Wenn das Gericht das persönliche Erscheinen angeordnet hat, dann ist der Ladung Folge zu leisten, ansonsten kann ein Ordnungsgeld verhängt werden. steht so in der ZPO. Gerade in Zivilprozessen kann es wichtig sein, dass sich das Gericht einen persönlichen eindruck vom Kläger oder Beklagten machen kann.
Der Arbeitgeber hat Dich dann freizustellen. Die Dir entstandenen Kosten muss Dein Anwalt im Wege der Kostenfestsetzung beantragen, falls Du gewinnst. Wenn Du den Prozess verlierst, bekommst Du nichts.
Dein Arbeitgeber selber kann kein Kosten geltend machen.