Der Vermieter hat zwar die Treppe in Aussicht gestellt, aber du hast dem Vermieter keine Frist zum Bau der Treppe gestellt. Somit gemietet wie gesehen. Mietminderung nicht möglich.

Aber mit der Treppe muss der Vermieter immer noch rüberkommen. Deshalb Frist setzen und gleichzeitig auf die Möglichkeit der Ersatzvornahme nach § 536a hinweisen. Was ist denn mit einer Tür zum Garten?

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Der eigene Bruder als Mietnomade?

Hallo zusammen,

mein Freund (29) wohnt in einer 2 Raum Wohnung. Sein Bruder (23) ist bei ihm eingezogen, um eine Ausbildung in Berlin zu machen. Sein Bruder zahlt die Miete nicht, geht mit Pfefferspray auf meinen Freund los und dann schlagen sie sich. Grund des Konfliktes ist immer das selbe Thema. Sein Bruder macht nichts im Haushalt, zahlt seinen Teil der Miete nicht und beklaut ihn. Mein Freund und ich versuchen ihm nun seit einem Jahr zu helfen und er ist auch dankbar dafür wenn alles gut ist. Sobald mein Freund etwas anspricht wird sein Bruder wütend und ist dann der Meinung dass mein Freund nichts für ihn tut. Das verletzt meinen Freund und er kommt immer wieder an seine Grenzen.

Beide stehen im Mietvertrag. Die Kaution hat mein Freund bezahlt. Wenn er Glück hat gibt sein Bruder 100-200€ zur Miete dazu, abgemacht waren 450€. Das Zusammenleben ist unfassbar anstrengend. Ständig hat man Angst dass man wieder beklaut wird usw…

zu meiner Frage: wie bekommt mein Freund seinen Bruder aus dem Mietvertrag? Sein Bruder macht ihm das Leben schwer und sieht es aber nicht ein zu gehen. Es ist nur eine Frage der Zeit bis es schlimmer wird und die beiden sich umbringen wollen. Die gehen mit Baseballschläger und Pfefferspray auf einander los. Die Mieten sind so hoch in Berlin, dass mein Freund auch nicht einfach sagen kann dass er auszieht. Aber so wie es nun seit längerem ist geht es nicht weiter.

die Hausverwaltung sagt dass die beiden das mit der Miete unter sich klären müssen. Auch die Kaution hat mein Freund alleine bezahlt für die Wohnung.

Ich bin dankbar für Ratschläge und hoffe, dass sich etwas ändert.

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Nur so gehts: Aufforderung an den Bruder zur gemeinsamen Kündigung der Wohnung, Bruder lehnt ab, Klage auf Zustimmung zur Kündigung am Amtsgericht gegen den Bruder.

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Hier liegt eine Besitzstörung durch den Ex als Mieter vor, die zivilrechtlich beseitigt werden muss. Eine Mandatierung eine Anwaltes für Mietrecht kostet zunächst 220 € und die Kosten des Eilantrages am Amtsgericht auf einstweilige richterliche Anordnung belaufen sich für diesen Fall auf etwa 150€. Du oder der Anwalt müssen dazu nur glaubhaft machen, dass du in der Wohnung wohnst.

Die Kosten muss der Ex auf Gerichtsbeschluss hin erstatten. Der Vermieter ist nicht berechtigt dich aus dem Mietvertrag zu streichen.

Der Schlosswechsel des EX ist eine verbotene Eigenmacht. Alle Kosten, die dieser Schlosswechsel dir verursacht hat , sind als Schadensersatzforderung einklagbar.

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Dann bleibt die Mutter auch Mieterin, ihre Tochter kann in der Wohnung bleiben und du wirst Untermieterin der Mutter. Wer dem Vermieter die vereinbarte Miete bezahlt, ist völlig egal. Der Vermieter muss die Untervermietung genehmigen.

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Fragen zu Mietvertrag und Kaution?

Hallo,

mein Freund hat ein Problem. Er wohnt mit seiner Schwester zusammen in einer Wohnung. Diese Wohnung wurde von meinem Freund alleine angemietet. Ein Jahr später ist seine Schwester eingezogen und wurde durch einen Nachtrag auch in den Mietvertrag aufgenommen. Ihr Personalausweis wurde an den Vermieter geschickt usw. Unterschrieben hatte sie diesen Nachtrag aber nicht, sondern mein Freund.

