Gemäß §10 Abs. 1 LImSchG NRW dürfen
„Geräte, die der Schallerzeugung und Schallwiedergabe dienen (Musikinstrumente, Tonwiedergabegeräte und ähnliche Geräre) […] nur in solcher Lautstärke benutzt werden, daß unbeteiligte Personen nicht erheblich belästigt werden.“
Da sehe ich hier, insbesondere in Anbetracht der täglichen Musikwiedergabe, einen klaren Verstoß.
Das ist jetzt zwar ein Auszug aus einem Gesetz für NRW, aber für alle anderen Bundesländer werden vergleichbare Regelungen gelten.
Anders, als Viele annehmen, darf man nicht Andere den ganzen Tag über bis 22 Uhr mit lauter Musik belästigen.
Du kannst es nochmal mit einem etwas bestimmteren Ton versuchen und darauf hinweisen, dass sein Verhalten so gar nicht erlaubt ist. (Wobei ich mir persönlich das tatsächlich sparen würde, wenn ihr es bereits freundlich versucht habt).
Ich würde dem Ordnungsamt eine Mail schreiben und das Anliegen schildern. Die sind da der richtige Ansprechpartner.
Unabhängig davon könnt ihr auch ab jetzt jedes Mal, wenn euer Nachbar den ganzen Tag Musik macht, das Ordnungsamt, oder wenn dieses nicht erreichbar ist, die Polizei hinzurufen. Dann wird (sofern die Lautstärke von den Beamten nicht als hinnehmbar wahrgenommen wird) das Lärmproblem für diesen Tag zusätzlich beseitigt.
Viel Erfolg und Gruß, B.