netzdurchsuchungsgesetz?

1 Antwort

Geht der Staat ausreichend gegen Hass und Hetze im Netz vor?

-       Das Netzdurchsuchungsgesetzt (NetzDG)

 

Immer mehr Personen haben Zugang zum Internet und Social-Media Plattformen haben immer größere Reichweiten. Hass und Hetze verbreiten sich auf diesem Weg rasant. 64% der Befragten zwischen 14 bis 24 sind bereits mit Hassrede im Netz in Berührung gekommen. Das dies auch ein Problem der kommenden Jahre sein und wahrscheinlich immer mehr zunehmen wird ist keine Frage. Aus diesem Grund ist es umso wichtiger, dass nicht länger an die Selbstverantwortung von großen Firmen und privat Personen appelliert wird, sondern auch der Staat einschreitet. Denn auch das Internet ist kein Straffreier Raum. Aus diesem Grund wurde das Netzdurchsuchungsgesetzt (NetzDG) verabschiedet. Aber reichen diese Regelungen aus? Sind sie zu scharf oder gar zu schwach?

 

Den Hass im Netz eindämmen, soziale Netzwerke in die Verantwortung nehmen und das bereits vorher geltende Recht wirksam durchzusetzen, das ist kurzgesagt, das Ziel des NetzDG. Nach den neuen Regelungen müssen Anbieter großer Netzwerke bei Morddrohungen, volksverhetzende Äußerungen und andere strafbare Inhalte melden. Außerdem werden unzureichende Meldesysteme durch Bußgelder sanktioniert. Zukünftig erhalten Kommunalpolitiker, Hilfeleistende der Feuerwehr, des Katastrophenschutzes und Personen im ärztlichen Notdienst/Notaufnahmen und bei Rettungsdiensten sowie allgemein Personen, die aufgrund ihrer beruflichen oder ehrenamtlichen Tätigkeit Anfeindungen und Bedrohungen ausgesetzt sind einen besseren Schutz vor Drohungen und Gewalthandlungen im Netz. Täter müssen auch mit schärferen Strafen und vermehrter Verfolgung rechnen.

IP-Adresse (und bei schweren Taten auch Passwörter) muss weitergegeben werden, Antisemitische Motive wirken grundsätzlich strafschärfend und auch Haftstrafen sind durchaus möglich. Bei Beleidigungen kann man bis zu 2 Jahre und bei Morddrohungen bis zu 3 Jahren in Haft kommen.

 

Dem gegenüber steht die Presse und Meinungsfreiheit die möglicherweise durch weitreichende Filter eingeschränkt werden. Außerdem könnten Account gesperrt werden, obwohl das die NetzDG gar nicht vorsieht um Strafzahlungen vorzubeugen (nach dem Motto lieber zu viel als zu wenig). Ferner ist es schwer Grenzen zwischen strafbaren und legalen Beiträgen und somit der Meinungsfreiheit zu definieren. Teilweise ist das Gesetzt sehr unpräzise und nicht konsequent genug. Zum Beispiel führen Filterblasen zu einer Polarisierung und Radikalisierung der Gesellschaft, an denen das Löschen einzelner Tweets, Posts oder Comments wenig ausrichten kann. Dazu kommt, dass rechtpopulistische Akteure Meldesysteme missbrauchen, um legale Inhalte von politischen Gegnern löschen zu lassen.

 

Meiner Meinung nach ist das NetzDG auf jeden Fall ein guter Schritt in die richtige Richtung. Es ist wichtig klare Kante zu zeigen und Richtlinien für die Nutzung des Internets zu definieren. Hass und Hetze, rechtsextreme oder antisemitische Äußerungen, Morddrohungen, sexuelle Ankündigung und Volkshetze sind in keiner Weise akzeptabel. Aber auch den Bedenken bezüglich der Meinungsfreiheit muss man ein offenes Ohr schenken. Es kann nicht sein, dass Unternehmen aufgrund von Angst vor Strafen mehr löschen als sie müssten. Um dies zu verhindern wäre es sicher sinnvoll das Gesetz nochmals zu präzisieren und eine gesetzlich gültige und eindeutige Grenze zwischen strafbaren und legalen Beiträgen zu schaffen um die Meinungsfreiheit einerseits und Schutz vor Hass und Hetze andererseits zu wahren. Auch kann das dieses Gesetz nicht der einzige Lösungsansatz sein. Es bekämpft das Symptom nicht die Ursache. Um Hass und Hetze nachhaltig zu verhindern muss es z.B. mehr Aufklärungsarbeit an Schulen geben.


Mammut431  02.05.2021, 20:11

ja dazu hatte ich was parat

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PeterSiliee 
Fragesteller
 02.05.2021, 20:11

Witzig... das hab ich schon

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