Zina muslim Vergebung?

5 Antworten

Beziehungen sind halt haram, jedoch gibt es hierfür keine konkrete Strafe. Eine konkrete Strafe gibt es aber für Unzucht (Sure 24,2-3). Zudem:

Und kommt der Unzucht nicht nahe. Wahrlich, sie ist eine Schändlichkeit und ein übler Weg. (17:32)
17:32 - Der Leser wird hier gebeten, die Formulierung des Verbots der Unzucht genau zu verstehen, weil das Verbot als sloches nicht direkt erwähnt, sondern, dass man das "Nahekommen" zu ihr nicht praktiziert, und dies ist eine noch stärkere Form als das Verbot selbst. Mit anderen Worten ist darunter zu verstehen, dass dem Muslim nicht nur die Unzucht, sondern auch alles, was zu ihr führt, wie küssen, streicheln, anwerben in jeder Form usw., verboten ist. Unzucht bzw. Ehebruch entzieht dem Täter den Schutz des Schöpfers, zerstört die Grundlage des Familienlebens und der Gesellschaft und führt zu Schändlichkeit und Übel (vgl. 4:22; 6:151 und die Anmerkung dazu).

Quelle: https://www.islamicbulletin.org/german/ebooks/koran/tafsir_al_quran.pdf (S. 458)

Siehe auch:

Mann und Frau dürfen sich vor der Ehe nur in Gegenwart eines ihrer nahen Verwandten (Mahram) treffen. Der Mann darf dabei nur das Gesicht und die Hände der Frau betrachten, denn dies reicht für ihn aus, um festzustellen, ob sie seinen Vorstellungen entspricht oder nicht.
Eine Verlobung ist das gegenseitige Versprechen zu heiraten, das sich ein Mann und eine Frau geben. Die Verlobung ist nur eine Vorstufe der Heirat. Deshalb ist es den beiden Verlobten nicht erlaubt, sich ohne Anwesenheit Dritter in ein und demselben Raum aufzuhalten. Auch dürfen sie erst dann miteinander ausgehen, nachdem sie geheiratet haben. Solange sie nur verlobt sind, sind sie islamrechtlich Fremde und es ist ihnen im Umgang miteinander alles verboten, was fremden Personen im Umgang miteinander auch verboten ist.

Quelle: Halal und Haram von Hasip Asutay, Seite 100-101

Laut Sure 4,48 vergibt Allah keine Beigesellung, wohl aber alle anderen Sünden - wenn er will.


WisperndesGras  10.03.2022, 22:58

Das ist nur leider alles falsch, BelfastChild. Siehe meine Antwort.

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Hallo David,

es gibt kein Verbot im Koran, vor der Ehe eine Freundschaft oder Sex mit jemandem zu haben. Das Zina, dem man sich in Sure 17:32 „nicht nahen“ soll, heißt Ehebruch, und verheiratet seid ihr nicht. https://de.wikipedia.org/wiki/Zina

Lass dir da auch nichts von „Experten“ oder „Gelehrten der Sunnah“ erzählen. Auch diese finden kein Verbot im Koran. Die Sunnah ist überhaupt unerheblich, da der Koran vollständig ist und niemand ihm etwas hinzuzufügen hat, auch der Prophet nicht.

Du kannst also lieben und Sex haben, wie du möchtest.


david0506 
Fragesteller
 10.03.2022, 22:27

Danke für dein Wissen das du mit mir teilst. Handullah für dich und deine Seele

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Esselamu alejkum

Allah s.w.t vergibt alle Sünden wem er will. Seine "Freundin" zu betrügen zählt selbstverständlich nicht als Ehebruch, da du zu dieser Zeit nicht in einer Ehe warst. Es zählt als außereheliche Zina. Bei einer außerehelichen Zina, wie auch immer diese praktiziert wurde empfehle ich zu bereuen. Aufrichtig und mit dem Entschluss dies nie wieder zu tun. Falls die in Frage kommende Person diese Frau heiraten möchte, so geht das nur wenn diese Frau ebenfalls Muslimin ist und ebenfalls bei Allah s.w.t bereut.


WisperndesGras  10.03.2022, 18:32

Liest du bitte meine Antwort. Der Fragesteller kann Sex haben, wie er möchte.

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PaulDelvaux  10.03.2022, 18:34

WAS gibt es denn da zu bereuen, wenn beide mit der Beziehung einverstanden waren? - WEm hätten sie denn geschadet?

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david0506 
Fragesteller
 10.03.2022, 22:25

ich Danke dir mein Bruder Allah ist stolz auf dein Wissen Hamdullah

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  1. Ich bitte Dich, in Deinem ur-eigenen Interesse, Deine Geschwister nicht zu Shirk aufzurufen! ... das tust Du nämlich, wenn Du sie bittest, etwas zu beantworten, was nur Allah beantworten könnte (wenn er denn existierte!)
  2. Ansonsten kannst Du doch sicher selber einschätzen ob überhaupt - und wenn ja welcher - Schaden durch Deine Beziehung verursacht wurde! - Das hängt schließlich von Deiner/Eurer Beziehung ab!
  3. Grundsätzlich solltest Du Dich fragen - und Dir die Antwort geben - WEM Du durch eine einvernehmliche voreheliche Beziehung schadest!? - Allah? - Dir? - "ihr"????
  4. Wenn Du Dir Dein Leben durch eine hoffnungslos sexual- und damit menschen-feindliche, zudem rettungslos rückständige Religonsauffassung versauen lassen willst, dann darfst Du das natürlich tun!

david0506 
Fragesteller
 10.03.2022, 22:26

Ja ich habe um Antwort gebeten weil ich vom Wissen vielleicht noch nicht soweit bin wie die Brüder und Schwestern hier.

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PaulDelvaux  11.03.2022, 10:14
@david0506

Prima! ... dann bist Du jetzt etwas klüger und Deine Frage hat sich gelohnt!

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Assalamu aleikum,

Allah vergibt alle Sünden.

Es gibt aber 2 Voraussetzungen:

  1. Die aufrichtige Reue (Allah kennt die Herzen der Menschen)
  2. Wenn man einem Menschen geschadet hat (weil man ihn stark verletzt z.B.) muss man sich bei ihm/ihr entschuldigen.

Allah vergibt also auch Zina.

Aber willst du wirklich eine Ehe haben, die du mit Zina aufgebaut hast?

Das Beste was du jetzt machen kannst:

Bereue das wirklich vom Herzen. Wiederhole den Fehler nicht. Brich den Kontakt mit ihr ab.

Wenn du aber sagst du liebst sie wirklich, dann brich den „Haramkontakt“ ab und mache einen Neustart.

Ihr könnt euch dann gerne (halal!) kennenlernen und treffen, bis ihr dann heiratet.

So segnet Allah inshallah auch die Ehe.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Wissen über den Islam durch Vorträge und Moscheebesuche

PaulDelvaux  10.03.2022, 18:32

Das ist doch alles ewiggestriger Unsinn! - Wem schadet der FS denn durch eine einvernehmliche Beziehung!?

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