Die Rechtslage ist noch nicht endgültig geklärt. Die Regierung arbeitet an einem Grenzwert von 3,5 ng/ml, der wissenschaftlich in keinster Weise gerechtfertigt erscheint und rein politisch bedingt zu sein scheint. Wissenschaftler halten ihn für zu hoch. Morgen soll darüber eine Abstimmung erfolgen.
Vorläufig kann man noch davon ausgehen, daß eine Fahruntüchtigkeit bereits dann vorliegt, wenn man THC im Blut nachweisen kann, was ab etwa 1 ng/ml möglich ist.
Über die Kinetik des Abbaus von THC im Blut weiß man, im Gegensatz zu Alkohol, noch zu wenig. Da Drogen verschiedener Herkunft und Konsumierung zu undefinierten und unkalkulierbaren THC-Konzentrationen bei verschiedenen Personen führen, kann man diese Frage nicht beantworten.
Übrigens hat auch nie jemand behauptet und beabsichtigt, daß man nach der sog. "Freigabe" bis zu einem bestimmten Grenzwert ungestraft Kraftfahrzeuge führen darf.

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Ja, das ist normal, kann ich sehr gut nachvollziehen.

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Die Zeichnung stimmt nicht,die beiden Seiten mit 9 m müssen gleich lang sein.

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Das war schon immer so, nicht nur bei Dir und das kann Dir übrigens auch Dein KpFw erklären. Nur bei Wehrpflichtigen war das damals nicht so.

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Mit Ausnahme des Akkuschraubers würde ich kabelgebundene Geräte empfehlen, da sie mehr Leistung haben und die o.g. Geräte im privaten DIY Bereich nur selten benützt werden. Akkus sind grundsätzlich immer dann leer, wenn man das Gerät benützen möchte. Im Laufe der Jahre gibt man sehr viel Geld für den Nachkauf von defekten Akkus aus. Beim Profi spielen die Kosten keine Rolle, zahlt ja der Chef.

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Das ist ein Vermessungspunkt zur Befestigung eines Geräts.

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Indem Du es ohne Adapter an einer Canon DSLR-Kamera ausprobierst. Geh damit in ein Fotogeschäft, wo man aktuelle DSLR-Modelle verkauft, die machen das gerne, dauert ja nur 1 Minute.

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Gar nichts weiter machen. Trolle sind gegen Klorix unempfindlich.

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Es ist wirklich schlimm mit dem Ausländerhaß hier in Deutschland. Wenn Dich das aber so sehr bedrückt und Du hier Angst hat, solltest Du vielleicht mal ernsthaft darüber nachdenke, wieder in Dein Heimatland, dem Du Dich ja doch noch verbunden fühlst, zu ziehen.

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Nein. Aber sie darf bei Verdacht auf Diebstahl die Polizei rufen und die darf den Rucksck durchsuchen.

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