Ich denke, ich weiß worauf deine Frage abzielt. Denn das ewige Geheule von den Putin Fanboys und aus dem Kreml selbst, will ja nichts anderes als suggerieren, dass die ominöse "rote Linie" für uns eine Gefahr darstellt, weil Putin auf den Knopf drücken könnte (bildlich gesprochen).

Aber genauso kann man das Ganze auch umdrehen. Denn wann platzt den Amis der Kragen? Und wird es nicht auch mal langsam Zeit, dass man Putin verbal ebenfalls rote Linien aufzeigt, die er nicht zu überschreiten hat, weil sonst...

Und genau dieses "sonst" muss dann auch auf dem Fuße folgen. Nicht wie bei dem Geplärre Putins seit über 2 Jahren, der ständig neue rote Linien ziehen ließ, die Heute kein Mensch mehr ernst nimmt.

Wie würde also der Kreml reagieren, wenn man das Ganze einmal umdrehen würde?

Wenn Putin also seinen Krieg in der Ukraine nicht augenblicklich beendet, dann...

Man ist es langsam leid sich ständig dieses verwirrten Müll aus dem Kreml anhören zu müssen. Die westliche Diplomatie ist bislang viel zu zimperlich mit Putin umgegangen. Deeskalation und vornehme Zurückhaltung ist ohnehin nichts was der Despot Putin versteht!

Was ist mit den scheinbar vergessenen verschleppten Kindern aus der Ukraine? Es ist doch unglaublich, dass Putin damit durch kommt! Warum hat da bislang Niemand auf den Tisch gehauen und gesagt, wenn er die Kinder und die anderen Deportierten nicht umgehend rausrückt, dann ist was los...

Auch diese ständige Fragerei, vor allem von Russland Trollen, wegen der "roten Linie" und der Panikmache vor einem Dritten Weltkrieg ist mittlerweile nur noch unerträglich und nervig!

Vielleicht raffen es ein paar Leute wenigstens nach deiner Frage, die im ersten Moment schräg rüber kommen mag, aber es keinesfalls ist, dass die Absurdität dieser "roten Linie" Fragen endlich mal zu den Akten gelegt werden sollte.

Oder der Westen endlich den Ton findet, den der Kreml versteht! Klare Ansagen denen dann aber auch Taten folgen!

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Das ist leider immer das Problem wenn ein Titel wie ein Damoklesschwert über einem hängt und der Unterhaltsberechtigte meint sich nicht rühren zu müssen.

Ich würde ihr nochmal schreiben, Frist 14 Tage, sich zu äußern und entsprechende Nachweise zu bringen, bzw. den Titel im Original heraus zu geben.

Dazu schreiben in etwa:

Da du allerdings die Zusendung der geforderten Auskünfte bzw. der dazu gehörigen Unterlagen bislang verweigerst, muss ich davon ausgehen, dass du keinen Unterhaltsanspruch mehr hast. Ich erwarte also letztmalig bis zum xx.xx.xxxx sämtliche Unterlagen und Auskünfte oder den Beschluss / Titel vom xxxxxx (Titel/ Beschluss vom Amtsgericht inkl. Datum) im Original inkl. beglaubigter Verzichtserklärung aus diesem Titel zu vollstrecken.
Ergibt sich bei der Vorlage der geforderten Unterlagen eine Unterhaltsforderung gegen mich, dann werde ich dir den titulierten Unterhalt als zins- und tilgungsfreies Darlehen anweisen, mit dem Hinweis auf die Rückzahlung zu verzichten, wenn der Anspruch der Höhe nach weiter besteht. Ansonsten erwarte ich eine entsprechende Teilverzichtserklärung von dir.
Ebenso reiche bitte die Unterlagen über das Einkommen deiner Mutter ein, da dein Anspruch ja auf dem bereinigtem Netto beider Elternteile beruht.
Ich möchte dich auch noch darauf hinweisen, dass du mir den Haftungsanteil benennen musst und du zur Auskunft bzw. Belegvorlage verpflichtet bist.
Solltest du dem nicht nachkommen, dann sehe ich mich leider gezwungen eine Abänderungsklage einzuleiten, deren Kosten du übernehmen musst, da du mich in eine unnötige Klage gedrängt hast.
Solltest du ein Studium anstreben, dann sei noch angemerkt, dass BAföG vorrangig zu beantragen wäre.

Vielleicht rüttelt sie das wach...

Wenn sie unter 21 ist dann kann er ihr auch nochmal schreiben, dass sie das Ganze kostenlos beim Jugendamt berechnen lassen kann, bzw. sich dort noch beraten lassen kann.

