Mutterschutzlohn/Bürgergeld/Elterngeld?

3 Antworten

Mutterschaftsgeld wird 6 Wochen vor bis 8 Wochen nach der Entbindung gezahlt.

Dann fällt natürlich auch BAB - und Kindergeld weg.

Wenn Du in Elternzeit gehen willst, dann beim Jobcenter einen Antrag auf Bürgergeld stellen, nach der Geburt dann natürlich Kindergeld fürs Kind und Elterngeld beantragen.

Das Elterngeld wird aus dem Erwerbseinkommen der letzten 12 Monate vor der Geburt berechnet und von dem durchschnittlichen Nettoeinkommen solltest Du dann min.um die 67 % bekommen.

Der Minijob zählt da beim Elterngeld aber nicht mit.

Es steht dir aber das min. Elterngeld von 300 Euro pro Monat für 1 Jahr zu, sollte dein Anspruch durch dein Erwerbseinkommen geringe ausfallen.

Kannst das Elterngeld natürlich auch länger beziehen, also für 2 Jahre, dann gibt es nur die Hälfte gezahlt.

Mutterschaftsgeld wird beim Jobcenter nicht mehr als Einkommen angerechnet, dass Elterngeld aber schon.

Wenn man vorher Erwerbseinkommen erzielt hat, bleibt das Elterngeld bis auf einen max. Freibetrag von monatlich 300 Euro ohne Anrechnung, teilt man das Elterngeld, dann auch nur max. 150 Euro Freibetrag pro Monat.

Da kannst Du auch bis min. Vollendung des 3 Lebensjahres dein Kind selber betreuen, musst Du dem Jobcenter nur sagen, auch dann würde weiterhin Anspruch auf eine Aufstockung bestehen, wenn die sonstigen Voraussetzungen erfüllt sind.

Die Arbeitslosmeldung findet am bestandenen Prüfungstag oder einen Tag später statt.

Ob das online geht, ich denke schon. Zumindest wenn Du bereits eine zugewiesene AL Nummer hast. Diese erhältst Du mit der Arbeitssuchend Meldung, ebenso den Online Zugang zu den e-services (online ausfüllen geht nur mit Verifizierung eines dazu frei geschalteten Perso [NFC Technik, Kartenlesegerät oder Smartphone nötig]).

Ich denke, dass die KK dann für Ersatzleistungen zuständig ist. Einfach mal anrufen (die beißen nur auf ausdrücklichen Wunsch 😉).

Viel Erfolg und Glück bei der Entbindung für Euch beide.

Mutterschutzlohn wird (in normalen Umständen) 6 Wochen vor und 8 Wochen nach Entbindung gezahlt.

Wenn dein Vertrag aber wirklich bis 30.06. befristet ist dann nur bis Befristungsdatum vom Arbeitgeber.

Für die zeitliche Differenz "Befristungsende + Mutterschutzlohnbezug" zahlt dann ab Befristungsende ausschließlich die Krankenkasse das Geld.

Und hier nur Summe ALG1, nicht mehr deine jetzige Vergütung.

Ergänzend : Übrigens bist du ab bestandenen Prüfungsdatum aus der Ausbildung raus! Die Befristung wird hier nochmal verkürzt, da unbedingt aufpassen. In deinem Vertrag dürfte ein Satz drinnen stehen wie "oder mit bestehen der Prüfung".

Elternzeit bei deinen Arbeitgebern steht dir nicht mehr zu, da du da nicht mehr beschäftigt bist. Elternzeit nehmen kannst du natürlich trotzdem. Elterngeld ebenfalls.

Arbeitslos musst du dich aber trotzdem melden und die Elternzeit beim Jobcenter angeben, damit du auch weiter krankenversichert bist. Dein Elterngeld wird halt vermutlich nicht besonders hoch ausfallen, da wirst du detaillierte Beratung brauchen was du dann alles beziehen kannst.