Referat über cybermobbing, weitere infos?

6 Antworten

Cybermobbing selbst ist kein Straftatbestand. Aber in Cybermobbing vereinigen sich einzelne Straftaten - das ist vielen Tätern/innen nicht bewusst. Beleidigungen, Drohungen oder die scheinbar harmlose Verbreitung von Bildern und Videos können ernsthafte Folgen auch für den oder die Täter haben. Grundsätzlich sind Kinder unter 14 Jahren strafunmündig. Bei Jugendlichen steht nicht die Bestrafung, sondern der Erziehungsgedanke im Vordergrund. In Betracht kommen in erster Linie erzieherische Weisungen und Auflagen im Sinne des Jugendgerichtsgesetzes (JGG).

Straftaten, die ein Teil von Cybermobbing sind:

Beleidigung [§ 185] Die Beleidigung wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Beleidigung mittels einer Tätlichkeit begangen wird, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Verleumdung [§ 187] Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Neben den bereits genannten Straftatbeständen kommen bei den bekannten gewordenen Fällen insbesondere nachstehende Tatbestände in Betracht:

Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes [§ 201} (1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer unbefugt 1.das nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen auf einen Tonträger aufnimmt oder 2.eine so hergestellte Aufnahme gebraucht oder einem Dritten zugänglich macht. Das Gesetz sieht hierbei eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe vor.

Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen [§ 201a [1]] (1) Wer von einer anderen Person, die sich in einer Wohnung oder einem gegen Einblick besonders geschützten Raum befindet, unbefugt Bildaufnahmen herstellt oder überträgt und dadurch deren höchstpersönlichen Lebensbereich verletzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Ebenso wird bestraft, wer eine durch eine Tat nach Absatz 1 hergestellte Bildaufnahme gebraucht oder einem Dritten zugänglich macht. (3) Wer eine befugt hergestellte Bildaufnahme von einer anderen Person, die sich in einer Wohnung oder einem gegen Einblick besonders geschützten Raum befindet, wissentlich unbefugt einem Dritten zugänglich macht und dadurch deren höchstpersönlichen Lebensbereich verletzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

Hinweis: Ein Klassenzimmer beispielsweise ist kein solch besonders geschützer Raum, eine Umkleidekabine oder eine Toilette in jedem Fall. Nach § 22 Kunsturhebergesetz dürfen Bildnisse nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Bei Verstößen droht das selbe Strafmaß wie beim §201 StGB.

Nötigung [§ 240 [1]] (1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist. (3) Der Versuch ist strafbar. (4) 1In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.

Bedrohung [§ 241] (1) Wer einen Menschen mit der Begehung eines gegen ihn oder eine ihm nahestehende Person gerichteten Verbrechens bedroht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Ebenso wird bestraft, wer wider besseres Wissen einem Menschen vortäuscht, daß die Verwirklichung eines gegen ihn oder eine ihm nahestehende Person gerichteten Verbrechens bevorstehe.

leider kriege ich nicht alles hinein aber ich versuche es ;)

Bedrohung [§ 241] (1) Wer einen Menschen mit der Begehung eines gegen ihn oder eine ihm nahestehende Person gerichteten Verbrechens bedroht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Ebenso wird bestraft, wer wider besseres Wissen einem Menschen vortäuscht, daß die Verwirklichung eines gegen ihn oder eine ihm nahestehende Person gerichteten Verbrechens bevorstehe.

weiteres folgt


antonia123456  15.05.2013, 19:39

Gewaltdarstellung [§ 131 [1]]
(1) Wer Schriften (§ 11 Abs. 3), die grausame oder sonst unmenschliche Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder menschenähnliche Wesen in einer Art schildern, die eine Verherrlichung oder Verharmlosung solcher Gewalttätigkeiten ausdrückt oder die das Grausame oder Unmenschliche des Vorgangs in einer die Menschenwürde verletzenden Weise darstellt, 1. verbreitet, 2. öffentlich ausstellt, anschlägt, vorführt oder sonst zugänglich macht, 3. einer Person unter achtzehn Jahren anbietet, überläßt oder zugänglich macht oder 4. herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, ankündigt, anpreist, einzuführen oder auszuführen unternimmt, um sie oder aus ihnen gewonnene Stücke im Sinne der Nummern 1 bis 3 zu verwenden oder einem anderen eine solche Verwendung zu ermöglichen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Ebenso wird bestraft, wer eine Darbietung des in Absatz 1 bezeichneten Inhalts durch Rundfunk, Medien- oder Teledienste verbreitet.

