Meinung des Tages: Nach Rassismus-Parolen auf Sylt: Welche Konsequenzen wären Eurer Meinung nach angebracht?

Vor wenigen Tagen sorgte ein Video, in dem Partygäste auf Sylt ausländerfeindliche Parolen singen, bundesweit für Entsetzen. Inzwischen ermittelt u.a. der Staatsschutz...

Was ist passiert?

Am vergangenen Donnerstag wurde im Internet ein Video geteilt, das bundesweit für Aufsehen gesorgt und die sozialen Netzwerke am Wochenende klar dominiert hat. Zu sehen sind junge Erwachsene, die im Promiclub "Pony" auf der Ferieninsel Sylt ausgiebig zu Gigi D'Agostinos "L'amour toujours" feiern.

Ein paar der Feiernden singen die ausländerfeindliche Parole "Deutschland den Deutschen, Ausländer raus!". Einer der Partygäste hebt zudem den rechten Arm zum Hitlergruß und formt mit seinen Fingern über dem Mund einen Hitlerbart. Bereits kurz nach Veröffentlichung im Internet schlug das Video hohe Wellen...

Erste Reaktionen

Sowohl auf X als auch auf Tik Tok entwickelte sich der Hashtag #sylt binnen weniger Stunden zum Spitzenreiter. Viele Nutzer reagierten entsetzt und verurteilten die stumpfen, fremdenfeindlichen Parolen zutiefst. Innenministerin Nancy Faeser und weitere Politiker zeigten sich ebenso schockiert. Die Innenministern fragte sich, welches hasserfüllte Klima diese Menschen dazu ermutige, derartige Parolen zu brüllen. Die Sylter Gemeinden betonten in einer gemeinsamen Erklärung die Weltoffenheit der beliebten Ferieninsel und bezeichneten die Parolen als "abstoßend und vollkommen inakzeptabel".

Der Betreiber des Clubs distanzierte sich ebenfalls und drohte mit rechtlichen Schritten. Ferner erteilte er den Personen lebenslanges Hausverbot. Kritik, dass seitens von Security nicht eingegriffen wurde, wies er mit Blick auf die Lautstärke der Musik jedoch zurück.

Konsequenzen für die Beteiligten

Nachdem die gefilmten Personen schnell identifiziert werden konnten, wurden die Klarnamen der Beteiligten von zahlreichen Internetnutzern in den sozialen Netzwerken veröffentlich und geteilt. Darüber hinaus wurden die Arbeitgeber der Beschuldigten gezielt angeschrieben und via Bewertungsplattformen negativ bewertet. Mittlerweile sollen drei der Personen ihren Job verloren haben.

Mögliche juristische Folgen

Der jüngste Vorfall auf Sylt war nicht der erste seiner Art: Bereits seit einiger Zeit erfreut sich der berühmte Hit von Gigi D'Agostino innerhalb rechtsextremer Kreise größter Beliebtheit. Der zur "Remigrationshymne" umfunktionierte Song wurde in den vergangenen Wochen immer wieder in Discos, auf Erntedank- und Volksfesten oder Fußballstadien gesungen. Seitdem häufen sich Nachahmungsfälle auf Plattformen wie Youtube und Tik Tok.

Da die Parole "Deutschland den Deutschen, Ausländer raus!" nicht eindeutig ist, sind die juristischen Folgen aktuell unklar. So hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe in einem Fall entschieden, dass die Parole "Ausländer raus" alleine nicht die Menschenwürde verletzt und von der Meinungsfreiheit gedeckt sei.

Zentral für eine mögliche Verurteilung wegen Volksverhetzung sei vor allem der Kontext, in dem die Äußerung getätigt wurde. Der bekannte Medien-Anwalt Christian Solmecke, mit dem wir in der Vergangenheit schon ein Themenspecial durchgeführt haben, rechnet vor allem damit, dass der Veröffentlicher des Videos als auch der Mann, der den Hitlergruß imitiert hat, klar juristisch zur Rechenschaft gezogen werden können. Im letztgenannten Fall würde der Art. 86a greifen.

Für die gesungene Parole hält er eine erhebliche Geldstrafe für alle Beteiligten zudem für recht wahrscheinlich.

Bagetellisierung der Äußerungen

Neben viel Kritik gab es im Netz allerdings auch einige Stimmen, die das Verhalten der Feiernden beschwichtigen und auf den Alkoholeinfluss zurückführen wollten. Die Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung warnte davor, dass sich rassistische Äußerungen wie diese weiter in alle Milieus und Altersgruppen hineinfräse und von vielen bagatellisiert und salonfähig gemacht werden würden.

Unsere Fragen an Euch:

  • Welche Konsequenzen sollten für die Beteiligten folgen - ist die vermutete Geldstrafe ausreichend oder zu viel/zu wenig?
  • Findet Ihr es gerechtfertigt, dass Klarnamen veröffentlicht und die Arbeitgeber angeschrieben wurden?
  • Teilt Ihr die Sorge vor einer möglichen Bagatellisierung?
  • Was sollte gesellschaftlich getan werden, um die Salonfähigkeit solcher Äußerungen einzudämmen?
  • Wo endet Eurer Meinung nach die Meinungsfreiheit?

Wir freuen uns auf Eure Antworten.

