Ja, das darfst du. Der Interessent hatte lange genug Zeit und du hast alles richtig gemacht. Es liegt kein gütiger Mietvertrag vor, worüber du evtl. sogar froh sein kannst. Dieser Mieter hätte dir nur Schereieien bereitet.

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Hat der nicht. Der liegt auch noch im Krankenhaus. Vielleicht hat er den Freispruch geträumt.

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Einladung zum Gerichtsverfahren?

Ich habe heute einen Brief vom Gericht erhalten. Vor etwa einem Jahr habe ich kurz gesagt einer Person ein paar Schläge mit der flachen Hand ins Gesicht gegeben, und ihn aufgefordert mir seine JBL Musikbox zu geben. (Er meinte wenige Tage davor zu einer Person, das er mich "Barfuß Nachhause laufen lässt", wodurch ich so reagiert habe). Nun hat er mich danach angezeigt, ich musste zur Polizei und zur Jugendgerichtshilfe. Ich habe dort ein Schuldgeständnis abgelegt und Reue gezeigt. Ich habe ihm die Kosten der Musikbox zurück erstattet. Die Frau in der Jugendgerichtshilfe meinte das ich eigentlich einen guten Eindruck mache und sie denkt das es eine einmalige Sache von mir war, daher rät sie der Staatsanwaltschaft die Sache fallen zu lassen. Allerdings sollte ich nicht damit rechnen das sie fallen gelassen wird sondern Sozialstunden auf mich zukommen. Wie gesagt habe ich heute den Brief erhalten und bin jetzt völlig überfordert. Ich bin 17 Jahre alt, und habe keine Lust ins zu Gefängnis zu gehen da ich jetzt vor kurzem meinen Realschulabschluss absolviert habe und jetzt ins Berufsleben starten wollte. Außerdem habe ich mich etwas belesen, "Räuberische Erpressung" zählt als ein Verbrechen, also eine Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr. Noch dazu benötige ich einen Pflichtverteidiger. Allerdings weiß ich absolut nicht wie ich das bezahlen soll. Vorerst bezahlt ja die Staatskasse den Pflichtverteidiger, bei Unschuld bleibt das meines Wissens auch so. Allerdings bin ich ja nicht wirklich Unschuldig. Ich bereue das alles zutiefst und ich habe mich stark verändert seitdem. Ich bin auch nicht Vorbestraft und war/bin eigentlich nie gewalttätig gewesen. Wie gesagt habe ich ihn auch nicht übel hingerichtet sondern ihn nur wenige "Backpfeifen" ins Gesicht gegeben. Seine linke Gesichtshälfte war etwas gerötet und er klagte über kurzfristige Kopfschmerzen in seiner Aussage bei der Polizei.

Was soll ich tun? Wie verhalte ich mich im Gericht? Was soll ich sagen? Welche Kosten kommen auf mich zu und mit welcher Strafe könnte ich rechnen?

Ich danke für die Hilfe im voraus.

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Räuberische Erpressung mit vorsätzlicher Körperverletzung. In beiden Fällen Vorsatz. Das hättest du dir vorher überlegen sollen.

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Fände ich schlecht, weil

das ein Eingriff in die Privatsphäre sowie Selbstbestimmung, ist.

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Dass du bürgst und mit deinem Vermögen haftest, ist dir schon klar? Zahlt der andere also nicht, kommen die zu dir. Insofern solltest du dir das ganz genau überlegen. Ich würde sowas nicht machen.

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Früher bist du auf Gedeih und Verder zusammengeblieben, weil eine Scheidung noch nach Schuld ging. Warst du als Frau schuldig geschieden, hast du keinen Unterhalt bekommen, die Kinder verloren und die Chance auf Wiederheirat war ebenfalls nicht gegeben. Du warst doppelt gebrandmarkt, Einmal " schuldig geschieden" und überhaupt geschieden. Scheidung war ein Skandal.

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Das frage ich mich auch und ob ich dieses Jahr statt Rost statt Bräune, durch den vielen Regen ansetze.

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Nein hätte sowieso nie die AfD gewählt

aber wenn du nach Skandalen gehst, darfst du überhaupt nichts wählen. Der eine ist Vorstandsvorsitzender bei Wirecard, betreibt betrügerischen Konkurs und ist jetzt Bundeskanzler, der andere " vergißt doch glatt" seine Einnahmen aus Immobilien zu versteuern und so geht es weiter.

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Ruf erstmal Amazon an. Anhand deiner hinterlegten Mailadresse können die das klären.

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Während meines Studiums habe ich in einer Einrichtung gearbeitet die Frauen hilft, aus der Prostitution auszusteigen. Von 100 Frauen wurden 70 zwangsprostituiert und das waren genau 70 zuviel. Die restlichen 30 waren Hausfrauen, die sich ihr Haushaltsgeld aufgebessert haben. Die haben mal vier Monate gearbeitet, dann wieder ein bis zwei Jahre nicht. Wir hatten auch Schutzwohnungen, in denen wir die Frauen erstmal untergebracht und einige dann in andere Städte gebracht haben. So leicht hast du aber keine Schutzwohnung bekommen. Wir mussten den Eindruck haben, dass die Frau wirklich aussteigen will und nie mehr zurückkommt. Deswegen in Härtefällen auch andere Stadt, um die aus ihrem schädlichen Umfeld wie Freund, wegzubekommen. Beim Neustart waren wir mit Ämtern, Wohnungs- und Jobsuche behilflich.

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Mach schnell einen Screen von der angebotenen Ware und schick das Paypal mit deinem Verkaufsprofil, wo du das Bild noch drin hast. Gleichzeitig rate ich dir, umgehend Strafanzeige wegen Warenbetrug gegen den Käufer zu erstatten. Den Namen hast du ja, weil Paypal.

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