Nein

Jetzt mal ungeachtet der Tatsache, dass auch die Drohung mit Gewalt eine Form der Gewalt ist, und Kinder ein verbrieftes Recht auf eine gewaltfreie Erziehung besitzen, zeugt eine derartige Aussage doch wohl davon, dass die Eltern selbst eher bildungsfern sind.

Gewalt ist nie eine Lösung. es sei denn die Frage lautet: "Was ist keine Lösung?"

Bildung, das ist nicht nur eine Frage von guten Noten oder Formeln auswändig lernen sondern auch und vor allem zu lernen, wie man das mächtigste Werkzeug des Menschen, also das Gehirn richtig einsetzt.

Was nutzt es dir, wenn du perfekt englisch sprichst, aber dir die Reife fehlt, mit deinem Gegenüber wenn es mal nicht ganz reibungslos läuft, sachlich und vernünftig zu diskutieren.

Anderes beispiel: Was nutzt es dir, wenn du mit dem Hebelgestez vertraut bist, und es mit deiner Inteligenz gelingt, ein passendes Werkzeug anzufertigen, du aber dann final zu dumm bist, zu verstehen, dass wenn die Mutter rechtsherum nicht los geht, das fragliche Gewinde vielleicht ein Linksgewinde sein könnte...

So lang das deutsche Reich besteht, wird jede Schraube rechts gedreht!

Leute, das schockiert vielleicht, aber das deutsche Reich, es besteht schon seit 70 Jahren nicht mehr.

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wenn man(n) einmal fremd geht, dann KANN man das verzeihen MUSS es aber nicht.

sorry, aber dieser Mensch wird sich nicht mehr ändern. Die Tochter soll sich damit abfinden, dass dieser Mensch ein Windhund ist. Die Katze lässt das Mausen nicht!

Wenn sie nicht damit leben kann, was ich duchaus verstehe, dann muss sie eben in Zukunft ohne diesen Kerl leben. so weh das tut.

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Ich tippe darauf, dass entweder

  1. jemand anders, der so heißt wie du die Schulden gemacht hat und die das nun einfach verwechseln
  2. Man verusht, schulden die dene Eltern gemacht haben, auf dich zu übertragen
  3. jemand sich als Arbeitsagentur ausgibt, um Geld einzusammeln
  4. Innerhlab der Agentur jemand Geld abschöpfen will
  5. Die Arbeitsagentur selbst versucht zu betrügen

Punkt 3 schließe ich aus, da die Kontonummer verifziert ist, auch wenn der Link arbeitsagentur.de/inkasso offenbar ins Leere und damit nur auf die Startseite führt

Punkt 4 halte ich für höcht unwahrscheinlich weil da jemand Zugriff auf die Konten haben müsste und in so einer Organisation alles doppelt und dreifach gegengecheckt wird

Punkt 5 schließe ich aus, weil die mit sicherheit wesentlich mehr Schaden zu erwarten hätten, als das Bisschen Gewinn das man mit der Masche machen würde, selbst wenn sie groß angelegt wäre

Ruf direkt am Montag dort an, und erkläre denen das genauso sachlich wie uns hier. erkläre offen dass du Widerspruch gegen die Zahlungsaufforderung einlegst bleibe dabei aber sachlich!

Lege direkt noch einmal schriftlich unter Darlegung der Fakten widerspruch ein.

Sehr geerhte Damen und Herren,

Ihre Forderung vom 27.05.2024 halte ich für nicht rechtmässig, 
da ich zum 27.08.2010, dem von Ihnen genannten Forderungsdatum
gerade mal 5 Jahre alt war.

Ich gehe daher davon aus, dass es sich hier um einen Irrtum 
zu meinen Ungunsten handelt. Bitte prüfen Sie den Sachverhalt.

Sollten Sie tatsächlich weiterhin auf ihrer Forderung bestehen,
so sehe ich mich genötigt, die Angelgenheit an meinen Rechts-
beistand zu übertragen. 

Gemäß meinem Rechtsempfinden kann und darf es nicht möglich sein
Forderungen gegen ein 5jähriges Kind zu ereben, welches in keiner
Weise rechtsmündig ist.

