Schultern als muslima zeigen?

2 Antworten

Streng gesehen darf eine Muslima bloß Gesicht und Hände zeigen und sollte sich nicht figurbetont anziehen (gilt auch für das Gebet):

Der Schambereich der Frau gegenüber fremden Männern - und nach der vorgezogenen Meinung der Gelehrten auch gegenüber nichtmuslimischen Frauen - ist ihr gesamter Körper, außer ihrem Gesicht, ihren Händen und - nach der vorgezogenen Meinung der Gelehrten - ihren Füßen.(99)
(99) In der schafi'itischen Rechtsschule zählen auch die Füße zum Schambereich der Frau.

Quelle: Halal und Haram von Hasp Asutay, S. 54

Und sprich zu den gläubigen Frauen, dass sie ihre Blicke zu Boden senken und ihre Keuschheit wahren und ihren Schmuck nicht zur Schau tragen sollen - bis auf das, was davon sichtbar sein darf, und dass sie ihre Tücher um ihre Kleidungsausschnitte schlagen und ihren Schmuck vor niemand (anderem) enthüllen sollen als vor ihren Gatten oder Vätern oder den Vätern ihrer Gatten oder ihren Söhnen oder den Söhnen ihrer Gatten oder ihren Brüdern oder den Söhnen ihrer Brüder oder Söhnen ihrer Schwestern oder ihren Frauen oder denen, die sie von Rechts wegen besitzen, oder solchen von ihren männlichen Dienern, die keinen Geschlechtstrieb mehr haben, und den Kindern, die der Blöße der Frauen keine Beachtung schenken. Und sie sollen ihre Füße nicht so (auf den Boden) stampfen, dass bekannt wird, was sie von ihrem Schmuck verbergen. Und wendet euch allesamt reumütig Allāh zu, o ihr Gläubigen, auf dass ihr erfolgreich sein mögt. (24:31) 
24:31 - Der Schmuck, der an Gesicht und Händen sichtbar ist, kann in der Öffentlichkeit sichtbar bleiben; denn Gesicht und Hände zu zeigen ist erlaubt gemäß den Worten des Propheten zu Asmā’ Bint Abī Bakr, Schwester ‘Ā’išas und Schwägerin des Propheten (a.s.s.), die vor ihm in ziemlich freizügiger Kleidung erschien: ”O, Asmā’! Wenn die Frau ihre Geschlechtsreife erlangt hat, dann sollte nichts von ihr zu sehen sein außer diesem.“ Und er zeigte auf sein Gesicht und seine Hände. (vgl. 33:59 und die ausführliche Anmerkung in ÜB).

Quelle: https://www.islamicbulletin.org/german/ebooks/koran/tafsir_al_quran.pdf (Seite 559)

Bei der Frau muss der der ganze Körper außer den Händen und dem Gesicht bedeckt sein, und zwar so, dass die Körperformen tatsächlich verhüllt sind. Empfehlenswert ist, beim Gebet einen großen Überwurf o.ä. zu tragen, der vom Kopf über den gesamten Oberkörper hinabreicht.

Quelle: As-Salah von Muhammad Rassoul, S. 52

Assalamu aleykum

Es ist Pflicht für eine Frau ihren ganzen Körper bis auf die Hände und das Gesicht zu bedecken. Heißt: Schulter Haare und Hals sind auch zu bedecken.

Es ist für Frauen Pflicht, Niqab (ihr Gesicht zu verbergen) zu tragen, wenn sie ihr Zuhause verlassen (aus Gründen eines gültigen Shar’ee-Bedürfnisses) oder in Gegenwart fremder Männer. Dies ist die Ansicht der Hanafi Fuqahaa (Juristen) sowie der Fuqahaa der anderen Fiqh-Schulen, wie von Allamah Kauthari und Mufti Muhammad Shafi’ (Rahimahumallah) angedeutet. (Hijab Al-Marah al-Muslima, S. 11, Dar Al-Haramain / Ahkam Al-Quran von Al-Thanwi, Bd. 3, S. 471, Idara Al-Quran)

sirigel  21.11.2023, 19:00

Ich kann mir nicht vorstellen das du dein Gesicht in der Schule verbirgst - aber ich respektiere deinen Glauben.

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verreisterNutzer  21.11.2023, 19:18
@sirigel
Es ist Pflicht für eine Frau ihren ganzen Körper bis auf die Hände und das Gesicht zu bedecken.
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sirigel  21.11.2023, 23:50
@verreisterNutzer
Es ist für Frauen Pflicht, Niqab (ihr Gesicht zu verbergen) zu tragen, wenn sie ihr Zuhause verlassen....  

Hast du zumindest zitiert. Was verstehe ich da nicht? Habe ich was falsch interpretiert? Erbitte Erklärung.

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verreisterNutzer  21.11.2023, 23:51
@sirigel
Ich kann mir nicht vorstellen das du dein Gesicht in der Schule verbirgst

Das sagtest du zu ihrer Antwort. Ich habe dich lediglich aufgeklärt.

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sirigel  21.11.2023, 23:55
@verreisterNutzer

Sie hat aber ein anderes Zitat gebracht, aus dem Ich zitiert habe. Ist sie keine Frau? Muß sie sich nicht an Folgendes halten?

Es ist für Frauen Pflicht, Niqab (ihr Gesicht zu verbergen) zu tragen wenn sie ihr Zuhause verlassen (aus Gründen eines gültigen Shar’ee-Bedürfnisses) oder in Gegenwart fremder Männer. Dies ist die Ansicht der Hanafi Fuqahaa (Juristen) sowie der Fuqahaa der anderen Fiqh-Schulen, wie von Allamah Kauthari und Mufti Muhammad Shafi’ (Rahimahumallah) angedeutet. (Hijab Al-Marah al-Muslima, S. 11, Dar Al-Haramain / Ahkam Al-Quran von Al-Thanwi, Bd. 3, S. 471, Idara Al-Quran)
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sirigel  22.11.2023, 00:11
@verreisterNutzer

Was denn sonst? Wenn ich von Gesicht spreche (und andere auch) dann meine ich Gesicht = Stirn, Augen, Nase, Mund, Kinn und Wangen. Zumindest für mich als Intensivpfleger hatte es diese Bedeutung.

Was ist für dich das "nicht ganze Gesicht"?

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