Sie zahlt die Miete an meinen Freund und hat zu Anfang 50% der Kaution an ihn gezahlt. Er hatte zuvor die volle Kaution dem Vermieter gezahlt gehabt.

Jetzt kommen wir zum Problem. Beide wollten aus der Wohnung raus und haben vor paar Wochen zusammen gekündigt mit der Frist von 3 Monaten. Seine Schwester war innerhalb zwei Wochen einfach ausgezogen. Sie hat dann auch einfach die Zahlung der Miete eingestellt und gemeint mein Freund soll es von der Kaution abziehen. Das haben wir nach sehr heftiger Diskussion mit ihr beendet und sie zur Zahlung gebracht.

  1. Sie will direkt einen Tag nach Endes des Mietvertrages die Kaution haben. Muss das mein Freund machen? Sie steht ja auch im Mietvertrag drin (Nachtrag). Reicht es nicht wenn er ihr das Geld 50% zahlt wenn er es vom Vermieter erhalten hat? Es kann ja auch sein, dass Mängel von der Kaution abgezogen werden und außerdem sind 1,5 Jahre nur Nebenkosten für eine Person bezahlt worden, weil die Nebenkostenvorauszahlung nicht vom Vermieter angehoben wurden. Also ist sehr wahrscheinlich, dass der Vermieter auch Geld einbehält bis er die Abrechnung gemacht hat.
  2. Es gab auch Mängel in der Wohnung und die Miete wurde gekürzt. Diese Mängel waren schon bevor die Schwester einzog und wurden angemahnt. Als die Schwester eingezogen ist wurden Mietminderungen vorgenommen, da der Vermieter untätig blieb. Bis heute hat er der Mietminderung widersprochen und das Geld zurückgefordert. -> haftet hier nur mein Freund, oder ist die Schwester auch verantwortlich? Sie hat die volle Miete gezahlt und den Einbehalt hat mein Freund vorgenommen. (Ich frage nur aus Interesse, weil sie sich echt scheiße verhält, so haben wir evtl. Da auch etwas Druck)
  3. Die Wohnung muss am ende renoviert und sauber übergeben werden. Sie wird aber sicher hier gar nix mehr in der Wohnung machen. Mein Freund kann doch nicht alleine haften dafür. Muss sie dann zahlen, wenn sie sich nicht kümmert? Auch einen Termin zur Vorabnahme der Wohnung hat sie nicht wahrgenommen und mein Freund alleine gelassen

Über rechtliche Hilfe und Tipps wäre ich sehr dankbar!

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Eine erste Wertung:

Der "Mietvertragsnachtrag" hat mit dem Mietvertrag nichts zu tun, er ist nur eine Bestätigung, dass die Schwester nun mit in der Wohnung des Bruders wohnt. Er ist auch keine Bestätigung dessen, dass die Schwester nun Mieterin in der Mieterpartei geworden sei. Eine Unterschrift der Schwester auf dieser Vermietermitteilung war nicht notwendig.

Die Übergabe einer Mietsicherheit durch die Schwester an den Bruder ist bedeutungslos für das Mietverhältnis zwischen Vermieter und Mieter (Bruder), denn die Mietsicherheit für die Wohnung wurde längst vollumfänglich bereits vor Einzug der Schwester durch den Bruder an den Vermieter übergeben. Es gälte zu prüfen, was als Quittungstext dazu geschrieben wurde.

Wenn nun die Schwester ausgezogen ist, so hat sie auf eigenen Entschluss die Wohnung verlassen, eine Kündigung gegenüber dem Wohnungsvemieter wäre dazu nicht notwendig gewesen. Sollte sich nun aus der Mietzahlung und Kautions- übergabe sich ein mündliches Untermietverhältnis herleiten lassen, dann müsste auch eine Kündigung der Schwester gegenüber dem Bruder erfolgt sein. Das ist aus dem Text nicht zu entnehmen. Vielmehr hat wohl die Schwester die Kündigung des Bruders gegenüber dem Vermieter mitunterschrieben, was aber keinerlei Wirksamkeit gegenüber dem Bruder entfaltet.

Ich bitte bis hierher um Kommentare

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Setze deinen Vermieter in Verzug und kündige eine Ersatzvornahmen an. § 536a BGB. Die Kosten nach § 556b aufrechnen gegen die Miete.

