Wird seit Brexit bei Onlinebestellungen die britische Umsatzsteuer direkt abgezogen oder nachträglich erstattet?
Durch den Brexit kommt es ja zu Einfuhrabgaben bei Bestellungen aus dem Vereinigten Königreich. Nun gibt es aber ja ein Abkommen, welches dafür sorgt, dass man als EU-Bürger keine Umsatzsteuer in GB mehr zahlen muss und nur noch die deutsche Steuer darauf entrichtet. Die britischen Onlineshops passen ihre Preise aber nicht an das Liederland an. Muss man nun also mit dem Händler in Kontakt treten, damit dieser die Steuer abzieht oder wird diese im Nachgang erstattet? Leider finde ich hierzu nicht viele verwertbare Infos.
1 Antwort
Ja, genau wie in DE, man muss das gezielt bei den Anbietern erfragen. Private Anbieter können das schon mal gar nicht.
Und gewerblichen Anbieter ist der (vermeintliche) Aufwand oft zu viel. Ich denke eBay und Amazon machen das automatisch - UND berechnen auch gleich die deutschen MwSt. dazu!
Also keine Überraschungen bei der Ankunft.