Ja, das kommt regelmäßig vor. Die Post ist verpflichtet, den Behörden bei Vorliegen eines begründeten Verdachts Zugang zu bestimmten Sendungen zu gewähren. Das betrifft nicht nur Rauschgifttransport, sondern auch Transport von Sprengstoff, radioaktiven Materialien, Sendungen von Absendern, die unter Verdacht stehen und an bestimmte Empfänger, z.B. bestimmte diplomatische Vertretungen wegen des Verdachts auf Spionage.

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Meistens haben die Bettgestelle vielleicht so um 2 cm größere Maße und auch etwas größere Auflagehalterungen, um kleine Maßabweichungen bei den Lattenrosten auszugleichen. Aber es schadet nie, sich nach den exakten Abmessungen zu erkundigen.

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Sonstiges (siehe Antwort...)

Ich habe beruflich viel mit Waagen zu tun gehabt. Fast alle dieser Kundenwaagen stehen schon mal nicht waagrecht "im Wasser". Bei vielen wird in unbelasteten Zustand nicht Null angezeigt, die Null-Tarierungsfunktion ist abgeschaltet und nicht zugänglich. Viele Waagen sind zudem hoffnungslos verdreckt. Das Personal kümmert sich nicht drum und kennt sich nicht aus damit, wozu auch, an der Kasse wir ja sowieso alles gewogen.

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Wurde an der Notstromversorgung für die Tiefgarage gespart?

Die Wohnungseigentümmer in unserem Hochhaus haben gestern ein E-Mail von der Hausverwaltung bekommen. Anscheinend hat das Stadtmagistrat einen Brief an alle Eigentümer geschickt, weil mit der Notstromversorgung der Tiefgarage etwas nicht stimmt und das Magistrat das jetzt in die Hand nimmt. Ich muss meinen Brief am Montag erst bei der Post abholen, weil ein gelber Abholschein im Briefkasten lag. Das Stadtmagistrat plane "hinsichtlich eines defekten Notstromaggregats eine Ersatzvornahme".

Die Hausverwaltung schickte uns gestern ein E-Mail mit beruhigenden Worten. Sie habe sich sehr über das Stadtmagistrat gewundert und es sei alles in Ordnung, denn das am Dach befindliche Notstromaggregat wurde vorgestern von einem Techniker gewartet und sei einsatzbereit und das Stadtmagistrat sei auch darüber informiert worden.

Da meine Wohnung schräg unter dem Notstromaggregat liegt, habe ich es vorgestern mitbekommen, wie der Techniker oben am Gerät herumwerkelte. Schließlich setzte er es einige Minuten in Betrieb, und es war ein Höllenlärm. Das Gerät befindet sich auf dem Flachdach über dem Gang, der an meine Wohnung grenzt. Ich wohne im obersten Stockwerk.

Aus dem Brief der Hausverwaltung geht hervor, dass es eine andere Lösung gegeben hätte, die um ein Vielfaches teurer gewesen wäre, bei der aber nicht ein lautstarkes Gerät in unmittelbarer Nähe zu meiner Wohnung nötig gewesen wäre. Soll ich mich beschweren und wurde womöglich am falschen Ort gespart?

Die Lösung mit dem Aggregat am Dach kostete nur wenige tausend Euro, wohingegen die teure Lösung angeblich mehrere hunderttausend Euro gekostet hätte. Die teure Lösung hätte so ausgesehen: "massive bauliche Veränderungen, Setzung von großflächigen Mauerdurchbrüchen in den Untergeschossen, ... Installation von zahlreichen Turbojetlüftern in der gesamten Garage ..."

Stattdessen stellt man einen Kasten neben den Abluftventilator am Dach, und ich kann mich jetzt auf "ruhige" Nächte bei einem Stromausfall freuen.

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Sei doch froh, daß Du einen Hausbesitzer hast, der sich so schnell um so etwas kümmert. Wenn, was sowieso extrem unwahrscheinlich ist, wirklich mal der Strom ausfällt und es in der Tiefgarage brennt, rettet dieses Aggregat Menschenleben und Du hast nicht besseres zu tun, als Dich darüber zu beschweren , daß es in einem Notfall mal etwas lauter wird. Typisch deutsch!

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Das ist ja gerade der große Vorteil von Synthesefasern, daß die Textilien beim waschen nicht einlaufen (=kleiner werden).
Daher die Antwort: Es geht nicht!

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Wenn es im Sommer heiß ist, ist jedes Kleidungsstück eines zu viel. Wozu sollte ich in meinem Haus und Garten dann extra was anziehen? Und wenn mich das Verlangen nach Entspannung übermannt, dann lasse ich es mir auch gut gehen.

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Meinung des Tages: „In allen 34 Punkten für schuldig befunden“ – wie bewertet Ihr das gegen Trump gefällte Urteil und sollte er weiterhin kandidieren (dürfen)?

Es ist ein historisches Ereignis: Noch nie in der US-amerikanischen Geschichte wurde ein Ex-Präsident wegen einer Straftat verurteilt – bis jetzt. Der umstrittene Ex-Präsident Donald Trump wurde in allen Punkten wegen der Verschleierung von Schweigegeld schuldig gesprochen.

Darum ging es im Prozess

Vorgeworfen wurde dem ehemaligen Präsidenten, dass er durch die Zahlung von 130.000 Dollar Schweigegeld im Jahr 2016 seinen Erfolg bei der Präsidentschaftswahl „verbessern“ wollte. Gehen sollte das Geld an eine Pornodarstellerin, die über ihre (angebliche) sexuelle Begegnung mit Trump auspacken wollte. Vorgeworfen wird dem ehemaligen Präsidenten nun, den Geldfluss unrechtmäßig verbucht zu haben.