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Der Vermieter hat den Gerichtsvollzieher mit der Herausgabe und Räumung deiner Mietwohnung beauftragt aufgrund eines rechtskräftigen Urteils des zuständigen Amtsgerichtes. Wie es zu diesem Urteil kam, kann ich dir nicht sagen aber mit Sicherheit dein Vermieter, wenn du es nicht weißt.

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Du hast einen Mietvertrag mit der Vermieterin. Die Betriebskosten sind darin anteilg vereinbart. Mit dem Stromanbieter hast du doch keinen Vertrag geschlossen und somit hast du mit diesen 327€ auch nichts zu tun!

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Ohne Untermietvertrag ist es keine Vermietung. Vermutlich meinst du aber "ohne schriftlichen Mietvertrag". Du kannst aber auch mittels mündlichen Mietvertrag untervermieten. Jede Untervermietung bedarf aber auch der Zustimmung deines Vermieters. Gibt es diese Zustimmung nicht, kann dich der Vermieter abmahnen wegen ungenehmigter Gebrauchsüberlassung an Dritte. § 540 und 553 BGB bitte einlesen. Setzt der Untermieter das Mietverhältnis trotz Abmahnung fort, ist die außerordentliche und fristlose Kündigung des Untervermietes möglich.

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Potsdam wird 2025 das gleiche Problem wie Berlin haben. 2023 sind die Mieten dort um 36% gestiegen, weil es einfach kein Wohnungen im bezahlbaren Bereich mehr gibt. Also von heute auf morgen eine Wohnung zu finden wird nicht klapppen.

Dein Vater solle das im Vorfeld deiner Rückkehr erledigen und selbst mieten, denn du darfst kostenfrei in der Wohnung deines Vaters wohnen. Kein Vermieter kann das unterbinden.

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Verweise ihn auf deine Postadresse und setze eine Frist zur Übergabe der Wohnung.

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Alles was du freiwillig bezahlst ist . Wenn du als Nachmiter vom Vormieter zu solche obskuren Geschäften genötigt wirst, dann solltest du dich nur noch um den Vermieter kümmern, denn der kann ddir den Mietvertrag geben oder auch nicht.

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Um dich gegen Angriffe zu erfolgreich zu wehren , empfehle ich ju jutsu zu trainieren und darüber hinaus deine muskuläre Siuation zu verbessern, Krafttraining im Verein oder Klub nach Trainingsplan und eiweißreiche Ernährung.

Beispiel einer Abwehrhandlung. Angriff von vorn durch Griff an die geschlossene Jacke - Du legst beide Hände blitzschnell fest auf die angreifende Hand und gehst in die Kniebeuge, Der Angreifer kann nicht loslassen, weil du seine Hand auf deiner Jacke blockierst, er muss dir also nach unten folgen. Darauf Kopfstoß mit aller Kraft auf die Nase des Angreifers.

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Vermieter übergriffig?

Heute (am Sonntag) stand die Frau unseres Vermieters unangekündigten in unserem Garten und hat sich über unseren Balkon beschwert. Dort stehen nämlich Blumen auf hinter dem Geländer auf einem Betonsatz, man kann sie also kaum sehen von außen.

Zuvor hatten wir Blumenkästen, die erst nach außen, nachdem sie sich darüber beschwert haben, nach innen gehängt. Sie hatten sich nämlich über die Kästen beschwert, da sie angeblich das Geländer kaputt machen würden. Nach langem Suchen haben wir recht teuere Kästen gefunden, die mit einem Band befestigt sind. Diesen hatte der Vermieter zugestimmt, weshalb wir sie erst gekauft hatten.

Das hat ihn dann aber vor ein paar Monaten aber doch gestört, also stehen die Blumen jetzt also auf dem Vorsprung. Übrigens haben sie sich darüber auch beschwert, in dem sie unangekündigt an einem Sonntag im Garten standen und sich mit den Kindern unterhalten, weil ich, die Mieterin, nicht da war. Auch diese Blumen stören sie, weil es „messi“ aussieht (es sind frische Blumen von einem Blumenladen in Töpfen und Kästen, alles in Farben des Hauses gehalten, damit es nicht knallbunt ist).