Falls sie sich nicht rührt, dann bleibt ihm leider nur der Gang zum Anwalt um die Herausgabe des Titels einzuklagen.

Ich möchte darauf hinweisen, dass die hier natürlich keine Rechtsberatung darstellt und ich dir lediglich im Zuge privater Erfahrungen und angeeignetem Wissen zum Thema Auskunft gebe.

Solange der Titel vorhanden ist, muss er den titulierten Unterhalt zahlen! Auf keinen Fall einfach einstellen. Aber mit dem genannten Wortlaut hat er zumindest die Chance eine mögliche Überzahlung zurück zu fordern!

Der Unterhalt wurde ab der Volljährigkeit eh neu berechnet? Die Kindsmutter ist ebenfalls leistungsfähig? Wie dem auch sei: er hat natürlich das Recht die Einkommensunterlagen der Kindsmutter ebenfalls einzufordern, genauso wie Unterlagen von der Tochter, die ihren Bedarf untermauern. Sollte sie ein Studium machen wollen, dann hat sie vorrangig BAföG zu beantragen!

Das Problem ist immer, dass junge Leute meinen, es geht ewig so weiter mit dem "Zahlesel" und sie selbst hätten gar keine Verpflichtungen. Aber wenn es eben nicht anders geht, dann muss er auf Herausgabe des Titels klagen.

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Kommt darauf an, wann zuletzt welcher Raum gestrichen worden ist.

Im Mietvertrag stehen ja auch keine starren Regeln, also ist Streichen dann angesagt, wenn die Wände entsprechend nicht mehr in Ordnung sind.

Hättest du z.B. vor einem halben Jahr das Wohnzimmer in einem hellen Ton gestrichen, dann musst d es bei Auszug nicht nochmal streichen, da es noch in einem angemessenen Zustand ist (hoffentlich ;-)).

Hast du das Wohnzimmer allerdings in Dunkelgrün gestrichen, dann musst du nochmal mit einer hellen Wandfarbe drüber streichen.

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Bei dem Einkommen des Vaters kann man ausschließen, dass er zu irgendwelchen Zahlungen heran gezogen werden würde.

„Wie der Bundesgerichtshof nun entschieden hat, führt das Vorhandensein von für den Enkelunterhalt leistungsfähigen Großeltern dazu, dass die gesteigerte Unterhaltspflicht der Eltern für ihre minderjährigen Kinder entfällt. Dies folgt nicht nur aus dem Gesetzeswortlaut, der nicht nach dem Verwandtschaftsgrad differenziert. Es entspricht auch dem Willen des Gesetzgebers, der diese Regelung seit Inkrafttreten des Bürgerlichen Gesetzbuchs in der Vorstellung getroffen hatte, die Erweiterung der Unterhaltspflicht sei wegen der für die Eltern damit verbundenen Härte nicht gerechtfertigt, so lange andere zur Gewährung des Unterhalts verpflichtete Verwandte wie etwa Großeltern vorhanden sind. An dieser gesetzgeberischen Konzeption, die sich in die Konstruktion des Verwandtenunterhalts als Ausdruck der generationenübergreifenden Solidarität einfügt, hat sich bis heute nichts geändert. Werden Großeltern für den Unterhalt ihrer Enkel herangezogen, stellt dies auch keine verdeckte Unterhaltsgewährung an die Kindeseltern dar. Vielmehr haften sie gemäß § 1607 Abs. 1 BGB originär nur auf Unterhalt gegenüber ihren Enkelkindern. Die Kindeseltern müssen ihren eigenen angemessenen Unterhalt selbst sicherstellen.
Durch dieses Gesetzesverständnis wird das gesetzliche Rangverhältnis nicht in Frage gestellt. Zudem bleibt gewährleistet, dass die Ersatzhaftung der Großeltern die Ausnahme darstellt. Dafür sorgt nicht nur die Anordnung des Vorrangs der elterlichen Unterhaltspflicht, sondern auch, dass Großeltern gegenüber ihren Enkeln ein deutlich höherer angemessener Selbstbehalt zusteht (derzeit 2.000 € zzgl. der Hälfte des über 2.000 € liegenden Einkommens) als den Eltern gegenüber ihren Kindern. 

https://www.kanzlei-wroblowski.de/2022/07/grosseltern-muessen-fuer-enkel-unterhalt-zahlen/

Sie soll Unterhaltsvorschuss beantragen.

