Guten Tag!
Das ist auf jeden Fall sehr ärgerlich. Die Anzeige bei der Polizei ist das absolut richtige.
gibt es noch etwas was ich machen kann?
Gibt es noch die Chat-Verläufe? Die würde ich definitiv sichern und der Polizei zur Verfügung stellen, auch das Bild mit dem Ausweis. Kann für die Ermittlung sehr hilfreich sein. Gleiches gilt für das Konto des ,,Verkäufers" auf eBay. Alles was dokumentiert ist, der Polizei zur Verfügung stellen.
Ansonsten können Sie - wie @Leonieeeee1234 zutreffend geschrieben hat - noch versuchen eine Rückbuchung zu veranlassen. So hätten Sie das Geld wieder. Ermittlungen gehen dann aber weiter. Auch der versuchte Betrug ist nach § 263 Abs. 1 Nr. 2 StGB strafbar.
Tipp für den Kauf: Empfehlen kann ich Ihnen diese Seite: https://asgoodasnew.de/ Die Geräte dort sind generalüberholt und ebenfalls für gute Preise zu haben. Sie können auch auf Rechnung kaufen und den Kaufpreis zu einem späteren Zeitpunkt bezahlen.
Mit freundlichen Grüßen
ChaosLeopard