Sie hat durch die Balkontür in meine Wohnung gespäht während wir geredet haben und bemerkt, dass ja auch der Kühlschrank ganz furchtbar aussehen würde. Ich habe drei Kinder dementsprechend Bilder von ihnen und mit ihrem Papa, der verstorben ist als sie Kleinkinder waren. Ich weiß nicht, was ich machen soll. Wie gehe ich am besten vor, solche Aktionen von ihnen zu verhindern?

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Die Frau des Vermieters hat dir (die Mieterin) nichts zu sagen und schon garnicht in deinem Besitz (der gemietete Garten) Siehe Art. 13 Grundgesetz. Schreibe deinem Vermieter einen Brief und verbitte dir die Rederei seiner inkompenten Frau. Es liegt hier ein lupenreiner Hausfriedensbruch vor (StGB § 123).

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Sanktionen gegen Untermieter?

Hallo ihr Lieben,

unser Untermieter macht uns seit einiger Zeit das Leben schwer. Er macht was er will, dreht sich alles zurecht, wie es ihm am Besten passt etc.

Nun ist meine Frage, ob ich ihm die Nutzung meiner Dinge entziehen kann. Damit meine ich nicht Dinge wie den Herd, sondern Mikrowelle, Besteck, Teller, Waschmaschine etc. Mit ihm ist nicht zu Reden und er wird sofort ausfällig und spricht Drohungen aus. Wir wissen uns nicht anders zu helfen, als ihm deutlich zu zeigen, dass dies unserer Wohnung ist, mit unseren Sachen, die er freundlicher weise nutzen darf.

Gekündigt ist er schon zum 31.10.24. Doch wollen wir uns dieses Verhalten nicht mehr bieten lassen.

Ebenfalls stellt er Behauptungen auf, das wir seine Sachen benutzen würden, was absoluter Blödsinn ist. Das haben wir nicht nötig.

Beispiel: Es ging und Sossen, wo ich fragte, ob ihm diese gehören, er meinte, dass wäre egal, weil jeder mal welche kauft. Im anderen Atemzug, macht er Theater, weil "sein" Salz benutzt wurde. Dazu gesagt, ich habe monatelang Gewürze gekauft und er hat sie wie selbstverständlich benutzt.

Ihr merkt schon, hier herrscht Kindergarten. !

Deswegen ist die allgemeine Frage, was MUSS ich ihm zur Verfügung stellen und was darf ich ihm alles entziehen.

Auch wollte ich fragen, was seine Besuche angeht. Wir haben uns darauf geeinigt, dass er alles zwei Wochen seine Kinder zu Besuch haben kann. Inklusive seines Bruders sind wir 6 Leute dann in der Bude. Nun hält er sich daran überhaupt nicht mehr, die kommen und gehen, wie es ihm gefällt und das mehrere Tage sogar lang. Habe ich Möglichkeiten dagegen etwas zu machen?.

Danke schon mal im Vorraus für Eure Antworten.

P:s. es ist NICHT Möbliert und Befristet vermietet. Er wohnt mit in unserer Wohnung.

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Besuch musst du jederzeit zulassen aber nur in seinem gemieteten Zimmer und Nutzung des WC. Der Besuch hat in deiner Küche nichts verloren also verbieten!

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Ihr habt hoffentlich schriftlich und fristgemäß gekündigt. Dann: Gibt es ein Wohnungsübergabeprotokoll vom Mietbeginn? Wurden im Mietvertrag euch wirksam Schönheitsreparaturen übertragen?

Haben sich die Vermieter finanziell an der Renovierung nach Einzug beteiligt oder Mietfreiheit temporär gewährt?

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Der § 566 (1) BGB : Kauf bricht nicht Miete - erklärt dass es nicht möglich ist dem Mieter zu kündigen, weil das Haus verkauft werden soll. Das "berechtigte Interesse" des Veräußerers existiert nicht.

Diese Kündigung kann also unbeachtet bleiben, weil sie wirkungslos ist.

Wenn ein Mieter eine Wohnung bewohnt, die durch den Eigentümer des Hauses in Wohneigentum umgewandelt werden soll, dann ist dem Mieter der Kauf dieser Wohnung anzubieten. Der Erwerber der Wohnung nach Umwandlung in Wohneigentum hat dann aber gegenüber dem Mieter zu beachten, dass es einen Kündigungsschutz von 3 - 10 Jahren gibt.

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