliche Einrichtungen in Anspruch nehmen welche explizit für Frauen sind.

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