Die Übertragung von Verbindlichkeiten z.B. durch meine Eltern,
die zu diesem Zeitpunkt meine Erziehungsbrechtigten und damit 
Vertreter in rechtlichen Angelgenheiten waren erachte ich ebenso
als nicht rechtsiwrksam, womit die Rechtsgrundlage für Ihre 
Forderungen entfällt.

mit fruendlichen Grüßen, Benjamin Beispiel

Ich hoffe, ich konnte mit diesem Musterschrieb ein wenig helfen.

lg, Nicki


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Sie meldet einfch ein Kleingewerbe an, und gibt Online Businies an. Was sie da genau macht, muss sie dem JC nicht angeben. Nur eben die EInnahmen offen legen.

Sie kann übrigens auch Ausgaben wie Versandkosten oder den Kauf von Socken oder Unterwäsche, die sie für ihre Leute trägt geltend machen und die mit den Einnahmen gegenrechnen.

lg, Nicki

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Ja, du solltest den Tail tragen

Viele denken beim CSD in erster Linie an Schwule oder Lesben, aber es ist so viel mehr. Es ist ein Event wo man sich einfach so ungezwungen zeigen kann, wie man ist. Quasi wie eine Art Burning Man ohne brennenden Mann und statt in der Wüste Wüste in der Betonwüste :-)

also nur zu, lass sprichwörtlich die Sau raus.

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Meinung des Tages: „In allen 34 Punkten für schuldig befunden“ – wie bewertet Ihr das gegen Trump gefällte Urteil und sollte er weiterhin kandidieren (dürfen)?

Es ist ein historisches Ereignis: Noch nie in der US-amerikanischen Geschichte wurde ein Ex-Präsident wegen einer Straftat verurteilt – bis jetzt. Der umstrittene Ex-Präsident Donald Trump wurde in allen Punkten wegen der Verschleierung von Schweigegeld schuldig gesprochen.

Darum ging es im Prozess

Vorgeworfen wurde dem ehemaligen Präsidenten, dass er durch die Zahlung von 130.000 Dollar Schweigegeld im Jahr 2016 seinen Erfolg bei der Präsidentschaftswahl „verbessern“ wollte. Gehen sollte das Geld an eine Pornodarstellerin, die über ihre (angebliche) sexuelle Begegnung mit Trump auspacken wollte. Vorgeworfen wird dem ehemaligen Präsidenten nun, den Geldfluss unrechtmäßig verbucht zu haben.

Die zwölfköpfige Jury aus New York benötigte nur zwei Tage, bis sie ihr Urteil gefällt hatten – schuldig in allen Punkten. In insgesamt 34 Fällen hat die Jury Trump für die Verschleierung von Schweigegeldzahlungen verurteilt.

Trumps Reaktion

Als Schande und Schauprozess von einem korrupten Richter verurteile der Ex-Präsident die Geschehnisse und das Urteil gegen sich selbst. Er sei sich sicher, dass im November, bei den Wahlen, erst das wahrhaftige Urteil gefällt werden würde. Für Trump steht fest: Er selbst ist ein unschuldiger Mann.

Durch seine Anwälte wurde bereits angekündigt, dass sie in Berufung gehen werden. Dem ehemaligen Präsidenten könnte aufgrund des Urteils nun eine (höhere) Geld- oder sogar eine mehrjährige Freiheitsstrafe drohen. Letztere könnte vermutlich zur Bewährung ausgesetzt werden, da es sich bei allen Straftaten um welche aus der niedrigsten Kategorie im Bundesstaat New York handelt.

Trump kann weiterhin kandidieren

Es hört sich schon beinahe skurril an, dennoch ist es wahr: Sogar im Falle einer Haftstrafe könnte Trump aus dem Gefängnis heraus kandidieren.

Tatsächlich listet Artikel 2 der US-Verfassung nämlich nur drei Voraussetzungen auf, welche erfüllt werden müssen, um zum Präsidenten der Vereinigten Staaten gewählt werden zu können. Dabei muss die Person erstens in den USA geboren, zweitens mindestens 35 Jahre als sein und drittens mindestens 14 Jahre ihren Wohnsitz in den USA gehabt haben. Bereits 1992 kandidierte Lyndon LaRouche, der zu diesem Zeitpunkt im Gefängnis saß.

