Nein, da sich Kinobetreiber laut Jugendschutzgesetz an die FSK Einstufung halten müssen und die Nichteinhaltung erhebliche Strafen mit sich bringt.
Bei ab 12 Filmen gibt es Ausnahmeregeln für jüngeren in Begleitung einer Aufsichtsperson.
Bei ab 16 und ab 18 Filmen gibt es solche Ausnahmeregeln aber nicht, hier muss also jeder auch das entsprechende Alter erreicht haben um in den Film gelassen zu werden.