Viele Grüße

Euer gutefrage Team

Quellen:

https://www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/sylt-handyvideo-rassismus-reaktionen-100.html

https://www.ndr.de/nachrichten/schleswig-holstein/Nazi-Parolen-auf-Sylt-Pony-Betreiber-erhalten-Morddrohungen,sylt1666.html

https://www.abendblatt.de/region/schleswig-holstein/sylt/article242405660/sylt-rechtsextremismus-nazis-skandal-party-pony-kampen-pfingsten-auslaender-raus-gigi-dagostino-nazis-2.html

https://www.die-anwalts-kanzlei.de/auslaender-raus-gigi-dagostino-strafbar/

https://www.youtube.com/watch?v=cMzj5VgntuE

https://www.zdf.de/nachrichten/politik/deutschland/sylt-lokal-video-rassistische-parolen-100.html

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Guten Tag,

die Vorfälle auf Sylt sind schockierend und verlangen klare Konsequenzen. Eine Geldstrafe für die Beteiligten scheint angemessen, jedoch sollten auch erzieherische Maßnahmen in Betracht gezogen werden. Die Veröffentlichung der Klarnamen und das Anschreiben der Arbeitgeber werfen ethische Fragen auf. Während die Handlungen der Beteiligten verurteilenswert sind, gefährdet die öffentliche Bloßstellung ihre berufliche und persönliche Zukunft unverhältnismäßig.

Die Bagatellisierung solcher Äußerungen ist gefährlich, da sie rassistische Tendenzen in der Gesellschaft normalisieren könnte. Gesellschaftlich sollten wir durch Bildung und Aufklärung die Wurzeln von Fremdenfeindlichkeit bekämpfen. Meinungsfreiheit endet dort, wo sie die Würde anderer Menschen verletzt und zu Hass aufstachelt. Nur durch einen entschiedenen, aber fairen Umgang mit solchen Vorfällen können wir eine offene und respektvolle Gesellschaft fördern.

Mit freundlichen Grüßen

Bao

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Wem ist Dativ und wen ist Akkusativ.

In der deutschen Sprache gibt es vier Fälle: den Nominativ, den Genetiv, den Dativ und den Akkusativ. Und die sind dafür da, um einen Satz verständlicher zu machen.

Der Sohn verkauft dem Bäcker den Comic.

Der Sohn tut etwas: Er verkauft. Aber man will natürlich sofort wissen, wen oder was er da verkauft.

Der Sohn verkauft klingt irgendwie unvollständig – Der Sohn verkauft den Comic. Das klingt schon besser! Den Comic ist hier das Akkusativobjekt. Man weiß nun, wen oder was der Sohn verkauft, nämlich den Comic.

Immer, wenn du wen oder was fragst, und eine sinnvolle Antwort geben kannst – den Comic – weißt du, dass es Akkusativ ist.

Und danach fragst du mit wem. Jetzt wollen wir noch mehr wissen: Wem verkauft der Sohn den Comic überhaupt? Der Sohn verkauft den Comic dem Bäcker. Wem oder was verkauft der Sohn den Comic? Dem Bäcker!

Wenn du das fragen und eine sinnvolle Antwort geben kannst, weißt du: Das ist das Dativobjekt!

Wen oder was verkauft der Sohn dem Bäcker? Den Comic. Wem verkauft der Sohn den Comic? Dem Bäcker.

Wem = Dativ!

Wen = Akkusativ!

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Guten Tag,

das ist eine gute Frage!

Ein Paradoxon ist ein Befund, eine Aussage oder Erscheinung, die dem allgemein Erwarteten, der herrschenden Meinung oder Ähnlichem auf unerwartete Weise zuwiderläuft oder beim üblichen Verständnis der betroffenen Gegenstände bzw. Begriffe zu einem Widerspruch führt.

Pinocchios Nase wächst bekanntlich genau dann, wenn er lügt. Was passiert aber, wenn er sagt "Meine Nase wächst gerade"?

Hier ist ein Link: https://de.m.wikipedia.org/wiki/Paradoxon

Mit freundlichen Grüßen

Bao

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Ich kann japanisch sprechen.

Wenn du die Sprache gut beherrschen willst, musst du dir viel Mühe geben.

Die japanische Sprache ist eine schöne Sprache und ich empfehle dir, sie zu lernen.

Ich wünsche dir viel Erfolg.

Liebe Grüße

Bao 🍄

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In den kleinen Kästchen befinden sich jeweils zwei Zeichen: links ist Hiragana und rechts ist Katakana.

Von links nach rechts:

"a, i, u, e, o

ka, ki, ku, ke, ko

sa, shi, su, se, so

ta, chi, tsu, te, to

na, ni, nu, ne, no

ha, hi, hu, he, ho

ma, mi, mu, me, mo

ya, yu, yo

ra, ri, ru, re, ro

wa, wo

n"

Somit hast du vollständig die zwei Alphabete Hiragana und Katakana dort!

Liebe Grüße

Bao 🍄

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Ein Beispiel:

Quand les personnes arrivent, vous leur dites "Bonjour".

In dieser Aufgabe geht es um die direkten und indirekten Objektpronomen und nur le, la, les und l' bzw. lui und leur sind relevant (3. Person Singular).

Warum habe ich jetzt "leur" eingesetzt? Weil du das Unterstrichene ersetzen sollst und dieses im Plural steht. Dann schaue ich nach:

dire qc à qn.

Aha! "Quelque chose" ist das direkte Objekt, "à quelqu'un" ist das indirekte! Mit ein bisschen Magie ersetze ich also "les personnes" durch "leur".

:)

Das habt ihr alles bestimmt schon im Unterricht besprochen.

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