Die Opfer von Internetattacken können eine Vielzahl an Symptomen aufweisen, die auf Cybermobbing schließen lassen. Die Anzeichen ähneln anderen psychischen Belastungen. Problematisch ist, dass vor allem auch das Privatleben der Opfer von Cybermobbing geprägt ist. Diese sind häufig bedrückt, ungewöhnlich schweigsam oder nervös und angespannt. Viele Opfer leiden unter schwerwiegenden psychischen, psychosomatischen und sozialen Folgen wie Schlaf- und Lernstörungen, Schulangst, Depression, Selbstverletzungen oder körperlichen Erkrankungen.

Weitere Faktoren, die insbesondere bei Schülerinnen und Schülern auf Cybermobbing hindeuten können:

Das Opfer hat viele Ausreden für zerstörte oder scheinbar verlorengegangene persönliche Gegenstände. Oft treten vor einem Schulbesuch unerklärliche körperliche Beschwerden auf. Das Opfer erhält keine Einladungen bspw. zu Kindergeburtstagen oder Partys. Das Opfer will oft nicht mehr mit dem Bus in die Schule fahren oder will häufig von den Eltern gebracht und geholt werden. Opfer spielen ihre Situation vor Erwachsenen meist herunter.

Das Internet vergisst nichts: Werden erst einmal verunglimpfende Bilder und fiese Beleidigungen über eine bestimmte Person im Internet verbreitet, ist es schwer, alle Inhalte endgültig zu löschen. Deswegen sollte man sich im Internet grundsätzlich vorsichtig bewegen. Insbesondere wenn man in Sozialen Netzwerken aktiv ist, sollten nicht zu viele persönliche Daten für jedermann zugänglich sein.

Was tun, wenn man im Internet gemobbt wird:

Beleidigende oder sogar bedrohliche E-Mails dürfen nicht toleriert werden. Kinder und Jugendliche sollten aber nicht direkt auf solche E-Mails oder SMS antworten, sondern Eltern und andere Vertrauenspersonen einbeziehen. Vertrauen Sie sich Freunden oder Eltern an. Bei Schülern sollte auch die Schule informiert werden. Bewahren Sie Beweismaterial auf: Speichern Sie die verbreiteten Bilder und beleidigende E-Mails und SMS. Wenden Sie sich in schwerwiegenden Fällen sofort an die Polizei und erstatten Sie Anzeige. (Am Ende des Beitrags erhalten Sie weitere Hilfsangebote). Bilder und Videos, die ohne Erlaubnis des darin Gezeigten veröffentlicht werden, sollten immer wieder gelöscht werden. Die Löschung kann über den Netzwerk-Betreiber vorgenommen werden. Auch so genannte Fake-Profile (die andere im Namen des Betroffenen erstellt haben) können so ebenfalls aus dem Netzwerk entfernt werden. Hinweis: Je nach Netzwerkbetreiber sind die Voraussetzung für das Löschen von Daten, Bildern oder ganzen Profilen unterschiedlich.

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antonia123456  15.05.2013, 19:41
@antonia123456

Die Schule/Schulleitung muss nach Bekanntwerden eines Falls von Cybermobbing sofort reagieren. Folgende Fragen sollten geklärt werden: Was ist konkret vorgefallen? Welche Personen sind beteiligt?

Bitte beachten Sie: Lehrer dürfen nur bei Genehmigung der Eltern den Inhalt eines Schüler-Handys einsehen. Bei Verdacht auf eine Straftat darf nur die Staatsanwaltschaft oder die Polizei gegen den Willen des Inhabers den Inhalt des Handys durchsuchen. Lehrkräfte dürfen aber das Handy einziehen und sollten die zuständige Polizeidienststelle informieren. Die Polizei empfiehlt zudem, frühzeitig Jugendsachbearbeiter zu Rate zu ziehen.

Tipps:

Reden Sie mit den Beteiligten: Opfer und Täter sollten befragt werden. Anschließend wird gemeinsam eine Lösung gesucht oder eine Wiedergutmachung vereinbart. Binden Sie die Eltern ein: Eltern haben oft keine Vorstellung davon, was Cybermobbing ist. Hier sollte die Schule informieren und den Ernst der Lage deutlich machen. Thematisieren Sie das Problem in der Schule: Cybermobbing darf nicht totgeschwiegen werden. Jeder Fall sollte aufgeklärt werden. Regeln Sie den Umgang mit Handy und Internet: Handyverbote während des Unterrichts sind sinnvoll. Wenden Sie sich an die Polizei: Bei Drohungen, Erpressungen und Nötigungen muss auf jeden Fall die Polizei eingeschaltet werden. Aber auch wenn scheinbar harmlose Beledigungen usw. nicht nachlassen, empfiehlt es sich, beispielsweise einen Jugendsachbearbeiter der Polizei zu Rate zu ziehen.