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Was meinst du mit "inoffizielle Volksabstimmung"? Oder meinst du doch eher Abstimmungen nach Schweizer Modell?

Da wird teilweise auch über ein Pillepalle abgestimmt und nach der Abstimmung werden dann allerdings über die Abstimmungen Entscheidungen getroffen, die sich dann durchaus auch negativ auswirken können zu dem, über was abgestimmt wurde.

Ein Beispiel zur Verdeutlichung:

man lässt über eine Erhöhung der Renten abstimmen. Ein Teil der Bevölkerung interessiert das null, die stimmen nicht ab. Ein anderer Teil findet das ganz klasse (mehr Geld ist ja immer super) und stimmt mit Ja, ein kleinerer Teil denkt über die Komplexität des Ganzen nach und stimmt mit nein.

Mehrheit also für "ja".

Worüber dann aber nicht abgestimmt wird: wie funktioniert die Bezahlung der Rentenerhöhung.

Also die Regierung die dann gerade das Sagen hat, weiß nun: Rentenerhöhung ja. Finanzierung ungeklärt, aber man könnte ja die MwSt. anheben. Also wird die MwSt. angehoben für Alle. Und das Ende vom Lied: alle zahlen drauf!

Das war jetzt nur ein Beispiel! Denn bei den Abstimmungen in der Schweiz z.B. wird ja auch nur mit "ja" oder "nein" abgestimmt. Aber manche Themen sind für so eine Abstimmung einfach viel zu komplex.

Und auch bei den Schweizern machen ja nicht alle bei den Volksabstimmungen mit. Wenn ich kinderlos bin, was interessiert ich dann z.B. de Erhöhung des Kindergeldes?

Oder es sind Abstimmungen die einfach dadurch schon manipuliert werden können, wenn eine Partei so richtig die populistische Keule raus holt.

Auch Abstimmungen wo echtes Fachwissen gefragt ist, halte ich nicht für sinnvoll, dass es am Ende die Bürger entscheiden, wo ein Teil nicht mal mit Google umgehen kann (um es mal salopp zu sagen). Oder wie bei den Briten als es um den Brexit ging. Ob das wirklich sinnvoll war die Briten das per Referendum entscheiden zu lassen?

Und wenn es nur um Abstimmungen geht, die aber am Ende gar nichts bewirken, dann fühlt der Wähler sich auch nicht ernst genommen.

Und was Viele scheinbar auch noch immer nicht verstanden haben, ist das Politik eben nicht von einer Partei in der Regel gemacht wird. Das bedeutet schon mal Kompromisse und das man nicht alles was man verspricht auch halten kann. Und man muss sich natürlich auch an die Zeit anpassen. Corona, Angriffskrieg der Russen usw... Da müssen eben auch mal unliebsame Entscheidungen getroffen werden und Jedem kann man es eh nicht recht machen. Und die Meckerer würden auch nach der Volksabstimmung weiter meckern, wenn nicht ihr Wunschergebnis am Ende raus kommen würde.

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Nein sind sie nicht, jeder der das behauptet erzählt Blödsinn.

Dieses "du bist doch links-grün-versifft" kommt eigentlich immer von Leuten die in Ermangelung an Sachargumenten nichts zu bieten haben und damit meinen den Anderen verbal treffen zu können.

"Zur großen Sache" ist durch die AfD Fans gekommen, wobei die eigentlich fast immer jeden mit "links-grün-versifft" meinen beschimpfen zu müssen. Denn für sie ist es eine Beschimpfung und so denken sie, dass sie, egal ob sie wissen was der Andere tatsächlich für eine politische Position hat oder nicht, damit zum Ausdruck bringen müssen, dass sie denjenigen schon deswegen ablehnen, weil er eben nicht AfD wählt.

Im Grunde ist die Aussage so ziemlich das armseligste was man bringen kann. Denn es bedeutet ja nichts weiter, dass man seinen eigenen Standpunkt nicht klar machen kann und es auch gar nicht will.

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SIE hat mit der Volljährigkeit des Kindes gar nichts mehr zu wollen. Denn sie ist nicht mehr sorgeberechtigt und das Kind müsste mögliche Ansprüche selbst einfordern.