Zwei Ausnahmen gibt es allerdings: Niemand, der ein öffentliches Amt bekleidet, darf „an einem Aufstand oder Aufruhr“ gegen die Verfassung der Vereinigten Staaten „teilgenommen oder ihre Feinde unterstützt oder begünstigt“ haben. Obwohl nun vielen vermutlich direkt der Sturm auf das Kapitol vom 06. Januar 2021 einfallen dürfte, ist in keinem der Anklagepunkte der zum Teil noch ausstehenden Prozesse die Rede von einem „Aufstand“.

Neben dem aktuellen Urteil warten noch drei weitere strafrechtliche Fälle, in denen Trump angeklagt ist. In Miami dreht sich ein Prozess um die „unrechtmäßige Aufbewahrung geheimer Dokumente“, in Washington wird Trump „versuchte Wahlbeeinflussung“ vorgeworfen. In Georgia läuft dann das dritte Verfahren: Vorgeworfen wird Trump der Versuch, das dortige Wahlergebnis zu kippen.

Unsere Fragen an Euch:

  • Wie bewertet Ihr das Urteil gegen den ehemaligen US-Präsidenten?
  • Denkt Ihr, dass es Auswirkungen auf seine derzeitige Kandidatur haben wird?
  • Sollte er weiterhin antreten (dürfen)?
  • Sollten vorbestrafte Kandidaten bei einer Präsidentschaftswahl grundsätzlich ausgeschlossen werden?

Wir freuen uns auf Eure Antworten!
Viele Grüße

Euer gutefrage Team

Quellen:

https://www.tagesschau.de/ausland/amerika/trump-urteil-106.htmlhttps://www.stern.de/politik/ausland/donald-trump--die-reaktionen-auf-das-urteil-im-schweigegeld-prozess-34756928.htmlhttps://www.zeit.de/politik/ausland/2024-05/trump-urteil-schweigegeldprozess-faq-kandidaturhttps://www.rnd.de/politik/us-wahl-2024-kann-donald-trump-aus-dem-gefaengnis-praesident-werden-RHAGGXELWBCWRB7SB6K7S4KHII.htmlhttps://usa.usembassy.de/etexts/gov/gov-constitutiond.pdf

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Ich finde, er sollte weiter kandidieren, weil ...

alleine schon, um den Bewies anzutreten, dass im Land der unbegrenzten Möglichkeiten eben alles möglich ist. selbst Präsident werden, nicht aber mitbestimmen dürfen, wer Präsident wird.

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Du hast hier einen kleinen Denkfehler. wenn das JC nur dafür da wäre, Ansprüche zu prüfen KÖNNTE deine Rechung auf den ersten Blick aufgehen. Du vernachlässigst jedoch den Aspekt, dass ohne Angst vor Represalien wesentlich mehr Antragsteller dazu tendieren würden: ach warum nicht?

Abgesehen davon hat auch die Vermittlungsarbeit durchaus einen Wert.

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Darfst du auch, wenn du nicht das Geld hast. nur halt eben dann bleibt dir nicht viel mehr als die Sachen zu bewundern und VIELLEICHT mal anzuprobieren.

Wer mit 16 oder 17 in einem solchen Geschäft einkauft und auch brav bezahlt, der wird eigendlich nicht hinterfragt. Aber rein theroetisch hat der Verkäufer, wenn du noch keine 18 bist, das recht zu sagen: Dir verkauf ich nichts, weil ich eben nicht weiß, ob du von Mama und oder Papa die Erlaubnis hast. in der Praxis wird das dnan wahrscheinlich eher weniger passieren. Aber ärger oder der gleichen gibts garantiert keinen.

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zu wenig Information!

Lebst du in einer Eigentumswohnung, ist es eine Mietwohnung etc?

Sanierungen dürfen im Mietfall generell nicht auf den Mieter umgelegt werden. Einzige Ausnhame sind energetische Maßnahmen, die aber auch nur anteilig und auch nur in Höhe des zu erwartendenden Einsparpotenzials.

ggf. hilft das Jobcenter auch, in dem sie dir einen Rechtsberatungsschein beim Anwalt austellen etc.

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im wesentlichen so ein Zwischending zwischen Familie und WG je nach dauer, zugehörigkeit und persönlichen Fähigkeiten wirst du mit mehr oder weniger unterschieldichen Aufgaben wie Flure und Treppenhaus putzen, einkaufen, kochen, Wäsche waschen etc. versorgt. Das ganze wechselt auch öfter, damit einem nicht langweilig wird. Dazu kommen natürlich die eigenenen Pflichten wie das Zimmer sauer halten, Hausaufgaben, Schule etc. und in der Freizeit unternehmt ihr in der regel auch mal was gemeinsam.

