Also ,man hat einen Haftbefehl nur unter Meldeauflage außer Vollzug ( heisst verhaften ) gesetzt.
Wenn Du die Meldeauflage nicht einhältst,besteht Grund den Haftbefehl zu vollstrecken.
Wann und wo das dann passiert ,kann Dir keiner sagen.
Da man schon sehr gnädig mit Dir umgegangen ist ,Dir eine letzte Chance gibt,die Meldeauflage zu erfüllen ,kannst Du damit rechnen,das untermittelbar nach einem weiteren Meldeverstoß,hier kann sogar intern eine Meldung abverlangt werden,ob Du bei der Polizeistation an dem Tag x gewesen bist,
der Haftbefehl vollstreckt wird ,nach Dir gefahndet wird und Du dann direkt in die JVA überstellt wirst.
In einem späteren Urteil könnte sich das ,vor allem Im Jugenstrafrecht ,Erziehungsgedanke und Einsicht ,negativ auswirken.