Hier ein Gerichtsurteil in einem ähnlichen Fall:

Die Verwirkungsgrundsätze gelten auch vor Vaterschaftsfeststellung
Diese für den Antragsteller grundsätzlich positive Feststellung half ihm im konkreten Fall jedoch nicht. Der OLG-Senat vertrat nämlich die Auffassung, dass der Grundsatz der rückwirkenden Unterhaltsgewährung nichts an den Grundsätzen über die Verwirkung eines Unterhaltsanspruchs ändere.
Hiernach sei ein Unterhaltsanspruch dann verwirkt, wenn der Berechtigte diesen über längere Zeit nicht geltend gemacht habe, obwohl er dazu in der Lage gewesen sei (Zeitmoment)
und der Verpflichtete sich mit Rücksicht auf das Verhalten des Berechtigten darauf einrichten durfte, dass dieses Recht auch zukünftig nicht geltend gemacht werde (Umstandsmoment).
Diese Grundsätze sind nach Auffassung des Senats auch auf die Zeit vor Anerkennung einer Vaterschaft anwendbar.
Nach den Feststellungen des Senats hat im vorliegenden Fall die Mutter in der Zeit der Minderjährigkeit des Antragstellers die klare Entscheidung getroffen, keinen Unterhalt gegen den Kindesvater geltend zu machen. Diese Entscheidung der Kindesmutter müsse der Antragsteller sich zurechnen lassen, da die Kindesmutter während der Minderjährigkeit die alleinige gesetzliche Vertreterin des Antragstellers gewesen sei. Aufgrund dieser Disposition der Mutter habe der Antragsgegner zu Recht annehmen dürfen, dass Unterhalt nicht verlangt werde. Er sei bis Januar 2013 zu keinem Zeitpunkt mit der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen konfrontiert worden und genieße insoweit Vertrauensschutz. Die Ansprüche des Antragstellers auf Unterhalt bis zu seiner Volljährigkeit seien deshalb verwirkt.

OLG Saarbrücken, Beschluss v. 31.7.2014, 9 WF 49/14

https://www.haufe.de/recht/familien-erbrecht/unterhalt-auch-bei-verschwiegener-vaterschaft-moeglich_220_287002.html

Es kann ab 18, falls noch in Ausbildung, Unterhalt von BEIDEN Elternteilen einfordern, wenn noch Bedarf besteht.

Aber bevor so was in der Richtung in Frage kommt, muss ja auch erstmal generell die Vaterschaft geklärt werden.

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Da man sich im Jahr nach der Trennung eh in die Steuerklasse 1 begeben muss und der Expartner kaum Interesse daran hat sich finanziell über den Tisch ziehen zu lassen, kann man natürlich noch in dem Jahr die Steuerklassen ändern, wird aber einen entsprechenden Ausgleich an den Anderen zu zahlen haben!

Für den Kindesunterhalt würde eh die Berechnung nach 1 erfolgen, weil der Unterhaltsverpflichtete diese Steuerklasse ab dem neuen Jahr ohnehin hätte.

Und mögliche Steuervorteile sind auf der Steuerkarte einzutragen oder werden eben fiktiv berücksichtigt.

Es wird natürlich bei der Trennung zur Ermittlung des Trennungsunterhaltes sauber errechnet wie hoch der Anspruch des Anderen ist.

Und deine Überlegungen sind eh eine Milchmädchenrechnung. Denn auch eine Steuerrückzahlung bzw. Erstattung würde ja berücksichtigt werden. Unterm Strich ist es also egal welche Steuerklasse man hat.

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Teils, teils

Kommt ganz auf die Lokalität an.

Im Biergarten: kein Problem! Jeder setzt sich einfach dazu. Kurzes Hallo in die Runde und fertig.

Und es gibt auch Lokale, wo genau das auch gefördert wird durch die Anordnung der Tische.

Gerade in Szenevierteln mit kommunikativem Publikum kann man das beobachten.

Kommt halt insgesamt auf das Publikum an.

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Dein Kind wird nicht berücksichtigt, da er diesem Kind nicht zum Unterhalt verpflichtet ist. Und was das Kind bekommst du ja hoffentlich Unterhalt vom Kindsvater.

Allerdings ist euer gemeinsames Kind relevant bei der Berechnung.

Wobei anzumerken ist, dass er ALLES tun muss um den Mindestunterhalt zu erbringen. Und das kann bedeuten, dass man ihm ein fiktives Einkommen unterstellen könnte, wenn er z.B. neben dem regulären Job noch einen Minijob machen könnte oder das Geld durch Überstunden erbringen kann.

Die 1450 EUR Selbstbehalt sind im übrigen nicht in Stein gemeißelt. Die Düsseldorfer Tabelle hat keine Gesetzeskraft und so entscheidet der Einzelfall am Ende über die Berechnung.

Wenn er also den Mindestunterhalt für seine Kinder erbringen kann, dann ist es auch ok.

