Ich denke das du nächsten 2 Jahre nicht über einen Führerschein nachdenken brauchst.
Es wird zur Gerichtsverhandlung kommen und Richter sehen sowas nicht wirklich gern. Das kann ich dir aus eigener Erfahrung sagen.
Außer der Sperre kann es noch zu ein paar Sozialstunden kommen .

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ist nicht dasselbe

Da gibt es einen deutlichen Unterschied.

Wenn ein auto von 110.000€ auf 85.000€ reduziert wurde, kann man sagen das es günstig ist, aber nicht billig.

Wenn ich aber € Artikel im Chinashop bestelle, kann man sagen das es billig ist, da die Qualität auch als billig bezeichnet werden kann.

Ist jedenfalls meine Meinung dazu!

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Die kurze Antwort lautet: Ja. In Deutschland gibt es keine allgemeine Regelung, die das Grillen auf dem Balkon untersagt. Grundstückseigentümer dürfen das eigene Grundstück und somit auch ihren Balkon nach Belieben nutzen. Sie sind jedoch gegenüber Nachbarn zur gegenseitigen Rücksichtnahme verpflichtet.

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Schwierig, entweder er stellt ihn dir als Firmenwagen über die 1% Regelung was nur ginge wenn du dort angestellt bist oder er tut so als würde er ihn selber nutzen und dir ab und zu zur Verfügung stellen. Dann müsste höchstwahrscheinlich ein Fahrtenbuch geführt werden.
Also um das vor dem Finanzamt irgendwie dazulegen ist nicht so leicht.

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Da man es wohl kaum hören würde, wäre es mir vollkommen egal und wäre auch rechtlich vollkommen in Ordnung. Solange Zimmerlautstärke herrscht, ist alles gut.

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Egal ob verpackt oder nackt. Ich liebe Brüste einer Frau. Und umso größer desto besser.
Ich verkörpere in diesem Fall das Klischee des Mannes im vollen Umfang.

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Nein

Wäre super, aber ich glaube es funktioniert nur die nackte Frau. Denn wir Männer sind da etwas primitiver und einfacher durch Nacktheit manipulierbar.

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Bei meiner Tochter ist es genauso. Und dann gehen die Dinger so oft kaputt und das Drama neue zu kaufen geht wieder los.

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Kfz an an Privat verkauft, Käufer droht mit Anwalt was soll ich tun?

Moin zusammen, habe folgendes Anliegen. Habe bei Kleinanzeigen einen 30 Jahre altes Golf 1 Cabrio inseriert. Hatte den Wagen selber nur ein halbes Jahr, da ich zu wenig Zeit hatte und habe wollte ich das Cabrio nun wieder verkaufen. Nun kam ein Interessent, schaute sich das Fahrzeug an, machte eine Probefahrt. War insgesamt drei Stunden mit einem Freund vor Ort. Ein paar Sachen sind ihm aufgefallen, wie zum Beispiel das der Wagen wohl mal lackiert wurde, sowie das Dach das noch das erste war. Ich versicherte ihm aber mündlich, das ich da nix Nachlackiert habe und das das Dach zwar alt aber dicht sei. Zumindest habe ich bis dato keinen Wassereinbruch gehabt. Übrigens ist der Käufer selber Lackierer. Wir haben uns preislich geeinigt und machten einen Kaufvertrag vom ADAC, wo keine Haftung für Sachmangel übernommen wird. Ein paar Tage später holte er den Wagen mit einem Trailer ab. Zwei Tage später rief der Käufer mich nun an, und meinte , das der Wagen nicht mehr vernünftig läuft und das Standgas nicht hält. Zudem soll es ins Fahrzeug geregnet haben.Da er selber in einer Werkstatt arbeitet, hat er den Wagen von einem Gutachter der vor Ort war begutachten lassen und es wurden angeblich viele Mängel gefunden, wie zB. Durchrostungen am Unterboden, Lackdichte passte nicht, Kat wäre leer geräumt wurden. Kurzum das Auto wäre Schrott und ich sollte ihm das Geld zurückerstatten oder er Schaltet einen Anwalt ein. Ich sagte dem Käufer, das ich davon keine Kenntnis hatte und verwies auch auf den Ausschluss der Sachmängel. Hattet ihr schon mal einen ähnlichen Fall? Was kann ich tun?

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Lass ihn quatschen. Selbst wenn er einen Anwalt einschaltet, wird dieser ihm sagen das er Pech hat. Du hast nichts zu befürchten. Sachmangelhaftung ist vertraglich ausgeschlossen und eine arglistige Täuschung müsste er dir erst beweisen können, was ja nicht mal der Fall ist. Blockier ihn einfach und gut ist.

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Klingt so als hättest du Pech. Denn das stand bestimmt in deinem Arbeitsvertrag in der Urlaubsklausel.

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