So beugen Sie als Lehrer Cybermobbing vor:

  1. Grundsätzlich sollte der Umgang mit neuen Medien gelehrt und gefördert werden. Spezielle Module für Lehrer, Eltern und Schüler gibt es beispielsweise bei klicksafe.de. Auch viele Polizeibeamte bieten spezielle Vorträge, Workshops usw. an, in denen sie Schüler und Lehrer informieren, welche strafrechtlichen Konsequenzen die Verbreitung von Bildern/Videos/Beleidigungen hat.

  2. An jeder Schule sollte ein Verhaltenskodex in die Schulordnung integriert werden. Darin sollten die Nutzung von Handys und das Filmen in der Schule verboten werden. Auch das Mobbing über Internet sollte als Verbot aufgestellt werden.

  3. An jeder Schule sollte Zivilcourage und der Einsatz für seine Mitschüler im Mittelpunkt stehen. So kann einer Mitläufer-Mentalität vorgebeugt werden. Damit steigt auch die Wahrscheinlichkeit, Fälle von Cybermobbing frühzeitig aufzudecken.

Auslöser von Mobbingprozessen sind oft Konflikte zwischen den Beteiligten, die keine Lösung erfahren. Im Übergang vom Konflikt zum Mobbing verliert das ursprüngliche sachliche Problem immer mehr an Bedeutung, die systematische Bloßstellung und Tyrannisierung des Opfers tritt in den Vordergrund. Täter(innen) gewinnen dabei eine Machtposition, in der sich das Opfer unterlegen und ausgeliefert fühlt.

Cybermobbing ist mittlerweile keine Ausnahmeerscheinung mehr. Insbesondere an Schulen tritt das Problem häufig zu Tage. Das liegt vor allem daran, dass junge Menschen verstärkt über Soziale Netzwerke (Facebook, Wer kennt wen usw.) kommunizieren. Laut der JIM-Studie 2010 (Jugend, Information, (Multi-)Media) suchen 71 Prozent der 12- bis 19-Jährigen mindestens mehrmals pro Woche solche Plattformen im Internet auf. Davon besuchen 59 Prozent mehrmals am Tag das eigene oder andere Profile. Schulklassen oder ganze Schulen sind auf diese Weise miteinander vernetzt. Hänseleien und Beleidigungen finden nicht mehr nur im Klassenzimmer und auf dem Schulhof statt, sondern werden ins Internet verlagert. Dort ist es besonders leicht, andere zum Opfer zu machen - die Täter wähnen sich sicher in der Anonymität des Netzes. Für 25 Prozent (JIM-Studie 2010) der jungen Menschen stellt Cybermobbing ein Problem dar: 15 Prozent berichten sogar davon, dass von ihnen schon einmal peinliche Bilder oder Videos im Internet verbreitet wurden.

Bislang wurde Cybermobbing vor allem als ein Problem bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen wahrgenommen. Eine Umfrage des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zeigt jedoch, dass auch Erwachsene davon betroffen sind. Zwölf Prozent der befragten Internet-Nutzer, die in mindestens einem Sozialen Netzwerk aktiv sind, waren in diesem Zusammenhang bereits Opfer von Mobbing und sexueller Belästigung. Dabei handelt es sich vorwiegend um weibliche Nutzer zwischen 14 und 39 Jahren.

So ich hoffe ich könnte dir helfen hast du weitere fragen ? dann frag mich ;) ich bin bei Fragen / hilfe zur stelle :) ich wünsche dir viel glück MFG antonia

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Erzähl doch, dass die Täter meistens selbst kein Selbstwertgefühl haben und sich dadurch cool vorkommen. Und deine Meinung ist auch wichtig

Du könntest, wenn du hast, eigene Erfahrungen reinbringen oder Erfahrungen von Freunden/Bekannten. Mach doch evt eine Umfrage an der Schule, wie viele Leute selber betroffen sind bzw wie viele selber im Internet jemanden mobben. Kommt gut an, weil du dich noch mehr für Informationen eingesetzt hast und auch selber was gemacht hast statt nur im Internet/ in Büchern was zu suchen ;)

Prof. Herbert Scheithauer von der FU Berlin befasst sich intensiv mit dem Thema. Wenn du ihn googlest, findest du vllt noch ein paar interessante Punkte.

Abgesehen davon könnte es auch einfach helfen, wenn du etwas ausführlicher schreibst, denn die Punkte, die du nennst, können durchaus auch 20 Seiten füllen, wenn man sie wirklich detailliert darstellt.

Keine Ahnung du hasst eig. alles :3 Schreib einfach ein wenig größer :3 (doofer tipp aber war)

Lg Teemo

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