Die 10% Haushaltsersparnis werden auch nicht im jedem Fall berechnet. Es kommt auch hier darauf an, ob du leistungsfähig bist. Denn wenn du im Sozialhilfebereich liegst, dann würde auch keine Absenkung des Selbstbehaltes vorgenommen werden.

Sollte es also nicht zu einer Haushaltsersparnis kommen, dann ist das nachzuweisen. In dem Fall ist es sinnvoll auch das Einkommen des Partners anzugeben.

Ich würde da jetzt erstmal die Berechnung des Jugendamtes abwarten. Dann nochmal einen Fachmann drüber schauen lassen und dann weitersehen...

Wir hatten hier schon Fragen, wo das Jugendamt offensichtlich das gemeinsame Kind unter den Tisch fallen lassen wollte. Das ist aber definitiv NICHT korrekt.

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Die Russische Föderation könne sich zudem „nicht auf ein Recht zum Rücktritt vom Zwei-plus-Vier-Vertrag berufen“. Das sei dem Wortlaut des Vertrags geschuldet.
Was das genau bedeutet, wollte das Auswärtige Amt nicht öffentlich ausführen. Klar ist jedoch, dass der  Zwei-plus-Vier-Vertrag selbst keine Regelungen über einen Rücktritt aus dem Vertrag enthält. Zudem legt der Name des Vertrags, der eigentlich „Vertrag vom 12. September 1990 über die abschließende Regelung in Bezug auf Deutschland“ heißt, nahe, dass die Fragen, die dort geregelt sind, „abschließend“ geklärt sind. Das ist auch die einschlägige wissenschaftliche Meinung zu dem Vertrag, wie aus zwei Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags aus den Jahren  2007 und  2016 hervorgeht. 

https://correctiv.org/faktencheck/2022/04/27/nein-russland-hat-sich-nicht-aus-dem-zwei-plus-vier-vertrag-zurueckgezogen/

Wobei es schon erstaunlich wäre, wenn Putin erst einen Vertrag kündigt, bevor Putin ihn bricht.

Wie dem auch sei: Der Vertrag kann nicht "gekündigt" werden. Aber dazu, dass Russland das überhaupt in Erwägung zieht, finde ich nichts. Wobei Putin sich ja ohnehin bekanntlich die Dinge zurecht zimmert wie er sie gerne hätte...

Aber da Russland ja auch nicht "die Sowjetunion" ist... geschenkt drüber nachzudenken...

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Schmeißt die Jacken in die Waschmaschine und packt sie in einen blauen Sack. Wenn er wieder da ist, dann erwähnt ihr beiläufig, dass die Jacken die unterm Bett lagen nun eingelagert sind und fragt ihn, ob die weg können oder er die zur Erinnerung aufbewahren will.

Kein Tamtam draus machen. Einfach beiläufig erwähnen im normalen Ton.

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Du sagst, du bist in Ausbildung und deine Ausbildungsvergütung ist wie hoch?

Und was für einen Antrag will er nicht ausfüllen?

Und nur weil dein Vater 3700 EUR hat, heißt das nicht, dass er auch Unterhalt zahlen muss.

Es kommt darauf an: hat er vorrangige Unterhaltsberechtigte? Was ist mit deiner Mutter? Wie hoch ist deren Einkommen und leben die Beiden zusammen?

Das Kindergeld bekommst du direkt per Abzweigung oder es wir an dich über die Eltern weitergeleitet?

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Ist ein Zeitfenster üblich

Nicht zwingend. Manche Speditionen rufen am Vortag an, wenn der Tourenplan steht. Manche Unternehmen geben ein Zeitfenster auf und manchmal ist es halt wie bei dir, dass man eine halbe Stunde vorher anruft.

Und selbst bei einem Zeitfenster sollte man flexibel bleiben. Kann ja immer mal was dazwischen kommen wie Stau, Glatteis etc., so dass die Zeit nicht eingehalten werden kann.

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Dann ist man nicht leistungsfähig und kann nicht zahlen, bzw. nur das zahlen was die Leistungsfähigkeit her gibt.

ich möchte mehrere kinder in die welt setzten, nur um meine gene weiter zu geben, ich schau mich grad um ob ichs hier zu lande oder wo anders mache...

Und dann dürfen die Steuerzahler für deine Kinder aufkommen? Super Idee :-(.

Und deine Gene musst du auch nicht in der Welt verteilen. Finde erstmal ein Mädel was sich von dir schwängern lassen will...

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