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Ja, geht klar.

Ist etzt nichts besonderes, aber vom formfaktor her gehts und wenn sie dir gefallen. das gute daran ist, dass sie verglechsweise basic sind, also mehr oder weniger zu allem anderen passen. Ich habe mir vor gut 20 jahren für die Ausbidlung eine einfache schicke Ledertasche für meinen Laptop gekauft. ich hab zwar mittlerweile meinen 3. Laptop aber immernoch die erste Tasche. der Verkäufer hatte damals den richtien Riecher mit der Größe. "Nimm sie einen ticken größer, vielleicht wird dein nächster Laptop etwas größer"

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An der Stelle möchte ich dir mal den Wind aus den Segeln nehmen! eine andere Person hat dich bezichtigt sie geschlagen zu haben. dem entsprechend hat die Polizei im Rahmen der Gewaltprevention entschieden euch räumlich zu trennen.

Das hat erst mal nichts damit zu tun, dass du der Mann bist, und deine Freundin die Frau. Das hat erst mal damit zu tun, dass sie überzeugend gelogen hat.

das alles ändert natürlich nichts an der Tatsache, dass das sch...lecht war.

Mein persönlicher tipp: Trenn dich von der Alten, schmeiß sie, sofern deine Wohnung aus der Bude raus, geh zur Polizei, erstatte Anzeige wegen falscher Verdächtigung, Verläumdung, vorspiegelung einer Straftat etc.

dann geh zum Anwalt und klage auf schadenserstaz.Unterkunftskosten, Schäden die durch deine Traumatisierung entstanden sind etc..

lg, Nicki

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so ein absolutes lieblingstück ist schwer auszumachen. ich habe einige Lieblinge...

  • ein blaue Adidas Sportbikini nebst transparenten Shorts (auf meinem Profilbild zu sehen)
  • Diverse Badeanzüge
  • ein rot-blau abgeetztes, dünnes, glänzendes Nylonregenjäckchen zum Reinschlüpfen unbekannter Marke
  • eine rote K-way Bluson Regenjacke mit fester Kapuze
  • ein rosafarbener, eigendlich zu kleiner, einteiliger k-Way regenanzug mit weißen Reißverschlüssen, die sich vorne entlang der Beine bis zum Kragen ertrecken
  • ein süßer, weißer Adidas Bikini mit Tangahöschen zum Binden und Triangel Neckohlder Oberteil
  • ein roter dünner Overall aus glanznylon mit fester Kaputze (ungefüttert)
  • eine hellblau-dunkelblau abgesetzte Adidas Stepwinterjacke mit rosa Kragen
  • ein roter Jantel (zwischending zwischen jacke und manltel) geschniedert nach einer vorlage von mir von Pamy
  • ein rosa Skianzug ebenfalls von PAMY mit einem angedeuteten Gürtel, vorne mit vier knöpfen zum zusammenmachen.

auf www.kway-nicki.de findet ihr unter Bilder "ab 16" einige der Stücke die ich so mag. Keine Sorge, nix kostenpflichtges oder so!

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Als Kind bzw. Teenagerin hätte ich telis lieber ne kleine Schwester gehabt und habe meine beste Freundin darum beneidet. sie wiederum hätte viel lieber eine ältere Schwester gehabt, und mich darum beneidet.

Neben der Tatsache, dass sie Dinge dürfte, die ich nicht durfte, war das eingelich einzige was mich an ihr genervt hat, dass meine Eltern mich immer mit ihr vergleichen wollten. Das sind aber alles sachen, die sich mit der Zeit gelegt haben

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Irgendwie habe ich das Gefühl, du hast dich verschrieben und wolltest uns mitteilen, dass dein Vater und dein Trainer es entweder nicht wissen, dass du Rock und BH trägst, oder es eben nicht möchten.

In beiderlei fällen würde ich es lassen! auch wenn ich verstehen kann, dass du dich gerne outen würdest. Das könnte einfach zu viel werden. Ich würde erst mal in einer ruhigen Minute versuchen, das Gespräch mit dem Vater zu suchen. Aber auch nur dann wenn die Chance besteht, dass er Verständnis zeigt.

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