Die zwölfköpfige Jury aus New York benötigte nur zwei Tage, bis sie ihr Urteil gefällt hatten – schuldig in allen Punkten. In insgesamt 34 Fällen hat die Jury Trump für die Verschleierung von Schweigegeldzahlungen verurteilt.

Trumps Reaktion

Als Schande und Schauprozess von einem korrupten Richter verurteile der Ex-Präsident die Geschehnisse und das Urteil gegen sich selbst. Er sei sich sicher, dass im November, bei den Wahlen, erst das wahrhaftige Urteil gefällt werden würde. Für Trump steht fest: Er selbst ist ein unschuldiger Mann.

Durch seine Anwälte wurde bereits angekündigt, dass sie in Berufung gehen werden. Dem ehemaligen Präsidenten könnte aufgrund des Urteils nun eine (höhere) Geld- oder sogar eine mehrjährige Freiheitsstrafe drohen. Letztere könnte vermutlich zur Bewährung ausgesetzt werden, da es sich bei allen Straftaten um welche aus der niedrigsten Kategorie im Bundesstaat New York handelt.

Trump kann weiterhin kandidieren

Es hört sich schon beinahe skurril an, dennoch ist es wahr: Sogar im Falle einer Haftstrafe könnte Trump aus dem Gefängnis heraus kandidieren.

Tatsächlich listet Artikel 2 der US-Verfassung nämlich nur drei Voraussetzungen auf, welche erfüllt werden müssen, um zum Präsidenten der Vereinigten Staaten gewählt werden zu können. Dabei muss die Person erstens in den USA geboren, zweitens mindestens 35 Jahre als sein und drittens mindestens 14 Jahre ihren Wohnsitz in den USA gehabt haben. Bereits 1992 kandidierte Lyndon LaRouche, der zu diesem Zeitpunkt im Gefängnis saß.

Zwei Ausnahmen gibt es allerdings: Niemand, der ein öffentliches Amt bekleidet, darf „an einem Aufstand oder Aufruhr“ gegen die Verfassung der Vereinigten Staaten „teilgenommen oder ihre Feinde unterstützt oder begünstigt“ haben. Obwohl nun vielen vermutlich direkt der Sturm auf das Kapitol vom 06. Januar 2021 einfallen dürfte, ist in keinem der Anklagepunkte der zum Teil noch ausstehenden Prozesse die Rede von einem „Aufstand“.

Neben dem aktuellen Urteil warten noch drei weitere strafrechtliche Fälle, in denen Trump angeklagt ist. In Miami dreht sich ein Prozess um die „unrechtmäßige Aufbewahrung geheimer Dokumente“, in Washington wird Trump „versuchte Wahlbeeinflussung“ vorgeworfen. In Georgia läuft dann das dritte Verfahren: Vorgeworfen wird Trump der Versuch, das dortige Wahlergebnis zu kippen.

Unsere Fragen an Euch:

  • Wie bewertet Ihr das Urteil gegen den ehemaligen US-Präsidenten?
  • Denkt Ihr, dass es Auswirkungen auf seine derzeitige Kandidatur haben wird?
  • Sollte er weiterhin antreten (dürfen)?
  • Sollten vorbestrafte Kandidaten bei einer Präsidentschaftswahl grundsätzlich ausgeschlossen werden?

Wir freuen uns auf Eure Antworten!
Viele Grüße

Euer gutefrage Team

Quellen:

https://www.tagesschau.de/ausland/amerika/trump-urteil-106.htmlhttps://www.stern.de/politik/ausland/donald-trump--die-reaktionen-auf-das-urteil-im-schweigegeld-prozess-34756928.htmlhttps://www.zeit.de/politik/ausland/2024-05/trump-urteil-schweigegeldprozess-faq-kandidaturhttps://www.rnd.de/politik/us-wahl-2024-kann-donald-trump-aus-dem-gefaengnis-praesident-werden-RHAGGXELWBCWRB7SB6K7S4KHII.htmlhttps://usa.usembassy.de/etexts/gov/gov-constitutiond.pdf

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Ich denke nicht, dass er weiter kandidieren sollte, denn ...

EIn Präsident des mächtigsten Landes der Welt muß in seinem persönlichen Verhalten ein Vorbild für alle Bürger sein. Ein Verbrecher ist das nicht und sollte auch nicht kandidieren dürfen.

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Nein. Im Zweifelsfall kann man ihn an eine Filiale der Bundesbank einschicken bzw. dort abgeben, dort wird er auf Echtheit geprüft und man erhält 5 € dafür erstattet.

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Dann hast Du schon die Erklärung selbst geliefert: Auf dem Grillreiniger steht doch drauf, daß man ihn nicht auf Aluminiumteilen anwenden darf. Er ist alkalisch und ätzt das Aluminium an. Entfernen kann man das nicht mehr, die Metalloberfläche ist jetzt zerstört und rauh, Ablagerungen werden sich jetzt noch stärker und fester absetzen.

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Könnte es ein Seeigel gewesen sein? Die Stacheln brechen leicht ab und der Rest bleibt drin. Die Stelle muß desinfiziert und geöffnet werden, z.B. mit einer desinfizierten Nähnadel und mit einer desinfizierten Pinzette kann man den Stachel rausholen.

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Handwerker fallen in der Öffentlichkeit in ihrer Arbeitskleidung kaum auf. Allerdings tragen heute die meisten diese Massenware mit dem rot-weißen Strauß-Logo.

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Dazu benutzt man die "Henderson-Hasselbalch-Gleichung", häufig als "Puffer-Gleichung" bezeichnet.

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Ja, nach einer Abmahnung wegen Arbeitsverweigerung und nochmaliger Weigerung kann er Dir außerordentlich kündigen. Und das ist auch völlig i.O. so.

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