In Bayern gilt folgendes:
Im Prinzip sollte nicht der Lehrer die Note (willkürlich) machen sondern die Note sollte sich aus den zuvor bewerteten Leistungen ergeben, die bei einer mündlichen Prüfung mindestens eine Woche nach der mündlichen Prüfung dem Schüler mitgeteilt worden sein muß. Es gibt aber viele Lehrer, die sich nicht daran halten. Die Zeugnisnote gibt formal nicht der Lehrer sondern die Lehrerkonferenz nach Vorschlag des Lehrers. Diskutiert werden solche Entscheidungen nur in Grenzfällen oder auf Antrag eines Lehrers. Es ist dabei schon vorgekommen, dass die Lehrerkonferenz die Note entgegen dem Vorschlag des Lehrers festgelegt hat. Die Entscheidung über das Vorrücken darf normalerweise erst getroffen werden, wenn alle Noten feststehen. (Ausfälle wegen Kranheit stellen dabei eine Ausnahmesituation dar)
In anderen Ländern oder Bundesländern mag das anders gehandhabt werden.